Rechtsbulletin
Türkei Rechtsnachrichten — 29. Juni 2026: Justizpaket, AYM-Urteil
Veröffentlicht 29. Juni 2026·12 Min. Lesezeit
Die Woche vom 29. Juni 2026 brachte bedeutende Entwicklungen im gesamten türkischen Recht. Das 12. Justizpaket der Türkei passierte den Justizausschuss der Großen Nationalversammlung mit einer neuen Bestimmung, die die Strafen für Personen reduziert, die zulassen, dass ihre Bankkonten für Betrug genutzt werden. Der Verfassungsgerichtshof (AYM) hob eine ministerielle Genehmigungspflicht für die Prüfungsordnung der vereidigten Buchprüfer auf. MASAK (Finanzkriminalitätsermittlungsbehörde) erlaubt nun die Fernidentitätsprüfung ausländischer Staatsangehöriger über NFC-fähige Reisepässe. Das Amtsblatt veröffentlichte bedeutende Regulierungsänderungen zu Schmuck, generalüberholter Elektronik, Versicherungsberichterstattung und Schiffsrecycling.
Anwaltsberuf & Kammernachrichten
62. Treffen der Kammerpräsidenten stellt Gebührenordnung und richterliche Unabhängigkeit auf die Agenda
Das 62. Treffen der Kammerpräsidenten wurde unter der Türkischen Rechtsanwaltsunion (TBB) abgehalten. Zu den Tagesordnungspunkten gehörten die Mindestgebührenordnung für Anwälte 2026–2027 (AAÜT), strukturelle Probleme des Berufsstands sowie der aktuelle Zustand von Rechtsstaatlichkeit und richterlicher Unabhängigkeit in der Türkei.
Rechtlicher Kontext: Die AAÜT legt die Mindestuntergrenze für Anwaltshonorare fest und bildet die Grundlage für die Berechnung zugesprochener Anwaltskosten in Gerichtsurteilen. Eine Aktualisierung für 2026–2027 wird die Anwaltskostenkomponente in anhängigen Verfahren unmittelbar betreffen. Praktische Auswirkung: Anwälte in freier Praxis sollten die aktualisierte Gebührenordnung genau verfolgen und prüfen, ob bestehende Mandatsvereinbarungen einer Überarbeitung bedürfen. Honorarvereinbarungen, die vor Veröffentlichung der neuen Gebührenordnung getroffen wurden, könnten einer Neuverhandlung bedürfen.
Mediatoren müssen künftig elektronische Zustelladressen verwenden
Die Mediationsabteilung des Justizministeriums veröffentlichte eine Mitteilung, wonach alle registrierten Mediatoren eine verpflichtende elektronische Zustelladresse (elektronik tebligat) einrichten und verwenden müssen. Mediatoren müssen sich beim e-Zustellsystem registrieren, um amtliche Mitteilungen elektronisch zu erhalten.
Rechtlicher Kontext: Die elektronische Zustellung ist für Anwälte nach dem Zustellungsgesetz Nr. 7201 bereits seit Langem verpflichtend. Die Ausweitung dieser Pflicht auf Mediatoren bringt die Mediationskorrespondenz in denselben nachvollziehbaren digitalen Aktenrahmen. Praktische Auswirkung: Mediatoren, die sich noch nicht registriert haben, drohen die Suspendierung aus dem amtlichen Mediatorenregister. Parteien in Mediationsverfahren sollten vor Beginn der Sitzungen prüfen, ob ihr Mediator die Vorgaben erfüllt.
KVKK: Live-Kameraübertragungen von Gemeinden verletzen das Datenschutzrecht
Die Datenschutzbehörde der Türkei (KVKK) gab eine öffentliche Erklärung ab, wonach von Gemeinden zu touristischen Werbezwecken betriebene Live-Kameraübertragungen — die Gesichter von Bürgern und Fahrzeugkennzeichen zeigen — nach türkischem Recht eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.
