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Rechtsgebiete

Familienrecht

Unsere Leistungen

  • Einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren
  • Sorgerecht, Umgangs- und Übergaberegelungen
  • Kindesunterhalt, einstweiliger Unterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Auseinandersetzung des ehelichen Güterstandes und Zugewinnausgleich
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile
  • Internationale Kindesentführung und Verfahren nach dem Haager Übereinkommen
  • Eheverträge vor und während der Ehe
  • Abstammungs-, Vormundschafts- und Adoptionsverfahren

Unser Vorgehen

Familienrechtsfälle beginnen mit der Klärung der Prioritäten des Mandanten und des rechtlichen Rahmens der Akte. Sind Kinder involviert, stehen Sorgerecht und Umgang an erster Stelle, gefolgt von finanziellen Ansprüchen (Unterhalt, Vermögensaufteilung). Wo möglich, bevorzugen wir einvernehmliche Scheidung und Protokollvereinbarungen für schnelle Ergebnisse; im streitigen Verfahren sorgen wir für die korrekte Beweisführung, Zeugen- und Sachverständigenmanagement und eine wirksame Verteidigung vor Gericht. Für ausländische Mandanten erfordern Gerichtsstandwahl und Anerkennung ausländischer Urteile in der Türkei spezifische Expertise.

Häufig gestellte Fragen

Können Ausländer in der Türkei eine Scheidung einreichen?+
Ja. Türkische Gerichte sind für Scheidungen mit internationalem Bezug zuständig, wenn die Ehegatten in der Türkei einen Wohnsitz oder hinreichenden Bezug haben. Welches Recht anwendbar ist, richtet sich nach dem internationalen Privatrecht.
Ist mein ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei wirksam?+
Nicht automatisch. Damit ein ausländisches Urteil in der Türkei rechtliche Wirkung entfaltet, ist ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren erforderlich. Steht das Urteil im Einklang mit dem türkischen ordre public, wird es im Personenstandsregister eingetragen.
Nach welchem Kriterium wird das Sorgerecht festgelegt?+
Maßgeblich ist das Wohl des Kindes. Alter, physische und psychische Betreuungsbedingungen, Elternsituation und — wo angemessen — der Wille des Kindes werden gemeinsam berücksichtigt. Bei Bedarf werden Sachverständigenberichte eingeholt.

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