MONAHUKUKAntalyaTürkiye

Rechtsgebiete

Recht des geistigen Eigentums

Unsere Leistungen

  • Markenanmeldung, Klassenrecherche und Vertretung vor dem TÜRKPATENT
  • Widerspruch gegen Markenanmeldungen, Veröffentlichungswiderspruch und Verfahren vor der Beschwerdekammer (YİDK)
  • Feststellung, Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen (FSEK)
  • Erstellung von Softwarelizenz-, SaaS- und Rechteübertragungsverträgen
  • Streitigkeiten um .tr-Domains und Vorgehen gegen Domain-Grabbing (Cybersquatting)
  • Beratung bei Patent- und Designeintragungen sowie Nichtigkeitsklagen
  • IP-Due-Diligence für ausländische Investoren und Technologieunternehmen
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how sowie Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)

Unser Vorgehen

Wir beginnen jeden Fall mit einer Analyse des zu schützenden Rechts und des geschäftlichen Ziels des Mandanten. Bei Marken- und Designverfahren recherchieren wir zunächst bestehende Eintragungen und bewerten das Kollisions- und Ablehnungsrisiko bereits vor der Anmeldung. Bei Urheberrechts- und Lizenzstreitigkeiten prüfen wir zuerst Abmahnung und gütliche Einigung; bleibt dies erfolglos, führen wir das Verwaltungsverfahren vor dem TÜRKPATENT oder die Klage vor dem Fachgericht für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Unsere ausländischen Mandanten werden in jeder Phase in ihrer eigenen Sprache informiert, und wir stehen ihnen an jedem Entscheidungspunkt zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Marke in der Türkei ohne Eintragung nutzen?+
Eine nicht eingetragene Nutzung bietet nur begrenzten Schutz; das stärkste und landesweit geltende Recht an Ihrer Marke verleiht jedoch die Eintragung beim TÜRKPATENT. Die Eintragung verhindert, dass andere eine identische oder ähnliche Marke anmelden, und erleichtert im Verletzungsfall die rechtliche Verfolgung erheblich.
Ist meine Software in der Türkei urheberrechtlich geschützt?+
Ja. Computerprogramme sind nach dem Gesetz Nr. 5846 (FSEK) als Werke geschützt, und der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes; eine gesonderte Eintragung ist nicht erforderlich. Dennoch ist es entscheidend, die Rechtsinhaberschaft und den Umfang der Übertragung in den Verträgen klar zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was kann ich tun, wenn jemand die .tr-Domain mit meiner Marke registriert hat?+
Für eine Domain, die mit Ihrer Marke oder Ihrem Handelsnamen identisch oder verwechselbar ähnlich ist, können Sie – sofern die Voraussetzungen der Verordnung über Internet-Domainnamen erfüllt sind – das Streitbeilegungsverfahren einleiten oder den Gerichtsweg beschreiten. Dass der Domaininhaber kein berechtigtes Recht an diesem Namen hat, ist einer der zentralen Faktoren, die Ihren Anspruch stärken.

Wie können wir helfen?

Lassen Sie uns Ihren Fall gemeinsam prüfen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung.

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