Rechtlicher Kontext: Nach dem Gesetz Nr. 6698 (KVKK) gelten Gesichtsbilder als biometrische Daten, und Fahrzeugkennzeichen sind der Identität zuordenbare personenbezogene Daten. Die Verarbeitung oder Ausstrahlung dieser Daten ohne gültige Rechtsgrundlage — etwa ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche öffentliche Aufgabe — verstößt gegen das KVKK. Praktische Auswirkung: Gemeinden, die touristische Live-Übertragungen betreiben, sowie Unternehmen, die solche Streams in Apps oder Websites einbetten, sind erheblichen Bußgeldrisiken ausgesetzt. Tourismus-Apps, Stadtführer und Unterkunftsplattformen sollten sämtliche Integrationen öffentlicher Live-Kameras auf KVKK-Konformität prüfen.
Sicheres Zahlungssystem für Immobilientransaktionen auf 1. Oktober verschoben
Das Handelsministerium gab bekannt, dass das verpflichtende Sichere Zahlungssystem für Immobilientransaktionen, das ursprünglich am 1. Juli 2026 in Kraft treten sollte, aufgrund laufender technischer Vorbereitungen auf den 1. Oktober 2026 verschoben wird.
Rechtlicher Kontext: Das Sichere Zahlungssystem leitet Erlöse aus Immobilienverkäufen über einen staatlich überwachten Treuhandmechanismus, um Betrug und Scheinverkäufe zu reduzieren. Die Verschiebung berührt nicht den zugrunde liegenden rechtlichen Rahmen — sie verlängert lediglich das Übergangsfenster. Praktische Auswirkung: Immobilienfachleute und Parteien, die Transaktionen vor dem 1. Oktober abschließen, können weiterhin bestehende Zahlungsmethoden verwenden. Vor der Oktober-Frist sind keine unmittelbaren Änderungen der Notar- oder Grundbuchverfahren erforderlich.
Wettbewerbsbehörde genehmigt Rückkehr von Metas Threads in die Türkei
Die Türkische Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) genehmigte Metas Antrag auf Wiedereinführung der Plattform Threads in der Türkei. Die App war zuvor von den Behörden wegen Bedenken hinsichtlich Datenweitergabe und Datenschutz gesperrt worden.
Rechtlicher Kontext: Soziale Medienplattformen, die in der Türkei tätig sind, unterliegen dem Gesetz Nr. 5651 und dem KVKK. Die Genehmigung der Wettbewerbsbehörde betrifft Bedenken hinsichtlich Marktkonzentration nach Wettbewerbsrecht, nicht den Datenschutz — beide Regulierungsstränge liefen parallel. Praktische Auswirkung: Unternehmen, die Marketingkampagnen im Meta-Ökosystem (Instagram, Facebook, WhatsApp) betreiben, können Threads nun als aktiven Kanal einbeziehen. Influencer-Verträge und Verträge über digitale Werbung können entsprechend aktualisiert werden.
Gesetzgebung & Amtsblatt
MASAK: Fern-Identitätsprüfung per NFC nun für ausländische Staatsangehörige zulässig
Eine Änderung des MASAK-Generalkommuniqués gewährt verpflichteten Stellen das Recht, die Identität nicht-türkischer natürlicher Personen aus der Ferne mittels ICAO-9303-konformer NFC-fähiger Reisepässe zu prüfen, wodurch die Pflicht zur persönlichen Identitätsprüfung für diese Gruppe entfällt.
