Arbeitsrecht
Abfindung und Kündigungsentschädigung für Ausländer in der Türkei
Veröffentlicht 28 April 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akçakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Das im Arbeitsrecht am meisten diskutierte Thema bei Beendigung sind Abfindung (kıdem tazminatı) und Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı). Für ausländische Arbeitnehmer sind diese Ansprüche oft wichtige materielle Rechte; bei korrekter Berechnung gilt unabhängig vom ausländischen Status derselbe Schutz wie für türkische Arbeitnehmer. Dieser Leitfaden erläutert Ansprüche und Berechnungsgrundsätze.
Erfassung ausländischer Arbeitnehmer im türkischen Arbeitsrecht
In der Türkei profitieren ausländische und türkische Arbeitnehmer:
- vom selben Arbeitsrechtsschutz,
- von denselben Abfindungs- und Kündigungsentschädigungsrechten,
- vom selben Klageweg vor dem Arbeitsgericht.
Die Eigenschaft als Ausländer bewirkt keine nachteilige Diskriminierung. Jeder Ausländer mit Arbeitserlaubnis erwirbt diese Rechte.
Abfindung (Kıdem Tazminatı)
Anspruchsvoraussetzungen
Wesentliche Voraussetzungen:
-
Mindestbeschäftigungsdauer nach geltendem Recht,
-
Ende des Arbeitsvertrags aus einem abfindungsbegründenden Grund:
- Kündigung durch Arbeitgeber ohne berechtigten Grund,
- Kündigung durch Arbeitnehmer aus wichtigem Grund (Gesundheit, Verstoß gegen Treu und Glauben, höhere Gewalt etc.),
- Beendigung wegen Wehrdienst oder Eintritt in den Ruhestand,
- Eheschließung der Arbeitnehmerin (innerhalb bestimmter Frist),
- Tod des Arbeitnehmers.
Bei Eigenkündigung wird grundsätzlich keine Abfindung gezahlt; Ausnahmen wie oben.
Berechnungsmethode
In die Berechnung einbezogen werden:
- vollständige Arbeitsjahre und Resttage,
- Brutto-Monatsgehalt (Gesamtbezug) — nicht nur Grundgehalt, einschließlich Prämie, Zulagen, regelmäßiger Leistungen wie Verpflegung und Fahrgeld,
- 30 Tage als ein Gehalt pro vollständigem Arbeitsjahr.
Eine Höchstgrenze ist gesetzlich festgelegt; meistens liegen Arbeitnehmer darunter. Für höher bezahlte ausländische Führungskräfte kann sie greifen.
Unterbrochene Beschäftigung
Bei unterbrochenen Beschäftigungsverhältnissen:
- Gründe der Unterbrechung sind relevant,
- in einigen Fällen werden Unterbrechungen nicht in die Dienstaltersberechnung einbezogen,
- Wechsel zwischen Konzerngesellschaften werden sorgfältig bewertet.
Steuern auf die Abfindung
Die Abfindung ist bis zu einem bestimmten Betrag einkommensteuerfrei; der darüberliegende Anteil ist steuerpflichtig. Auch Stempelsteuer fällt an.
Kündigungsentschädigung (Ihbar Tazminatı)
Anspruchsvoraussetzungen
Die Entschädigung:
- entsteht bei Beendigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist,
- gilt für Kündigungen durch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer,
- erfordert keine Mindestbeschäftigungsdauer (anders als die Abfindung).
Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Fristen richten sich nach der Beschäftigungsdauer. Mit längerer Dauer steigt die Frist. Während dieser:
- läuft das Arbeitsverhältnis tatsächlich weiter,
- muss der Arbeitgeber Stellensuche-Urlaub gewähren,
- endet das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf.
Bei Beendigung ohne Einhaltung ist eine Entschädigung in Höhe des Lohns für die Frist zu zahlen.
