Rechtsbulletin
Türkei Rechtsnachrichten — 22. Juni 2026: KI-Plan, KVKK und BAM-Gerichte
Veröffentlicht 22. Juni 2026·9 Min. Lesezeit
Die Woche vom 22. Juni 2026 brachte mehrere folgenreiche Entwicklungen im türkischen Recht. Der Verfassungsgerichtshof hob einstimmig ein KVKK-Bußgeld auf, das gegen eine Versicherungsgesellschaft wegen der Verarbeitung öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten verhängt worden war, und entschied, dass die gesetzliche Grundlage dem Legalitätsprinzip bei Sanktionen nicht genügte. Der Staatsrat (Danıştay) entschied, dass Steuerpflichtige direkt klagen können, um ihre Aufnahme in die Umsatzsteuer-"Sondermaßnahmen"-Beobachtungsliste anzufechten — Gerichte müssen in der Sache entscheiden, statt aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen. Zugleich traten Gesetz Nr. 7584 und das die Quellensteuersätze verlängernde Präsidialdekret Nr. 11444 in Kraft, und die Türkei veröffentlichte ihren KI-Aktionsplan 2026–2030.
Anwaltsberuf
Leistungsziele auf Regionale Berufungsgerichte ausgeweitet
Justizminister Akın Gürlek kündigte an, dass das System zur Festlegung von Zielvorgaben für Verfahrensdauern — zuvor nur auf erstinstanzliche Gerichte angewandt — nun auch die Regionalen Berufungsgerichte (BAM) erfasst. Die Gerichte müssen festgelegte Fristziele einhalten und Abweichungen melden.
Praktische Bedeutung: Für Verfahrensparteien und Anwälte, die berufungslastige Fälle bearbeiten, könnte sich das Fallmanagement bei den BAM verändern. Ob der Leistungsdruck den Durchsatz verbessert oder die Beratungszeit bei komplexen Berufungen verkürzt, ist zu beobachten.
Verfassungsgerichtshof und Rechtsanwaltsunion unterzeichnen Vereinbarung zur Umsetzung von Grundrechten
Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von EU und Europarat unterzeichneten der Verfassungsgerichtshof (AYM) und die Türkische Rechtsanwaltsunion (TBB) eine Absichtserklärung. Das Projekt zielt darauf ab, die Umsetzung von AYM-Individualbeschwerdeentscheidungen durch untere Gerichte zu stärken.
Praktische Bedeutung: Anwälte, die Grundrechtsfälle bearbeiten, werden von den Leitfäden und Schulungen profitieren, die das Projekt hervorbringt. Eine stärkere Umsetzung von AYM-Entscheidungen durch die unteren Gerichte bedeutet, dass verfassungsrechtliche Argumente vor erstinstanzlichen Gerichten mehr praktisches Gewicht erhalten.
Kassationshof veranstaltet Symposium zu KI in der Justiz
Der Kassationshof (Yargıtay) veranstaltete ein Symposium zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Gerichtsverfahren — mit Schwerpunkten auf Entscheidungsunterstützungswerkzeugen, Rechtsprechungsrecherche und Dokumentenautomatisierung. Sowohl internationale Erfahrungen als auch türkeispezifische Herausforderungen standen auf der Tagesordnung.
Praktische Bedeutung: Eine Veranstaltung auf Yargıtay-Ebene zu diesem Thema signalisiert, dass die KI-Integration in Gerichten von der Diskussion zur institutionellen Planung übergeht. Für Anwälte werden KI-gestützte Rechercheinstrumente vom optionalen Werkzeug zur baldigen betrieblichen Notwendigkeit.
Türkeis KI-Aktionsplan 2026–2030 veröffentlicht
Das Präsidentenamt veröffentlichte den türkischen KI-Aktionsplan (Künstliche Intelligenz) 2026–2030, der Ziele für die KI-Integration in öffentlichen Dienstleistungen, die Infrastruktur zur Entwicklung inländischer Modelle, die Datenverwaltung und einen Regulierungsrahmen festlegt.
Praktische Bedeutung: Aktionspläne entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung, zeigen aber die gesetzgeberische Agenda auf. In den kommenden Jahren werden KVKK-Änderungen, Wettbewerbsregeln und Vorschriften zur öffentlichen Beschaffung erwartet, die speziell KI-Produkte und -Dienstleistungen betreffen. Für IT- und Wettbewerbsrechtspraxen ist dieser Plan ein zukunftsweisender Bezugspunkt, der eine genaue Lektüre wert ist.