Rechtlicher Kontext: Pflichten zur Geldwäschebekämpfung (AML) und Kundenidentifizierung (KYC) gelten branchenübergreifend im Bank-, Versicherungs-, Immobilien- und Finanzdienstleistungssektor. Die Pflicht zur persönlichen Vorstellung schuf eine praktische Hürde bei der Aufnahme im Ausland ansässiger ausländischer Staatsangehöriger. Die Änderung bringt den türkischen AML-Rahmen in Einklang mit den sich in EU-Mitgliedstaaten entwickelnden Standards für die Fernprüfung. Praktische Auswirkung: Banken, Fintech-Plattformen und Maklerunternehmen können nun das digitale Onboarding ausländischer Kunden per NFC-Passscan abschließen. Anwendungen ohne NFC-Prüfinfrastruktur müssen ihren Technologie-Stack aktualisieren, um von dieser Änderung zu profitieren.
Halal-Importe erfordern künftig eine HAK-akkreditierte Zertifizierung
Das Handelsministerium veröffentlichte ein neues Kommuniqué zur Kontrolle importierter Waren mit Halal-Kennzeichnung. Nach den neuen Regeln dürfen Produkte mit einem Halal-Konformitätssiegel oder -zertifikat nur importiert werden, wenn sie von einer von der Halal-Akkreditierungsbehörde (HAK) akkreditierten Stelle zertifiziert wurden.
Rechtlicher Kontext: HAK fungiert als nationale Akkreditierungsbehörde der Türkei für die Halal-Zertifizierung. Zuvor fehlten einheitliche Anerkennungskriterien für ausländische Halal-Zertifikate, was zu Inkonsistenzen bei Grenzkontrollen führte. Das Kommuniqué vereinheitlicht die Importkontrollen in den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik und Pharmazeutika. Praktische Auswirkung: Unternehmen, die Halal-gekennzeichnete Waren importieren, müssen prüfen, ob das Halal-Zertifikat ihres Lieferanten von einem HAK-akkreditierten Zertifizierer ausgestellt wurde. Produkte, die von nicht akkreditierten Stellen zertifiziert wurden, riskieren, am Zoll zurückgehalten oder zurückgesandt zu werden.
Schmuckverordnung: Im Labor gezüchtete Steine müssen als synthetisch gekennzeichnet werden
Eine Änderung der Verordnung über den Schmuckhandel verlangt nun, dass beim Verkauf von im Labor gezüchteten Edelsteinen mindestens eine der Bezeichnungen "synthetisch", "im Labor hergestellt" oder "künstlich hergestellt" auf dem Etikett, der Rechnung und sämtlichem Werbematerial angegeben wird.
Rechtlicher Kontext: Im Labor gezüchtete Diamanten (HPHT- oder CVD-Verfahren) sind chemisch identisch mit natürlichen Diamanten, erzielen aber sehr unterschiedliche Marktpreise. Ohne verpflichtende Offenlegung riskieren Verbraucher, Preise für natürliche Steine für im Labor gezüchtete Alternativen zu zahlen — eine unlautere Geschäftspraxis nach dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502. Praktische Auswirkung: Juweliere und Online-Schmuckhändler müssen physische Etiketten und digitale Produktangebote aktualisieren, um die verpflichtende Bezeichnung aufzunehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder des Handelsministeriums und Verbraucherbeschwerden, die eine weitere behördliche Prüfung auslösen könnten.
Neue Verordnung schafft Rahmen für den Markt generalüberholter Elektronik
Das Handelsministerium veröffentlichte eine neue Verordnung zum Wiederverkauf gebrauchter Elektronikprodukte als "generalüberholt" (yenilenmiş). Die Verordnung definiert technische Standards für die Generalüberholung, Verkäuferpflichten und Verbraucherrechte für den Sekundärmarkt für Elektronik.
Rechtlicher Kontext: Der Markt für generalüberholte Elektronik ist in der Türkei rasch gewachsen, doch das Fehlen einer klaren gesetzlichen Definition führte zu uneinheitlichen Garantie- und Rückgabepraktiken. Die Verordnung bringt die türkischen Sekundärmarktregeln näher an die EU-Standards für generalüberholte Produkte und schließt die Gesetzeslücke, die Verbrauchern zuvor nur begrenzte Rechtsbehelfe ließ. Praktische Auswirkung: Unternehmen, die generalüberholte Telefone, Computer oder Haushaltsgeräte verkaufen, müssen ihre Produktkategorien neu einordnen, die Garantiedokumentation aktualisieren und die Rückgaberichtlinien an die neuen Regeln anpassen. E-Commerce-Plattformen, die "generalüberholte" oder "wie neu"-Artikel anbieten, unterliegen ab dem Inkrafttreten der Verordnung Compliance-Pflichten.
