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Rechtsgebiete

Strafrecht

Unsere Leistungen

  • Verteidigung während der Festnahme und der polizeilichen Vernehmung
  • Beschwerden gegen Untersuchungshaft und Auflagen
  • Vertretung von Anzeigeerstatter und Beschuldigtem in der Ermittlung
  • Beschuldigtenverteidigung und Nebenklägervertretung in der Hauptverhandlung
  • Verteidigung in Betrugs-, Cyber-, Drogen- und Verkehrsdelikten
  • Sexualdelikte, Beleidigung, Bedrohung, häusliche Gewalt
  • Opferrechte und Vertretung in Beschwerdeverfahren
  • Erweiterte Verteidigung in Berufung und Revision

Unser Vorgehen

In Strafsachen ist die Zeit der kritischste Faktor. Nach dem ersten Kontakt nehmen wir umgehend Verbindung zu den Behörden auf und informieren den Mandanten vor jeder Aussage. Im Falle einer Festnahme legen wir frühestmöglich Beschwerden ein; in der Hauptverhandlung sichern wir die Beweisauseinandersetzung, das Zeugen- und Sachverständigenmanagement sowie Verwertungsverbote für rechtswidrig erlangte Beweise. Für ausländische Mandanten sorgen wir für Dolmetscher vor Gericht, konsularische Benachrichtigung und Zugang zu Prozesskostenhilfe, soweit möglich.

Häufig gestellte Fragen

Ich wurde in der Türkei in Gewahrsam genommen — was tun?+
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verweigern Sie eine Aussage ohne Ihren Anwalt. Sie können Kontakt zu Ihrem Konsulat verlangen. Der Anwalt sollte schnellstmöglich informiert werden; vor jeder Aussage besteht das Recht auf Anwaltsgespräch.
Ich bin in Untersuchungshaft — können Sie meine Freilassung erreichen?+
Gegen die Haft gibt es einen Beschwerdeweg. Die Freilassung unter Auflagen oder die Aufhebung der Haft wird anhand konkreter Beweise und angebotener Sicherheiten beurteilt. Die Erfolgsaussichten variieren von Fall zu Fall.
Werde ich in der Türkei wegen einer im Ausland begangenen Tat verfolgt?+
Das türkische Recht hat unter bestimmten Voraussetzungen Gerichtsbarkeit über im Ausland begangene Taten (insbesondere Taten gegen türkische Staatsangehörige oder spezielle Fälle, in denen türkisches Recht anzuwenden ist). Dies wird je nach Akteninhalt beurteilt.

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