UYAP-Update Juni 2026: Anträge an die Entschädigungskommission jetzt online
Die IT-Abteilung des Justizministeriums gab bekannt, dass Anträge an die Entschädigungskommission — die bei unangemessener Verfahrensdauer und anderen Konventionsverletzungen genutzt werden — nach dem Systemupdate vom Juni 2026 über das UYAP-Bürgerportal eingereicht werden können.
Praktische Bedeutung: Anwälte, die Mandanten an die Entschädigungskommission verweisen, müssen für den Erstantrag keine physischen Dokumente mehr verwalten. Der Prozess ist für jeden mit UYAP-Konto und qualifizierter elektronischer Signatur wesentlich schneller.
Finanzverwaltung veröffentlicht Leitfaden zur Beherbergungssteuer
Die Finanzverwaltung (GİB) veröffentlichte einen umfassenden Leitfaden zur Anwendung der Beherbergungssteuer, die seit 2020 in Höhe von 2 % auf Beherbergungsleistungen erhoben wird.
Praktische Bedeutung: Der Leitfaden klärt Bemessungsgrundlage, Befreiungen und Dokumentationspflichten. Anwälte, die Hotels, Resorts und gemischt genutzte Immobilien beraten, werden ihn als nützliche Referenz finden, insbesondere für Streitigkeiten darüber, was als steuerpflichtige Beherbergungsleistung gilt.
Amtsblatt und Parlament
Gesetz Nr. 7584: Änderungen zum Bodenschutz und branchenübergreifende Neuerungen
Gesetz Nr. 7584 wurde im Amtsblatt vom 20. Juni 2026 veröffentlicht. Das Sammelgesetz führt materielle Änderungen in den Bereichen Bodenschutz, Forstwirtschaft, Werbung für alkoholische Getränke, berufsrechtliche Disziplin von Tierärzten, Regulierung des Zuckerrübenanbaus und von der Staatlichen Wasserbaubehörde betriebene Wasserkraftanlagen ein.
Praktische Bedeutung: Unternehmen in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Energie und Gesundheit sollten prüfen, welche Bestimmungen für sie gelten. Die Änderungen zur Werbung für alkoholische Getränke sind für Praktiker des Handels- und Marketingrechts besonders relevant. Vollständiger Text im Amtsblatt →
Musiklizenzdokumente künftig Voraussetzung für die Genehmigung von Tourismusbetrieben
Eine im Amtsblatt vom 16. Juni 2026 veröffentlichte Änderung eines Kommuniqués macht es für Beherbergungsbetriebe, die Musik in Gemeinschaftsbereichen verwenden, verpflichtend, ihren Genehmigungsanträgen eine Musiklizenzbescheinigung beizufügen — erhältlich beim zuständigen Verband nach dem Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke.
Praktische Bedeutung: Hotels und Resorts, die in Lobbys, Restaurants und an Pools Hintergrundmusik spielen, müssen künftig eine gültige Lizenzbescheinigung der zuständigen Verwertungsgesellschaft besitzen und zur Prüfung bereithalten. Fehlende Unterlagen blockieren die Verlängerung der Genehmigung.
Kinokartenermäßigungen erweitert — Verordnungen aktualisiert
Im Amtsblatt vom 18. Juni 2026 veröffentlichte Änderungen aktualisieren die Kinoermäßigungssätze: 40 % für Studierende und öffentlich Bedienstete, 50 % für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene von Märtyrern und Veteranen sowie bis zu 70 % für Sonderveranstaltungsvorführungen.
Praktische Bedeutung: Kinobetreiber müssen ihre Ticketsysteme und Preispolitik entsprechend anpassen. Die Dokumentation der Ermäßigungsanwendung mittels eines internen Verfahrens verringert das Prüfungsrisiko unter dem neuen Rahmen.
Zuständigkeitsschwelle der Zoll-Vergleichskommission mehr als verdoppelt
Die im Amtsblatt vom 18. Juni 2026 veröffentlichte Änderung der Zollvergleichsverordnung hebt die Zuständigkeitsgrenze der Vergleichskommission der Regionalen Zolldirektion von TRY 3.000.000 auf TRY 7.000.000 an.
Praktische Bedeutung: Importeure und Exporteure, die mit Zollstrafen konfrontiert sind, können nun Streitigkeiten mit höherem Wert durch vorprozessualen Vergleich auf Ebene der Regionaldirektion beilegen. Für Praktiker des Außenhandelsrechts erweitert dies den praktischen Spielraum für eine ausgehandelte Lösung, bevor ein Gerichtsverfahren erforderlich wird.