Versicherungsunternehmen müssen Produktionsdaten künftig in Echtzeit melden
Eine von SEDDK (Aufsichtsbehörde für Versicherung und private Altersvorsorge) vorbereitete Änderung der Verordnung über das Versicherungsinformations- und Überwachungszentrum (SBM) verpflichtet Versicherungsunternehmen, Policendaten zeitgleich statt mit der zuvor erlaubten eintägigen Verzögerung an das SBM zu übermitteln.
Rechtlicher Kontext: Das SBM sammelt und gleicht Policendaten ab, um Versicherungsbetrug — doppelte Policen, fiktive Schadensfälle und Kapazitätsüberschreitungen — zu erkennen. Die Beseitigung der Datenverzögerung ermöglicht eine Betrugserkennung und Marktaufsicht in Echtzeit. Praktische Auswirkung: Versicherungsunternehmen müssen ihre IT-Systeme aufrüsten, um die Echtzeit-Datenübermittlung zu unterstützen. Selbst kurze technische Ausfälle, die die Meldung verzögern, können nun aufsichtsrechtliche Maßnahmen auslösen, was die Compliance-Infrastruktur zu einer dringenden betrieblichen Priorität macht.
Schiffsrecyclinganlagen künftig im Rahmen des Hongkong-Übereinkommens
Eine neue Verordnung über die Zulassung von Schiffsrecyclinganlagen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ersetzt die Verordnung über die Schiffsabwrackung von 2004. Der neue Rahmen verlangt, dass türkische Schiffsrecyclingwerften eine Zulassung erhalten, sich Inspektionen unterziehen und bei Verstößen mit Sanktionen rechnen müssen — alles im Rahmen des Internationalen Hongkong-Übereinkommens für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (2009).
Rechtlicher Kontext: Die Türkei ist einer der weltweit führenden Märkte für Schiffsrecycling. Das Hongkong-Übereinkommen legt verbindliche Umwelt- und Arbeitsschutzstandards fest; die neue Verordnung bringt das innerstaatliche Recht mit den Verpflichtungen der Türkei aus dem Übereinkommen in Einklang. Praktische Auswirkung: Betreiber von Schiffsrecyclinganlagen müssen ihren Zulassungsstatus und ihre Compliance-Verfahren überprüfen und aktualisieren. Der Betrieb ohne Zulassung nach dem neuen Rahmen setzt Anlagen verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen aus und kann den Zugang zu internationalen Schifffahrtsverträgen beeinträchtigen, die ein zertifiziertes Recycling voraussetzen.
12. Justizpaket passiert Ausschuss mit Strafmilderung bei Bankbetrug
Das 12. Justizpaket der Türkei passierte den Justizausschuss der Großen Nationalversammlung. Eine während der Ausschussberatungen hinzugefügte Bestimmung führt eine Strafmilderung für Personen ein, die — wissentlich oder unwissentlich — zulassen, dass ihre Bankkonten oder IBAN-Daten für Betrugsmaschen genutzt werden.
Rechtlicher Kontext: Qualifizierter Betrug nach StGB Artikel 158 wird mit schweren Strafen belegt. Die Strafmilderung zielt auf Personen ab, die zur Freigabe des Kontozugriffs manipuliert wurden, und nicht auf solche, die aktiv am Betrug mitwirken. Die Formulierung "wissentlich oder unwissentlich" könnte jedoch bei Vorsatzfragen zu Unklarheiten führen. Praktische Auswirkung: Angeklagten, denen die Beihilfe zu Bankbetrug vorgeworfen wird, steht nach Inkrafttreten des Pakets ein neues gesetzliches Argument zur Verfügung. Verteidiger sollten die Umstände der Kontonutzung dokumentieren, um die Anwendbarkeit der Strafmilderung zu prüfen; Anwälte der Geschädigten sollten diese Verteidigungslinie antizipieren und Gegenargumente vorbereiten.
