Rechtsbulletin
Türkei Rechtsnachrichten — 18. Mai 2026: KI-Justiz, Rechtsanwaltskammer
Veröffentlicht 18. Mai 2026·8 Min. Lesezeit
Die Woche des 18. Mai 2026 brachte bedeutende Entwicklungen im türkischen Recht. Justizminister Gürlek kündigte UYAP Al an, ein KI-gestütztes Entscheidungsunterstützungssystem, das 30 Millionen Gerichtsurteile der höheren Instanzen in Sekunden durchsuchbar machen wird. Die Türkische Rechtsanwaltsunion (TBB) lehnte scharf einen Gesetzentwurf ab, der es Unternehmen mit ausländischem Kapital erlauben würde, in der Türkei Rechtsberatungsdienstleistungen anzubieten. Das Amtsblatt veröffentlichte Änderungen zum Konkordato, zum Vollstreckungspersonal und zu Schiffsmaklerregelungen.
Neuigkeiten aus dem Anwaltsberuf
UYAP Al Entscheidungsunterstützungssystem: KI indiziert 30 Millionen Gerichtsurteile
Justizminister Akın Gürlek gab die Einführung des „UYAP Al Entscheidungsunterstützungssystems" als Teil des Digitalisierungsprogramms der türkischen Justiz bekannt. UYAP (Nationales Justizinformationsnetz) ist die elektronische Infrastruktur, die alle türkischen Gerichte und Staatsanwaltschaften verbindet und seit ca. 2004 als primäres Arbeitsablaufwerkzeug in Gerichtsgebäuden im Dauereinsatz ist.
Wichtigste Funktionen des neuen KI-Moduls:
- Mehr als 30 Millionen Urteile und Präzedenzfälle der höheren Instanzen in Sekunden durchsuchbar
- Schnellere Präzedenzrecherche für Richter und Staatsanwälte
- Automatische Zusammenfassung von hunderte Seiten umfassenden Verfahrensakten
- Entwurfshilfe für Begründungen und Beweisanalysen
- Vergleichende Analyse von Sachverständigengutachten mit vorhandenen Präzedenzfällen
- Gegenüberstellende Prüfung von Zeugen- und Beschuldigtenaussagen
Rechtlicher Kontext: Die Präzedenzrecherche ist eine der zeitaufwendigsten Phasen der Rechtspraxis in der Türkei. Die begrenzten Suchmöglichkeiten in den Entscheidungen des Kassationshofs (Yargıtay) und des Staatsrats (Danıştay) haben es historisch schwierig gemacht, anwendbare Präzedenzfälle zu finden.
Praktische Auswirkungen: Der KI-Einsatz bei Richtern und Staatsanwälten könnte Abweisungen wegen „kein anwendbarer Präzedenzfall" reduzieren. Er wirft auch neue Verfahrensfragen zu algorithmischen Verzerrungen und der Transparenz KI-gestützter Gerichtsentscheidungen auf — Probleme, die in naher Zukunft türkische Gerichte beschäftigen dürften.
TBB: Gesetzentwurf zu Rechtsberatung durch ausländisches Kapital bedroht Kammerunabhängigkeit
Die Türkische Rechtsanwaltsunion (TBB) gab eine Pressemitteilung heraus, in der sie einen der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegten Gesetzentwurf ablehnte, der das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen dahingehend ändern würde, dass Unternehmen mit ausländischem Kapital durch angestellte Juristen „Rechtsberatungsdienstleistungen" in der Türkei erbringen dürften.
Aktuelle Regelung: Nach dem Gesetz Nr. 1136 über die Rechtsanwaltschaft (Avukatlık Kanunu) ist die Rechtsberatungstätigkeit in der Türkei ausschließlich bei türkischen Kammern eingetragenen Anwälten vorbehalten. Ausländischen Anwälten oder Kanzleien ist es nicht gestattet, direkt zu türkischem Recht zu beraten.
Umfang des Gesetzentwurfs: Die vorgeschlagene Änderung würde es Unternehmen mit ausländischem Kapital erlauben, über bei diesen Unternehmen beschäftigte Syndikusanwälte Rechtsberatungstätigkeiten nach türkischem Recht auszuüben — eine erhebliche Abkehr vom bestehenden Rahmen.
Einwand der TBB: Die Erklärung charakterisierte den Gesetzentwurf als „vollständig im Widerspruch zur Unabhängigkeit der Verteidigung, der Autonomie des Anwaltsberufs und dem Rechtsstaat stehend". Kammerpräsidenten Zentralanatoliens kamen in dieser Woche in Niğde zusammen, um den laufenden Widerstand gegen den Vorschlag zu koordinieren.
