Türkische Staatsbürgerschaft
Türkische Staatsangehörigkeit durch Abstammung: Leitfaden für im Ausland geborene Kinder türkischer Eltern
Veröffentlicht 12. Juni 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Viele Menschen mit türkischen Wurzeln — besonders die zweite und dritte Generation in Deutschland, Österreich und der Schweiz — fragen sich, ob sie noch türkische Staatsbürger sind oder ob sie die türkische Staatsangehörigkeit durch Abstammung erwerben können. Das türkische Recht gibt hierauf eine klare Antwort: Wer von einem türkischen Staatsangehörigen abstammt, erwirbt die türkische Staatsbürgerschaft grundsätzlich von Geburt an — unabhängig vom Geburtsland. Erforderlich ist lediglich die formelle Eintragung beim türkischen Standesamt.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 und 7 des Gesetzes Nr. 5901
Das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz Nr. 5901) enthält in Artikel 6 die Grundregel: Die durch Geburt erworbene türkische Staatsbürgerschaft — ob durch Abstammung oder Geburtsort — gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Artikel 7 konkretisiert die Abstammungsregel:
- Ein ehelich geborenes Kind einer türkischen Mutter oder eines türkischen Vaters ist — gleich ob in der Türkei oder im Ausland geboren — türkischer Staatsangehöriger.
- Ein nichtehelich geborenes Kind einer türkischen Mutter und eines ausländischen Vaters ist ebenfalls automatisch türkischer Staatsangehöriger.
- Ein nichtehelich geborenes Kind eines türkischen Vaters und einer ausländischen Mutter erwirbt die türkische Staatsangehörigkeit, sobald das Kindschaftsverhältnis nach türkischem Recht begründet wurde (durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
Entscheidend ist: Der Geburtsort spielt keine Rolle. Maßgeblich ist das Abstammungsprinzip (ius sanguinis).
Wer kann die Staatsangehörigkeit beanspruchen?
- Eheliche Kinder eines türkischen Elternteils: Sind von Geburt an türkische Staatsangehörige; die Eintragung bestätigt den bereits bestehenden Status.
- Nichteheliche Kinder einer türkischen Mutter: Erwerben die Staatsangehörigkeit automatisch, ohne weitere Voraussetzungen.
- Nichteheliche Kinder eines türkischen Vaters: Erwerb nach Begründung des Kindschaftsverhältnisses nach türkischem Recht.
- Enkel türkischer Staatsangehöriger: Die Weitergabe setzt voraus, dass auch die Elterngeneration türkische Staatsangehörige waren und diese Staatsangehörigkeit nicht förmlich aufgegeben haben.
Das Eintragungsverfahren
Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung entsteht nicht erst mit der Eintragung — sie besteht bereits von Geburt an. Die Eintragung hat deklaratorischen Charakter: Sie dokumentiert einen rechtlich bereits vorhandenen Status. Ohne Eintragung ist es jedoch nicht möglich, türkische Ausweisdokumente, einen Reisepass oder Zugang zu türkischen Behördenleistungen zu erhalten.
Wo wird der Antrag gestellt?
Aus der Türkei: Bei jedem Bezirks- oder Provinzstandesamt (il oder ilçe nüfus müdürlüğü). In Antalya ist das Provinzstandesamt (Antalya İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü) zuständig.
Aus dem Ausland: Die Abteilungen für Personenstandssachen bei türkischen Botschaften und Generalkonsulaten nehmen Anträge entgegen. Die Unterlagen werden anschließend an das zuständige Standesamt in der Türkei weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen (in der Regel)
- Antragstellung (Standardformulare beim Standesamt erhältlich)
- Geburtsurkunde des Antragstellers — mit Apostille oder konsularischer Legalisation und beglaubigter türkischer Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass des türkischen Elternteils
- Heiratsurkunde (bei ehelicher Geburt) — mit Apostille und türkischer Übersetzung
- Personenstandsregisterauszug des türkischen Elternteils
- Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers
- Wohnsitznachweis, soweit erforderlich
Im deutschen Rechtskreis ausgestellte Dokumente werden in der Regel mit einer Apostille versehen und beglaubigt übersetzt; dies entspricht dem Standard nach dem Haager Übereinkommen von 1961.
Ablauf nach der Antragstellung
Das Standesamt prüft das Kindschaftsverhältnis anhand der vorgelegten Unterlagen. Bei positiver Entscheidung erhält der Antragsteller eine türkische Personalidentifikationsnummer (TC kimlik numarası) und wird in das Personenstandsregister eingetragen. Anschließend kann die Ausstellung eines türkischen Personalausweises und Reisepasses beantragt werden.
Mehrstaatigkeit
Artikel 44 des Gesetzes Nr. 5901 regelt ausdrücklich die Mehrstaatigkeit: Turkey vermerkt den Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit im Personenstandsregister, ohne ein Aufgeben der bisherigen Nationalität zu verlangen. Für Personen mit türkischen Wurzeln bedeutet dies: Die türkische Staatsangehörigkeit kann beansprucht werden, ohne den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Pass aufgeben zu müssen. Anzumerken ist jedoch, dass das jeweilige nationale Recht des anderen Staates ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Wichtige Hinweise
- Der türkische Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt türkischer Staatsangehöriger gewesen sein.
- Die Abstammungskette muss lückenlos sein: Hat ein Elternteil die türkische Staatsangehörigkeit vor der Geburt des Kindes förmlich aufgegeben, greift die Weitergabe nicht.
- Ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt sein — unvollständige Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
Häufig gestellte Fragen
Mein Vater ist türkischer Staatsbürger, ich habe aber nie türkische Dokumente besessen. Bin ich türkischer Staatsangehöriger? Wenn Sie ehelich geboren wurden und Ihr Vater zum Zeitpunkt Ihrer Geburt türkischer Staatsangehöriger war, lautet die Antwort aller Voraussicht nach: ja. Die Eintragung ist der nächste Schritt.
Meine Großmutter war Türkin, aber meine Eltern haben sich nie eingetragen. Kann ich noch die Staatsangehörigkeit beanspruchen? Nur wenn Ihre Eltern selbst türkische Staatsangehörige waren und diese Staatsangehörigkeit nicht förmlich aufgegeben haben. Dies erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung.
Muss ich meinen deutschen Pass aufgeben? Nein, von türkischer Seite wird dies nicht verlangt. Ob Deutschland die Mehrstaatigkeit in Ihrem konkreten Fall akzeptiert, ist eine Frage des deutschen Rechts.
Wie Mona Hukuk Ihnen helfen kann
Staatsangehörigkeitsfälle durch Abstammung umfassen häufig Dokumente aus mehreren Ländern, komplexe Familienverhältnisse und Verfahren auf Türkisch. Die Kanzlei Mona Hukuk in Antalya unterstützt Mandanten bei der Dokumentenermittlung, Legalisation, beglaubigten Übersetzung, Antragstellung beim Standesamt und der Verfahrensnachverfolgung.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an.
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