MONAHUKUKAntalyaTürkiye

Rechtsgebiete

Verwaltungsrecht

Unsere Leistungen

  • Klagen gegen Visa-Ablehnung, -Widerruf und Einreiseverbot
  • Aufhebungs- und Eilanträge gegen Widerruf der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung
  • Widerspruch und Aufhebungsklage gegen Bußgelder
  • Vollentschädigungsklagen (Schadensersatz wegen Verwaltungshandeln)
  • Aufhebung kommunaler Beschlüsse und Bauleitplanungen
  • Steuerstrafen und Verständigungsverfahren
  • Öffentliche Vergaben und Aufhebung von Vergabeentscheidungen
  • Verwaltungswiderspruch, hierarchische Beschwerde und Mediation im Verwaltungsrecht

Unser Vorgehen

Eine Verwaltungsakte beginnt mit der genauen Feststellung des Zustellungsdatums und der Begründung des Aktes. Anschließend wird die Akte auf Rechtswidrigkeit geprüft, und um Fristen zu wahren, wird die Aufhebungsklage zusammen mit einem Eilantrag eingereicht. Die Verwaltung antwortet; Augenschein oder Sachverständigenprüfung werden ggf. angeordnet. Nach dem Urteil folgt ggf. die Berufung oder die Anrufung des Staatsrats. Für ausländische Mandanten werden Übersetzung und Apostille relevanter Auslandsurkunden frühzeitig veranlasst.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich, um einen Verwaltungsakt anzufechten?+
Das türkische Verwaltungsverfahren sieht eine feste gesetzliche Frist vor. Sie läuft ab Zustellung; eine verspätete Klage wird verfahrensrechtlich abgewiesen.
Wozu dient die Aussetzung der Vollziehung?+
Würden durch die Vollziehung schwer wiedergutzumachende Nachteile entstehen, kann das Gericht um vorübergehende Aussetzung gebeten werden. Die Wirkungen des Aktes werden bis Verfahrensende ausgesetzt.
Wie lange dauern Verwaltungsverfahren?+
Je nach Akte werden erstinstanzliche Verwaltungsverfahren in der Regel in 1–2 Jahren abgeschlossen. Komplexität und Berufungs-/Staatsratsstufen können die Dauer verlängern.

Verwandte Artikel

Wie können wir helfen?

Lassen Sie uns Ihren Fall gemeinsam prüfen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung.

Beratung anfragen