Betroffene Kreise: Anwälte, die mit Unternehmen mit ausländischem Kapital zusammenarbeiten, internationale Wirtschaftsrechtsanwälte und die organisierte Anwaltschaft insgesamt — dieser Gesetzentwurf zielt unmittelbar auf das Berufsmonopol ab, das den Kern der türkischen Kammerregelung bildet.
12. Justizpaket und Gewalt gegen Anwälte: Kammerpräsidenten treffen sich in Niğde
Das Erweiterte Regionaltreffen der Zentralanatolischen Kammerpräsidenten wurde von der Rechtsanwaltskammer Niğde ausgerichtet. Die Tagesordnung umfasste:
- Gewalt gegen Anwälte und die Sicherheit der Verteidigung
- Die Position der Kammern zum 12. Justizpaket
- Eine Roadmap zur Bewältigung der Kernprobleme des Anwaltsberufs
Rechtlicher Kontext: Das 12. Justizpaket ist ein umfassendes Justizreformgesetz, das in der TBMM beraten wird. Es soll Änderungen am Verfahrensrecht, zu Untersuchungshaftregeln und Bestimmungen enthalten, die die Anwaltspraxis unmittelbar betreffen.
Das 61. Kammerpräsidenten-Treffen der vergangenen Woche hatte einen 5-Punkte-Antigewalt-Aktionsplan an die TBMM übergeben. Das Treffen dieser Woche setzt die regionale Koordinierungsarbeit fort.
SGK: Tagesessensgeldbetrag ohne Beitragsbelastung auf 300 TL erhöht
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) veröffentlichte ein neues Rundschreiben, das den täglichen Betrag der beitragsfreien Essensgeldbeihilfe auf 300 TL für Arbeitnehmer in Betrieben erhöht, die keine Mahlzeiten in natura bereitstellen — ob die Beihilfe in bar oder über eine Essensgeldkarte gewährt wird.
Bisherige Regelung: Die tägliche Befreiungsschwelle war niedriger; darüber liegende Beträge wurden in die Beitragsbemessungsgrundlage einbezogen.
Neue Regel: Arbeitgeber können täglich bis zu 300 TL als Essensgeldbeihilfe zahlen, ohne Beitragspflichten auszulösen; jeder darüber hinausgehende Betrag wird in die Beitragsbemessungsgrundlage einbezogen.
Betroffene Kreise: Arbeitsrechtler, die zur Gehaltsstrukturierung und zu Arbeitsverträgen beraten. Arbeitgebende Mandanten, die noch nach der alten Schwelle kalkulieren, müssen aktualisiert werden.
HSK entlässt zwei Staatsanwälte in Samandağ-Disziplinarverfahren
Die HSK-Zweite Kammer entließ zwei in Samandağ tätige Staatsanwälte nach einem umfassenden Disziplinarverfahren aus dem Dienst.
Die gegen die Staatsanwälte M.A. und H.S. erhobenen Vorwürfe umfassten die Unterhaltung unzulässiger Beziehungen zu Verdächtigen, Unregelmäßigkeiten bei Ermittlungen und das Liegenlassen von hunderten Verfahrensakten über einen längeren Zeitraum.
Rechtlicher Kontext: Nach dem Gesetz Nr. 2802 über Richter und Staatsanwälte reichen die Disziplinarsanktionen von Verweisen bis zur Entlassung aus dem Dienst. Der HSK verhängte die schwerste Sanktion und bekräftigte damit das öffentliche Vertrauen und die Pflicht zur wirksamen Strafverfolgung. Gegen Entlassungsentscheidungen ist eine Beschwerde beim Staatsrat (Danıştay) möglich.
Amtsblatt
Konkordato-Anträge müssen nun Rechnungslegungsstandards erfüllen
Eine Änderung der Verordnung über beizufügende Unterlagen zu einem Konkordato-Antrag macht es Unternehmen, die ein Konkordato beantragen, zur Pflicht, Finanzabschlüsse vorzulegen, die nach bestimmten Rechnungslegungsstandards erstellt wurden.
