IT- & KI-Recht
Kryptowerte in der Türkei: Zulassung und Compliance
Veröffentlicht 3. Juni 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Editorial Team - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer in der Türkei Kryptowerte kauft, verkauft, verwahrt oder eine entsprechende Handelsplattform betreibt, braucht seit 2024 eine Lizenz der türkischen Kapitalmarktbehörde (Sermaye Piyasası Kurulu, SPK). Die 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Kapitalmarktgesetzes (Sermaye Piyasası Kanunu) haben Kryptowerte-Dienstleister — international als VASPs bezeichnet — erstmals umfassend reguliert. Für ausländische Unternehmen mit türkischen Nutzern gilt das Gleiche wie für inländische Betreiber.
Wer fällt unter die VASP-Regulierung?
Das türkische Recht spricht von kripto varlık hizmet sağlayıcısı (KVHS). Gemeint sind alle Unternehmen, die gewerbsmäßig den Kauf, Verkauf, Tausch oder die Übertragung von Kryptowerten ermöglichen, diese im Auftrag von Kunden verwahren oder entsprechende Handelsplattformen betreiben. Der Begriff „Kryptowert" ist gesetzlich weit gefasst und schließt neben Bitcoin und Ethereum auch andere digitale Token ein, die die gesetzlichen Definitionskriterien erfüllen.
Besonders relevant für ausländische Unternehmen: Wer keine Niederlassung in der Türkei hat, aber türkische Nutzer aktiv anspricht — etwa über eine türkischsprachige Oberfläche, lokale Zahlungsmethoden oder türkiegerichtetes Marketing —, gilt nach türkischem Recht als im Inland tätiger VASP. Eine ausländische Registrierung schützt nicht vor der Zuständigkeit der SPK.
Voraussetzungen für eine SPK-Lizenz
Die SPK ist die einzige Lizenzbehörde für VASPs in der Türkei. Ein Antragsteller muss folgende Anforderungen erfüllen: ein Mindest-Stammkapital gemäß SPK-Regulierung, eine in der Türkei eingetragene Gesellschaft für den inländischen Marktzugang, eine technische Infrastruktur, die den Sicherheits- und Prüfbarkeitsstandards der SPK entspricht, ein wirksames internes Compliance-Programm sowie einen Eignungsnachweis für Gründer und Geschäftsführer.
Plattformen, die bereits vor der Gesetzesänderung 2024 tätig waren, erhielten eine Übergangsfrist zur Regularisierung. Diese ist weitgehend abgelaufen. Wer heute ohne Lizenz türkische Kunden bedient, ist unmittelbarem Vollzugsrisiko ausgesetzt.
Laufende Pflichten einer lizenzierten Plattform
Eine SPK-Lizenz eröffnet die Geschäftstätigkeit — und begründet gleichzeitig dauerhaft Pflichten. Drei Bereiche sind besonders praxisrelevant.
Trennung von Kundenvermögen und Eigenbestand. Lizenzierte VASPs müssen die Kryptowerte ihrer Kunden vollständig getrennt von eigenen Unternehmensbeständen halten. Diese Anforderung schützt Anleger im Insolvenzfall. Ein Verstoß kann zur sofortigen Lizenzsuspension führen.
MASAK-Registrierung und Geldwäscheprävention. Jede lizenzierte KVHS muss sich bei der türkischen Behörde für Finanzermittlungen (MASAK) registrieren und ein vollständiges AML/CFT-Programm einführen. Dazu gehören Kundenidentifizierung (KYC), laufende Transaktionsüberwachung und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Mehr zur Funktionsweise des MASAK-Rahmens finden Sie in unserem Leitfaden zu MASAK-Compliance-Pflichten für ausländische Mandanten.
FATF Travel Rule. Bei der Weiterleitung von Kryptowerten im Kundenauftrag muss die KVHS Angaben zu Absender und Empfänger mitübermitteln — entsprechend der Anforderung, die für Banküberweisungen gilt. Dies hat erhebliche IT-seitige Auswirkungen für Plattformen, die bislang keine Empfängerdaten erhoben haben.
Daneben gilt das türkische Datenschutzgesetz (KVKK) in vollem Umfang für alle personenbezogenen Daten türkischer Kunden. Einzelheiten zu den KVKK-Pflichten finden Sie in unserem KVKK-Compliance-Leitfaden. Den weiteren rechtlichen Rahmen für digitale Technologien in der Türkei beleuchtet unser Beitrag über das türkische IT- und KI-Rechtsrahmen.
Folgen des Betriebs ohne Lizenz
Die SPK kann den Betrieb einer nicht lizenzierten Plattform sofort untersagen und die Behörden für Telekommunikation und Hosting anweisen, die Website in der Türkei zu sperren. Die Bußgelder nach dem Kapitalmarktgesetz sind spürbar und richten sich nach Schwere und Ausmaß des Verstoßes.
Darüber hinaus enthält das Kapitalmarktgesetz Strafvorschriften für denjenigen, der wissentlich regulierte Kapitalmarktdienstleistungen ohne Zulassung erbringt. Diese Vorschriften erreichen auch natürliche Personen — Gründer und Geschäftsführer können persönlich strafrechtlich haftbar gemacht werden. Für ausländische Unternehmensgründer, deren Plattform türkische Kunden in Antalya oder anderswo in der Türkei anspricht, ist dies ein konkretes persönliches Risiko.
Häufig gestellte Fragen
F: Muss ich eine türkische Tochtergesellschaft gründen, wenn mein Unternehmen im Ausland ansässig ist?
Im Regelfall ja. Die SPK-Lizenzanforderungen setzen für den türkischen Markt in der Praxis eine in der Türkei eingetragene Gesellschaft voraus. Eine rein ausländische Einheit reicht für die Lizenzerteilung grundsätzlich nicht aus.
F: Unterliegen Stablecoins denselben Vorschriften?
Das Gesetz definiert „Kryptowerte" weit, sodass Stablecoins in der Regel darunter fallen. Ob ein konkreter Token betroffen ist, hängt von seinen Eigenschaften ab. Vor einem Launch in der Türkei ist eine rechtliche Prüfung dringend anzuraten.
F: Wie lange dauert das SPK-Lizenzverfahren?
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist für die SPK. In der Praxis handelt es sich um ein dokumentenintensives Verfahren, das erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nimmt. Den Antrag vor Betriebsaufnahme einzureichen ist unbedingt erforderlich.
F: Was passiert mit Kundengeldern bei Lizenzentzug?
Dank der Trennungspflicht sollten Kundenvermögen von Unternehmensbeständen unterscheidbar sein. Praktische Rückführungsprozesse können dennoch langwierig sein — ein weiterer Grund, ausschließlich lizenzierte Plattformen zu nutzen.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya berät Kryptounternehmen, Fintech-Gründer und ausländische Investoren in allen Fragen des türkischen Kapitalmarkt- und IT-Rechts. Wir begleiten Sie von der SPK-Lizenzantragsstellung über die Gestaltung eines MASAK-konformen AML-Programms bis hin zur Vertretung in aufsichtsrechtlichen Verfahren.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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