Verfassungsgerichtshof und Gerichtsentscheidungen
AYM kippt verpflichtende Genehmigung des Finanzministeriums für die WP-Prüfungsordnung
Der Verfassungsgerichtshof der Türkei (AYM) entschied, dass die Anforderung einer vorherigen Genehmigung durch das Finanzministerium, bevor die Prüfungsordnung für vereidigte Buchprüfer (Yeminli Mali Müşavir — YMM) in Kraft treten kann, verfassungswidrig und nichtig ist. Das Urteil wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Rechtlicher Kontext: Die Anforderung einer ministeriellen Genehmigung für die eigenen Regelwerke einer Berufsorganisation wirft grundlegende Fragen zur Verwaltungsautonomie und zur Trennung institutioneller Befugnisse auf. Der AYM entschied, dass die Genehmigungspflicht die unabhängige Selbstverwaltung der Berufsorganisation unverhältnismäßig einschränkte. Praktische Auswirkung: YMM-Berufsorganisationen können nun Prüfungs- und Zertifizierungsordnungen ohne ministerielle Zustimmung erlassen, was die interne Verwaltung beschleunigt. Das Urteil bietet anderen Berufsverbänden, die ähnlichen exekutiven Aufsichtsbeschränkungen unterliegen, einen Präzedenzfall, um diese über verfassungsrechtliche Wege anzufechten.
Staatsrat: Bankensteuer auf Buchgold-Geschäfte über Finanzgerichte erstattungsfähig
Die 7. Kammer des Staatsrats (Danıştay) hob eine Entscheidung des Finanzgerichts Istanbul auf, die einen Antrag auf Erstattung der Bank- und Versicherungstransaktionssteuer (BSMV) auf den Kauf von Buchgold-Konten ohne physische Lieferung ohne Prüfung abgewiesen hatte. Die Kammer entschied, dass die Abgabe in die Zuständigkeit der Finanzgerichte fällt und der Fall in der Sache zu prüfen ist.
Rechtlicher Kontext: Ob Buchgold-Transaktionen ohne physische Abwicklung der BSMV unterliegen, war rechtlich umstritten. Das durch die "Unzuständigkeits"-Entscheidung der unteren Instanz geschaffene verfahrensrechtliche Hindernis blockierte de facto die Erstattungsansprüche der Steuerpflichtigen. Dieses Urteil eröffnet den Weg für eine materielle Prüfung erneut. Praktische Auswirkung: Privatanleger und institutionelle Investoren, denen BSMV auf Buchgold-Kontotransaktionen berechnet wurde, können sich nun auf dieses Urteil berufen, um vor den Finanzgerichten Erstattung zu verlangen. Finanzinstitute, die Goldkontoprodukte anbieten, sollten ihre Kundeninformationsunterlagen im Licht dieser Entwicklung aktualisieren.
Kassationshof: Mediator, der zugleich Anwalt des Arbeitgebers ist, macht das gesamte Verfahren nichtig
Kassationshof der Türkei, 9. Zivilkammer (E. 2025/5177, K. 2025/6092, 09.09.2025), entschied, dass ein Mediationsverfahren unabhängig von der ausdrücklichen Zustimmung der Parteien nichtig ist, wenn ein Mediator gleichzeitig als Anwalt des Arbeitgebers tätig ist, und dass dieser Mangel jederzeit geltend gemacht werden kann — die einjährige Frist findet keine Anwendung.
