Eine Marke, ein Software-Code oder ein originelles Design ist für die meisten Technologieunternehmen und kreativen Gründungen das wertvollste Gut. Der rechtliche Schutz dieser Vermögenswerte in der Türkei kann jedoch ohne die richtige Eintragung, belastbare Verträge und – wo nötig – eine wirksame Verfolgung von Verletzungen rasch unsicher werden. Als Anwalt für geistiges Eigentum in Antalya schützen wir die Immaterialgüterrechte sowohl inländischer Mandanten als auch ausländischer Technologie- und Softwareunternehmen, die in den türkischen Markt eintreten, von der Eintragung bis zum Rechtsstreit.
Markenanmeldung und Widerspruchsverfahren, urheberrechtlicher Schutz nach dem Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK), Patent- und Designverfahren nach dem Gesetz Nr. 6769 über gewerbliches Eigentum, Softwarelizenz- und Rechteübertragungsverträge sowie Streitigkeiten um .tr-Domains gehören zu den Themen, mit denen wir am häufigsten befasst sind. Wir beurteilen jeden Fall gemeinsam mit dem geschäftlichen Ziel des Mandanten und bestimmen den Weg, der den stärksten und zugleich kosteneffizientesten Schutz bietet.
Unsere Leistungen
- Markenanmeldung, Klassenrecherche und Vertretung vor dem TÜRKPATENT
- Widerspruch gegen Markenanmeldungen, Veröffentlichungswiderspruch und Verfahren vor der Beschwerdekammer (YİDK)
- Feststellung, Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen (FSEK)
- Erstellung von Softwarelizenz-, SaaS- und Rechteübertragungsverträgen
- Streitigkeiten um .tr-Domains und Vorgehen gegen Domain-Grabbing (Cybersquatting)
- Beratung bei Patent- und Designeintragungen sowie Nichtigkeitsklagen
- IP-Due-Diligence für ausländische Investoren und Technologieunternehmen
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how sowie Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)
Unser Vorgehen
Wir beginnen jeden Fall mit einer Analyse des zu schützenden Rechts und des geschäftlichen Ziels des Mandanten. Bei Marken- und Designverfahren recherchieren wir zunächst bestehende Eintragungen und bewerten das Kollisions- und Ablehnungsrisiko bereits vor der Anmeldung. Bei Urheberrechts- und Lizenzstreitigkeiten prüfen wir zuerst Abmahnung und gütliche Einigung; bleibt dies erfolglos, führen wir das Verwaltungsverfahren vor dem TÜRKPATENT oder die Klage vor dem Fachgericht für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Unsere ausländischen Mandanten werden in jeder Phase in ihrer eigenen Sprache informiert, und wir stehen ihnen an jedem Entscheidungspunkt zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Marke in der Türkei ohne Eintragung nutzen?+
Ist meine Software in der Türkei urheberrechtlich geschützt?+
Was kann ich tun, wenn jemand die .tr-Domain mit meiner Marke registriert hat?+
Wie können wir helfen?
Lassen Sie uns Ihren Fall gemeinsam prüfen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung.
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