Vertretung per Vollmacht
Rechtliche Vertretung in der Türkei ohne Anreise
Nach türkischem Recht können viele Rechtsgeschäfte durch einen Rechtsanwalt mit ordnungsgemäß errichteter Vollmacht durchgeführt werden. Diese Seite erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.
Im Ausland lebende Mandanten können einen erheblichen Teil ihrer Rechtsgeschäfte in der Türkei abwickeln, ohne anzureisen. Rechtsgrundlage ist die Vollmacht: eine vor einem Notar oder Konsulat errichtete Urkunde, die den Rechtsanwalt ermächtigt, bestimmte Geschäfte in Ihrem Namen vorzunehmen.
Die Vollmacht kann auf zwei Wegen errichtet werden: unmittelbar auf Türkisch beim türkischen Konsulat in Ihrem Aufenthaltsland oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Fremdsprachige Urkunden werden in der Türkei mit beglaubigter Übersetzung verwendet.
So läuft das Verfahren ab
1. Erstgespräch
Ihr Anliegen wird in einem Online-Gespräch bewertet; Inhalt der erforderlichen Vollmacht und Unterlagen werden festgelegt. Für Immobiliengeschäfte muss die Vollmacht ein Lichtbild und besondere Befugnisse enthalten.
2. Errichtung der Vollmacht
Die Vollmacht wird beim türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar (mit Apostille) errichtet. Den erforderlichen Text bereiten wir vor und übermitteln ihn Ihnen; die beglaubigte Übersetzung Ihres Passes und die türkische Ausländer-Identifikationsnummer werden ebenfalls in dieser Phase besorgt.
3. Übermittlung der Unterlagen
Da die meisten Geschäfte das unterschriebene Original der Vollmacht erfordern, wird die Urkunde per Kurier an unsere Kanzlei gesandt. Nach Eingang wird der Inhalt gemeinsam bestätigt.
4. Durchführung und Information
Die Geschäfte werden von unserer Kanzlei bei den zuständigen Behörden und erforderlichenfalls Gerichten durchgeführt. Über jeden wesentlichen Schritt werden Sie per E-Mail oder Telefon informiert; Kopien der Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch.
Beispiele für per Vollmacht aus der Ferne abwickelbare Angelegenheiten
- Immobilienkauf und -verkauf sowie Grundbuchgeschäfte
- Gesellschaftsgründung und Handelsvertragsprozesse
- Klageerhebung und Prozessführung; Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
- Erbschaftsübergang und Nachlassverfahren
- Mietverträge und Räumungsverfahren
- Beantragung einer Steuernummer und Behördenanträge
Manche Verfahren erfordern ihrer Natur nach persönliche Anwesenheit — etwa die Erfassung biometrischer Daten bei Aufenthalts- und Einbürgerungsanträgen oder die Praxis mancher Banken bei der Kontoeröffnung. Ob Ihre Angelegenheit aus der Ferne abgewickelt werden kann, wird im Erstgespräch klar bewertet.
Häufige Fragen
In welcher Sprache sollte die Vollmacht errichtet werden?
Beim türkischen Konsulat errichtete Vollmachten sind auf Türkisch und direkt verwendbar. Vor einem örtlichen Notar fremdsprachig errichtete Vollmachten benötigen eine Apostille und in der Türkei eine beglaubigte Übersetzung.
Was ist eine Apostille und wo erhalte ich sie?
Die Apostille ist ein Vermerk nach dem Haager Übereinkommen von 1961, der öffentlichen Urkunden eines Vertragsstaats Gültigkeit in den anderen verschafft. Die zuständige Stelle variiert je nach Land — üblicherweise Justizministerien, Gerichte oder präfekturähnliche Behörden.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen; der Widerruf erfolgt über einen Notar und wird den zuständigen Stellen mitgeteilt.
Lassen Sie uns Ihr Anliegen gemeinsam bewerten
Kontaktieren Sie uns, um zu klären, ob Ihr Geschäft aus der Ferne abgewickelt werden kann und welche Unterlagen erforderlich sind.
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