Rechtlicher Kontext: Die obligatorische Mediation ist nach dem Arbeitsgerichtsgesetz Nr. 7036 Zulässigkeitsvoraussetzung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Die Unabhängigkeit des Mediators ist eine Kernanforderung nach dem Gesetz Nr. 6325 über die Mediation in Zivilstreitigkeiten. Die Zustimmung der Parteien kann einen strukturellen Unabhängigkeitsmangel nicht heilen. Praktische Auswirkung: Anwälte der Arbeitnehmer müssen die Identität des Mediators prüfen und vor Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung feststellen, ob eine berufliche Beziehung zum Arbeitgeber besteht. Eine über einen befangenen Mediator erzielte Vereinbarung kann in jedem Stadium des nachfolgenden Verfahrens für nichtig erklärt werden — selbst nach scheinbarer Rechtskraft.
Kassationshof: Vage Zeugenaussage über "gelegentliche Überstunden" reicht nicht zum Nachweis von Überstundenvergütung aus
Kassationshof der Türkei, 9. Zivilkammer (E. 2025/9995, K. 2026/1437, 18.02.2026), entschied, dass eine Zeugenaussage, wonach der Arbeitnehmer "in arbeitsreichen Zeiten gelegentlich 1–2 zusätzliche Stunden" gearbeitet habe, zu unbestimmt ist, um eine Überstundenberechnung zu stützen, und nicht ausreicht, um den Überstundenanspruch nachzuweisen.
Rechtlicher Kontext: Überstundenvergütung gehört zu den am häufigsten streitigen Ansprüchen im türkischen Arbeitsrecht. Zeugenaussagen sind zulässig, müssen jedoch hinreichend konkret sein, um eine Grundlage für eine Geldberechnung zu bilden — mit Angabe von Tagen, Dauer und Regelmäßigkeit. Vage Formulierungen wie "gelegentlich" oder "manchmal" genügen diesem Maßstab nicht. Praktische Auswirkung: Anwälte, die Überstundenansprüche auf Zeugenbeweise stützen, müssen die Zeugenvernehmung um konkrete Details strukturieren: an welchen Wochentagen, wie viele Stunden pro Tag, über welchen Zeitraum. Die Ersetzung von "gelegentlich" durch präzise Zeitangaben ist der einfachste Weg, eine Aussage berechnungsfähig zu machen und das Risiko einer Mangelentscheidung zu verringern.
Kassationshof, 2. Zivilkammer: Auslandswohnsitz des Vaters begründet kein erweitertes Umgangsrecht der Großeltern
Kassationshof der Türkei, 2. Zivilkammer (E. 2025/10442, K. 2026/1908, 19.02.2026), entschied, dass, da die (väterlichen) Großeltern bereits während der festgelegten Umgangszeiten des Vaters Gelegenheit haben, ihre Enkelkinder zu sehen, der Umstand, dass der Vater im Ausland lebt, keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der eine eigenständige Umgangsregelung zugunsten der Großeltern rechtfertigt.
Rechtlicher Kontext: Nach Art. 325 des türkischen Zivilgesetzbuchs steht das Recht auf persönlichen Umgang mit einem Kind in erster Linie den Eltern zu; Verwandte können ein Umgangsrecht nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände erhalten. Das Gericht legt "außergewöhnliche Umstände" eng aus — eine geografische Distanz, die auf eine Lebensentscheidung eines Elternteils zurückzuführen ist, genügt nicht. Praktische Auswirkung: Anwälte, die Großeltern bei der Geltendmachung eines eigenständigen Umgangsrechts vertreten, sollten ihre Argumentation auf konkrete Nachweise des Kindeswohls und der Bindung stützen, statt allein auf die physische Abwesenheit des Elternteils. Die enge Auslegung der Schwelle außergewöhnlicher Umstände durch das Gericht bedeutet, dass Anträge über das Argument "der Vater lebt im Ausland" hinausgehen müssen, um erfolgreich zu sein.