Quellensteuersätze auf Staatspapiere bis 31. Dezember 2026 verlängert
Das im Amtsblatt vom 20. Juni 2026 veröffentlichte Präsidialdekret Nr. 11444 verlängert die auf Einkünfte aus Staatsanleihen, Schatzwechseln und bestimmten Mietzertifikaten anwendbaren Quellensteuersätze nach Vorläufigem Artikel 67 des Einkommensteuergesetzes bis 31. Dezember 2026.
Praktische Bedeutung: Keine Änderung des effektiven Steuersatzes für Privatpersonen und Institutionen, die inländische Staatspapiere halten. Anwälte im Kapitalmarktrecht sollten Mandanten mit festverzinslichen Portfolios informieren und bestätigen, dass die Modellannahmen bis zum Jahresende gültig bleiben.
Verfassungsgerichtshof und Gerichtsentscheidungen
AYM: KVKK-Bußgeld für öffentlich zugängliche Daten wegen Legalitätsprinzip aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof hob einstimmig ein von der Datenschutzbehörde (KVKK) gegen eine Versicherungsgesellschaft verhängtes Bußgeld für die Verarbeitung öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten auf. Das Gericht entschied, dass die gesetzliche Grundlage der Sanktion das Legalitätsprinzip bei Straftaten und Strafen (Verfassung, Art. 38) verletzte.
Rechtlicher Hintergrund: Das Legalitätsprinzip verlangt, dass jede Sanktion in einer klaren, präzisen und vorhersehbaren gesetzlichen Bestimmung verankert ist. Das Gericht stellte fest, dass die KVKK-Bestimmungen zu öffentlich zugänglichen Daten die strafrechtlichen Folgen nicht mit hinreichender Bestimmtheit festlegen.
Praktische Bedeutung: Unternehmen, die KVKK-Bußgelder auf Grundlage der Kategorie öffentlich zugänglicher Daten erhalten haben, verfügen nun über ein starkes verfassungsrechtliches Argument in Rechtsmittelverfahren. Das Urteil dürfte auch künftige Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde in diesem Bereich einschränken, bis der Gesetzgeber den gesetzlichen Rahmen klarstellt.
AYM: Präsidentenbefugnis zur Festlegung zusätzlicher Anreize in Industriezonen aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof hob die Bestimmung im Gesetz Nr. 4737 über Industriezonen auf, die den Präsidenten ermächtigte, zusätzliche Anreize festzulegen, zusammen mit einer ministeriellen Befugnis, von Zonenbetreibern "alle Informationen und Dokumente" zu verlangen.
Rechtlicher Hintergrund: Das Gericht hat weit gefasste Delegationen gesetzgeberischer Befugnisse — insbesondere solche ohne definierte Kriterien — durchgehend als verfassungswidrige Übertragung der gesetzgeberischen Funktion behandelt. Dieses Urteil schafft eine Lücke im Anreizsystem für Industriezonen.
Praktische Bedeutung: Investoren in Industriezonen oder solche, die dies erwägen, sollten die gesetzgeberische Reaktion genau beobachten. Bis eine neue Regelung zur Schließung der Lücke erlassen wird, bestehen bei Anträgen auf zusätzliche Anreize rechtliche Unsicherheiten.
Danıştay VDDK: Umsatzsteuer-Sondermaßnahmen-Beobachtungsliste ist direkt gerichtlich anfechtbar
Die Steuerkammern des Staatsrats (Danıştay VDDK) entschieden in der Rechtssache E: 2025/26, K: 2026/6, dass die Aufnahme eines Steuerpflichtigen in die Umsatzsteuer-"Sondermaßnahmen"-Liste (kod listesi) unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar ist, die in der Sache entscheiden müssen, statt aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen. Entscheidung veröffentlicht im Amtsblatt vom 19. Juni 2026 →
Rechtlicher Hintergrund: Steuerpflichtige auf der Sondermaßnahmen-Liste sind einer verschärften Prüfung und verzögerten Umsatzsteuererstattungen ausgesetzt. Gerichte hatten zuvor manche Klagen aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen, sodass Unternehmen kein wirksames Rechtsmittel hatten.
Praktische Bedeutung: Auf der Beobachtungsliste geführte Steuerpflichtige können nun ohne verfahrensrechtliche Hindernisse unmittelbar Klage erheben. Dies ist eine bedeutende Entwicklung für den Zugang zum Recht im Steuerprozessrecht; Anwälte, die betroffene Mandanten beraten, sollten angesichts der behördlichen Fristen zügig Klage erheben.
