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Rechtsgebiete

Immobilienrecht

Unsere Leistungen

  • Grundbuchübertragung und Vertretung vor dem Grundbuchamt
  • Entwurf von Verkaufsversprechensverträgen und anzahlungsgeschützten Kaufverträgen
  • Anfragen zu militärischen Sperrgebieten und Verkaufsgenehmigungen an Ausländer
  • Wertgutachten, Grundbuchaufzeichnungen und Hypothekenprüfung
  • Mietverträge, Mieterhöhungsstreitigkeiten und Räumungsklagen
  • Bau-, Wohnungseigentums- und Stockwerkseigentumsstreitigkeiten
  • Rechtsberatung zu Gemeinschaftsflächen und Hausverwaltung
  • Steuer- (Grundbuchgebühr, MwSt, Grundsteuer) und Devisentransferprozesse

Unser Vorgehen

Für einen ausländischen Käufer beginnt jeder Immobilienvorgang mit einer rechtlichen Due-Diligence: Grundbuchprüfung, Hypothek/Pfandvermerke, Bauzustand und Militärzonenanfrage. Anschließend verhandeln wir mit dem Verkäufer, formulieren mandantengünstige Vertragsklauseln und gestalten die erforderlichen Anzahlungsvereinbarungen. Bei der Grundbuchübertragung vertreten wir den Mandanten vor Notar und Grundbuchamt und koordinieren Zahlungsfluss, Devisentransfer und Steuerpflichten. Nach Abschluss begleiten wir auch bei Versorgungsanmeldungen, Steuernummerregistrierung und der Hausverwaltung.

Häufig gestellte Fragen

Können Ausländer in der Türkei überall Immobilien kaufen?+
Nein. In militärischen Sperrzonen und bestimmten strategischen Gebieten sind Verkäufe an Ausländer untersagt. Es bestehen außerdem Obergrenzen für die in der Türkei insgesamt erwerbbare Fläche. Vor jedem Kauf sind daher Grundbuch- und Militärzonenprüfungen unerlässlich.
Ist ein Anwalt bei der Grundbuchübertragung Pflicht?+
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Bei Sprachbarrieren, Fremdwährungszahlungen und besonders bei Bauträgerimmobilien ist eine unabhängige Beratung unerlässlich. Die Aufgabe des Grundbuchbeamten besteht darin, die Übertragung einzutragen, nicht die Parteien zu beraten.
Mein Mieter lehnt die Mieterhöhung ab — kann ich räumen?+
Das türkische Recht schützt Mieter umfassend. Mieterhöhungen unterliegen bestimmten Sätzen und teils gerichtlichen Verfahren. Eine Räumung ist nur aus den im Gesetz genannten Gründen und im richtigen Verfahren zulässig; ohne Gerichtsentscheidung ist sie unzulässig.

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