Berechnung
Die Entschädigung:
- ist der Anteil des Brutto-Monatsgehalts, der auf die Frist entfällt,
- der Gesamtbezug ist Bemessungsgrundlage (wie bei der Abfindung),
- die Steuerbefreiung ist begrenzter als bei der Abfindung.
Praktische Themen für ausländische Arbeitnehmer
1. Gesamtbezug statt Grundgehalt
Ausländische Führungskräfte erhalten in der Regel Grundgehalt + Zusatzleistungen (Wohnung, Fahrzeug, Krankenversicherung, Jahresprämie, Bildungsbeitrag etc.). In der Berechnung ist der Geldwert dieser Leistungen einzubeziehen, was den Betrag deutlich erhöht.
2. Gehalt in Fremdwährung
Manche ausländische Arbeitnehmer erhalten Gehalt in Fremdwährung. In der Berechnung:
- regelmäßig Umrechnung in TL zum Beendigungstag-Kurs,
- bei abweichender Vertragsregelung gilt diese,
- in Paritätsstreitigkeiten beachtet das Gericht den Grundsatz der Gerechtigkeit.
3. Renten im Heimatstaat
Verfügt der Arbeitnehmer im Heimatstaat über ein der SGK entsprechendes System, können in der Türkei gearbeitete Zeiten im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen übertragen werden.
4. Schwarzlohn
Manche Arbeitgeber zahlen einen Teil des Lohns am Lohnzettel vorbei:
- Dies wirkt zulasten des Arbeitnehmers; die Berechnung erfolgt nach dem Lohnzettel,
- vor Gericht kann der reale Lohn mit Zeugen und Bankbelegen nachgewiesen werden,
- es entsteht Steuerhinterziehungsrisiko für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ausländische Arbeitnehmer sollten — soweit möglich — über vollständig gemeldete Bankzahlung lohnen lassen.
Klageweg bei nicht gezahlter Abfindung
Zahlt der Arbeitgeber nicht:
1. Mediation
In Arbeitssachen ist die Mediation Pflichtvorstufe:
- Antrag beim Mediator,
- Sitzung innerhalb der Frist,
- Einigungsversuch der Parteien,
- bei Einigung Unterzeichnung mit Urteilsqualität.
Ohne Einigung wird Klage erhoben.
2. Klage am Arbeitsgericht
Bewertet werden:
- Sachverständigengutachten (insbesondere zu Gehalt und Leistungen),
- Zeugenaussagen,
- Urkunden.
Für ausländische Arbeitnehmer kann ein Dolmetscher erforderlich sein.
3. Vollstreckung
Bei stattgebendem Urteil oder Mediations-Einigung kann das Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Pfändung von Gehältern, Konten oder Immobilien des Arbeitgebers.
Risikomanagement aus Arbeitgebersicht
Praktische Empfehlungen:
- Lohnabrechnung netto und korrekt — der reale Lohn muss in den Aufzeichnungen stehen,
- Beendigung dokumentieren — Disziplinar- und Leistungsbeurteilungen,
- Rückstellung für Abfindung — Planbarkeit,
- Sozialversicherungsabkommen für ausländische Arbeitnehmer beachten,
- Vertragsklauseln zur Geldbewertung variabler Leistungen.
Wichtige Unterlagen aus Arbeitnehmersicht
Sorgfältig aufzubewahren:
- Arbeitsvertrag,
- Lohnzettel,
- Banküberweisungsbelege,
- SGK-Meldungen,
- Leistungsbeurteilungen,
- Disziplinar- und Abmahnungsschriftstücke,
- Urlaubsnachweise.
Im Streit bilden diese Unterlagen die Verteidigungsgrundlage.
Rechtsbeistand
In Antalya bietet MONA HUKUK ausländischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern umfassende Unterstützung: Berechnungsanalysen, Mediation, Klageerhebung und -verfolgung, Vollstreckung und Inkasso. Die Beendigung muss für beide Seiten fair und rechtmäßig erfolgen.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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