Regionales Berufungsgericht Istanbul: Schiffsbetreiber, der zur Aufhebung der Arrestierung zahlt, kann keine Rückerstattung einklagen
Das Regionale Berufungsgericht Istanbul, 15. Zivilkammer (E. 2022/3022, K. 2026/537, 27.04.2026) entschied, dass ein Schiffsbetreiber, der in die Vollstreckungsakte einzahlt, um eine Arrestierung und ein Auslaufverbot aufzuheben, keine Rückerstattungsklage (istirdat) für den gezahlten Betrag erheben kann. Das Klagerecht auf Rückerstattung steht dem Schiffseigner (donatan), dessen Vermögen unrechtmäßig gemindert wurde, zu — nicht dem Betreiber.
Praktische Bedeutung: Seerechtsanwälte müssen von Anfang an den richtigen klagebefugten Kläger in Schiffsarrest-Streitigkeiten korrekt bestimmen. Eine Klage der falschen Partei riskiert eine verfahrensrechtliche Abweisung; der Anwalt des Betreibers sollte den Regressanspruch des Mandanten gegenüber dem Schiffseigner gesondert über einen geeigneten vertraglichen oder gesetzlichen Weg sichern.
Kassationshof, 2. Zivilkammer: Änderungsrecht nach Zurückverweisung besteht bis zum Ende des Beweisverfahrens fort
Kassationshof, 2. Zivilkammer (E. 2024/10310, K. 2025/6377, 24.06.2025) entschied, dass die Parteien, wenn eine Akte nach einer Kassationsaufhebung oder einer BAM-Aufhebung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird, ihre Ansprüche bis zum Ende des Beweisverfahrens ändern (ıslah) können — vorausgesetzt, das erstinstanzliche Gericht nimmt nach Erhalt eine Beweishandlung vor.
Praktische Bedeutung: Für familienrechtliche Verfahren — Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung —, die nach einem Berufungsurteil an das erstinstanzliche Gericht zurückkehren, behalten die Parteien ein Zeitfenster, um ihre Ansprüche und Tatsachenbehauptungen zu aktualisieren. Anwälte, die zurückverwiesene Akten betreuen, sollten die erste Beweishandlung des Gerichts beobachten und Mandanten unverzüglich über die Änderungsmöglichkeit beraten.
Kassationshof, 6. Zivilkammer: Als unbestimmt eingereichte, tatsächlich bestimmbare Forderung muss als Teilklage fortgesetzt werden
Kassationshof, 6. Zivilkammer (E. 2023/218, K. 2024/2158, 13.06.2024) entschied, dass das Gericht, wenn ein Anspruchsteller eine Klage über einen unbestimmten Betrag nach ZPO Art. 107 für einen Betrag erhebt, der tatsächlich bestimmbar ist, diese als Teilklage weiter verhandeln muss, anstatt sie aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen.
Praktische Bedeutung: Das Risiko, den Anspruch eines Mandanten wegen einer falsch gewählten Verfahrensform zu verlieren, verringert sich. Die Wahl der richtigen Klageart von Anfang an bleibt weiterhin wichtig; wurde jedoch die falsche Form gewählt, bleibt der materielle Anspruch bestehen.
Große Strafkammer des Kassationshofs: Zeugenaussage ohne Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht ist unverwertbar
Die Große Strafkammer des Kassationshofs (E. 2013/1-251, K. 2013/454, 12.11.2013) stellte fest, dass eine Aussage einer Person mit Aussageverweigerungsrecht, die zu Beginn ihrer Aussage nicht über dieses Recht belehrt wurde und dies nicht im Protokoll vermerkt wurde, rechtswidrig und als Beweismittel unverwertbar ist.
Rechtlicher Hintergrund: StPO Art. 48 gewährt nahen Angehörigen und bestimmten anderen Personen das Recht, die Aussage zu verweigern. Wird die erforderliche Belehrung zu Beginn nicht erteilt, ist die verfahrensrechtliche Gültigkeit der Aussage nichtig.
Praktische Bedeutung: In Fällen, in denen eine Verurteilung von der Aussage eines Familienangehörigen oder einer anderen zur Aussageverweigerung berechtigten Person abhängt, gehört die Anfechtung der verfahrensrechtlichen Gültigkeit dieser Aussage zu den wirksamsten verfügbaren Verteidigungsargumenten.