Bisherige Regelung: Es gab keine standardisierte Formatanforderung für Finanzabschlüsse in Konkordato-Anträgen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Neuer Rahmen:
- Großunternehmen: Müssen türkische Rechnungslegungsstandards (TMS) anwenden
- Mittelgroße Unternehmen: Müssen die für sie spezifisch bezeichneten Standards befolgen
- Kleinunternehmen als Schuldner: Wenden Steuerverfahrensgesetze (VUK) an
Inkrafttreten: 13. Mai 2026 (Amtsblatt, Nr. 33252)
Betroffene Kreise: Unternehmen, die Konkordato-Anträge vorbereiten, Finanzberater und Handelsrechtspraktiker, die bei der Antragstellung unterstützen. Die Feststellung, welchem Rechnungslegungsstandard ein Mandant unterliegt, ist nun ein obligatorischer Vorfeld-Schritt.
Umfassende neue Schiffsmaklerverordnung: Zulassungs- und Finanzmittelanforderungen
Die Schiffsmaklerverordnung wurde im Amtsblatt vom 14. Mai 2026 veröffentlicht und trat in Kraft. Die Verordnung regelt umfassend die Tätigkeiten, Zulassung, Ausbildung, Aufsicht, Dokumentation, Finanzmittelanforderungen und Übergangsregelungen für Schiffsmakler und ihr Personal.
Rechtlicher Kontext: Schiffsmakler agieren als Schnittstelle zwischen Schiffseigentümern oder -betreibern und dem Hafenbetrieb und wickeln im Auftrag der Auftraggeber Zoll-, Fracht- und Hafenverfahren ab. Die neue Verordnung behebt Lücken im vorherigen Rahmen — insbesondere bei den Finanzmittelanforderungen — die in der Praxis zu Rechtsunsicherheit geführt hatten.
Praktische Auswirkungen: Bestehende Agenturen müssen ihre Unterlagen und finanziellen Kapazitäten innerhalb der Übergangsfrist nach den neuen Zulassungsanforderungen überprüfen. Ein wichtiger Bezugspunkt für Seehandelsrechtspraktiker.
Vollstreckungspersonal-Prüfungsverordnung: Fehlerquoten und Kandidatenkontingente überarbeitet
Eine Änderung der Verordnung des Justizministeriums über Prüfungen, Ernennung, Versetzung, Beförderung und Titteländerungen von Vollstreckungspersonal aktualisierte zwei wesentliche Parameter für Personalprüfungen.
Änderungen:
- Zulässige Tippfehlerquote: Von 40 % auf 25 % gesenkt (strengerer Maßstab)
- Gesamtfehlergrenze: Von 14 auf 22 erhöht
- Kandidatenverhältnis für mündliche Prüfungen: Von dem 20-Fachen der freien Stellen auf das 10-Fache reduziert
Inkrafttreten: 16. Mai 2026 (Amtsblatt, Nr. 33255)
Betroffene Kreise: Anwälte, die die Vollstreckungsstellenpersonalbesetzung beobachten. Das reduzierte Kandidatenaufgebot erhöht den Prüfungswettbewerb unmittelbar.
Urteile des Kassationshofs
Betrügerische Vollstreckungsverfahren müssen per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden
Bisherige Rechtslage: Bei der Anfechtung angeblich betrügerischer (muvazaalı) Vollstreckungsverfahren war in der Praxis unklar, welchen Rechtsbehelf man beantragen sollte.
Entscheidung: Der Kassationshof entschied, dass der geeignete Rechtsbehelf in einer Klage auf Aufhebung betrügerischer Vollstreckungsverfahren eine einstweilige Verfügung (ihtiyati tedbir) ist, und dass damit verbundene Versteigerungsverfahren durch eine einstweilige Verfügung ausgesetzt werden müssen.
Praktische Bedeutung: Für Schuldner, die mutmaßlich betrügerische Vollstreckungsmaßnahmen anfechten, ist die korrekte Formulierung des Rechtsschutzantrags — ausdrücklich als einstweilige Verfügung — entscheidend, um eine Versteigerung zu stoppen. Diese Entscheidung beseitigt die Unsicherheit darüber, wie solche Anträge formuliert werden sollen.
Kassationshof, 12. Zivilkammer (HD), E. 2025/6061, K. 2026/311, 21.01.2026
Einstweiliger Unterhalt bei Schutzmaßnahmen kann keinen Erhöhungssatz vor dem Entscheidungsdatum tragen
Bisherige Rechtslage: Ob ein während des Scheidungsverfahrens angeordneter Unterhaltsanspruch (tedbir nafakası — einstweiliger Unterhalt) einen jährlichen Erhöhungssatz tragen kann, war umstritten.
Entscheidung: Der vom Unterhaltspflichtigen vom Zeitpunkt des Scheidungsantrags bis zur Rechtskraft des Urteils zu zahlende Unterhalt stellt einstweiligen Unterhalt (tedbir nafakası) dar. Ein Erhöhungssatz kann auf einstweiligen Unterhalt nicht rückwirkend ab dem Entscheidungsdatum angewendet werden.
Praktische Bedeutung: Parteien, die eine Erhöhung des einstweiligen Unterhalts während laufender Scheidungsverfahren anstreben, müssen dieses Urteil berücksichtigen. Eine Unterhaltserhöhung erfordert entweder das Abwarten der Rechtskraft des Urteils oder den Übergang zum nachehelichen Unterhalt (yoksulluk nafakası). Ein wichtiges Präzedent zur Klärung des Unterschieds zwischen einstweiligem und nachehelichem Unterhalt für Familienrechtspraktiker.
Kassationshof, 2. Zivilkammer (HD), E. 2022/7271, K. 2022/9297, 15.11.2022
Unterlegene Partei darf keine Kosten tragen, wenn Niederlage auf Präzedenzwechsel beruht
Bisherige Rechtslage: Wenn ein Kläger eine Klage auf Grundlage der damaligen Rechtsprechung des Kassationshofs erhob und später verlor, weil das Gericht seine Auffassung geändert hatte, war umstritten, ob Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren auferlegt werden dürften.
Entscheidung: Wenn eine im Vertrauen auf die frühere Praxis des Yargıtay eingereichte Klage aufgrund einer späteren Änderung der Rechtsprechung abgewiesen wird, dürfen dem Kläger keine Kosten oder Anwaltsgebühren auferlegt werden.
Praktische Bedeutung: Eine wichtige verfahrensrechtliche Schutzgarantie für Mandanten in Rechtsgebieten mit ungeklärter Rechtslage. Sie begrenzt das finanzielle Risiko von Mandanten, die in gutem Glauben vor der Stabilisierung von Präzedenzfällen klagen. Eine konkrete Anwendung der Grundsätze des berechtigten Vertrauens und von Treu und Glauben im türkischen Zivilprozessrecht.
Kassationshof, 9. Zivilkammer (HD), E. 2024/14039, K. 2025/1420, 12.02.2025
Bankeinlagen eines Anwalts gelten nicht automatisch als Anwaltshonorar
Bisherige Rechtslage: Bei Steuerprüfungen wurden Beträge, die auf das Bankkonto eines Anwalts eingingen, bisweilen automatisch als Anwaltshonorare eingestuft und in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Entscheidung: Beträge, die auf die Bankkonten einer Person eingehen, die eine anwaltliche Tätigkeit ausübt, können ohne gegenteiligen Nachweis nicht automatisch als Anwaltshonorare eingestuft werden. Die Steuerveranlagung auf Basis einer Schätzung, ohne zuvor die Aussagen von Personen einzuholen, die in einem Mandatsverhältnis mit dem Steuerpflichtigen stehen, ist rechtswidrig.
Praktische Bedeutung: Ein entscheidendes Schutzurteil für Anwälte, die Steuerprüfungen gegenüberstehen. Posten wie erhaltene Darlehen, geliehene Mittel oder Treuhandgelder müssen von Honoraren unterschieden werden — was Zeugenaussagen von Mandanten erfordert, bevor eine Steuerveranlagung vorgenommen werden kann.
Staatsrat (Danıştay), 3. Kammer, E. 2017/3584, K. 2021/1450, 22.03.2021
Wenn Parteien eine direkte Einigung erzielen, muss das Gericht vor dem Urteil eine Einstellungsverfügung erlassen
Rechtlicher Kontext: Nach Art. 26 der CMK-Vergleichsverordnung können Parteien eine eigene Einigung erzielen, ohne einen Staatsanwalt oder einen gerichtlich bestellten Schlichter einzuschalten.
Entscheidung: Auch wenn ein formaler Schlichtungsversuch gescheitert ist, können die Parteien bis unmittelbar vor dem Urteil jederzeit eine eigene Einigung erzielen. Auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung muss das Gericht eine Einstellungsverfügung erlassen.
Praktische Bedeutung: Die Möglichkeit zur Einigung erlischt nicht, wenn ein erster Schlichtungsversuch scheitert — sie bleibt bis zur letzten Verhandlung offen. Strafverteidiger sollten Mandanten in jeder Verfahrensphase auf diese Option hinweisen.
Kassationshof, 6. Strafkammer (CD), E. 2023/17518, K. 2025/7743, 18.09.2025