Familienrecht
Adoption in der Türkei durch Ausländer: Voraussetzungen, Verfahren und Haager Übereinkommen
Veröffentlicht 12. Juni 2026·3 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Für ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei leben oder ein türkisches Kind adoptieren möchten, ist der Weg mit besonderen Hürden verbunden: Türkisches Familienrecht, internationale Übereinkommen und behördliche Verfahren greifen ineinander. Wer die Systematik kennt, kann diesen Weg jedoch strukturiert gehen — vergleichbar mit dem deutschen Adoptionszulassungsverfahren nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), das ebenfalls eine zentrale Behördenstelle und ein länderspezifisches Eignungsverfahren vorsieht.
Gesetzliche Voraussetzungen nach türkischem Recht
Das türkische Zivilgesetzbuch (Gesetz Nr. 4721, türk. Abkürzung: TMK) regelt die Adoption in den Artikeln 305 bis 320. Kernbedingung für die Adoption eines Minderjährigen ist nach Art. 305 TMK, dass das Kind mindestens ein Jahr lang tatsächlich von der adoptionswilligen Person betreut und erzogen worden sein muss.
Für Ehepaare gilt: entweder fünf Jahre Ehebestand oder beide Ehepartner müssen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Unverheiratete Einzelpersonen können nach Art. 307 TMK eigenständig adoptieren, sofern sie mindestens dreißig Jahre alt sind. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptivelternteil muss mindestens achtzehn Jahre betragen. Übergeordnetes Leitprinzip ist stets das Kindeswohl — eine Parallelwertung, die aus dem deutschen § 1741 BGB vertraut ist.
Internationale Adoption und das Haager Übereinkommen
Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption von 1993. Türkische Zentralbehörde im Sinne des Übereinkommens ist die Generaldirektion für Kinderdienste (ÇHGM) im Ministerium für Familie und Soziales.
Ähnlich wie in Deutschland — wo das Bundeszentralamt für Auslandsvermittlung (BZA) als Zentralbehörde fungiert — gilt auch in der Türkei das Prinzip der Subsidiarität: Internationale Adoptionen werden erst dann in Betracht gezogen, wenn alle Möglichkeiten der inländischen Unterbringung ausgeschöpft sind.
Das Verfahren im Überblick
- Akkreditierte Vermittlungsstelle einschalten. Ausländische Bewerber wenden sich nicht direkt an die ÇHGM, sondern über eine vom türkischen Ministerium anerkannte Vermittlungsstelle.
- Eignungsbericht (Home Study) erstellen lassen. Die zuständige deutsche Behörde — in der Regel das Jugendamt in Verbindung mit einer Adoptionsvermittlungsstelle — erstellt einen Eignungsbericht, der apostilliert und von einem beeidigten Übersetzer ins Türkische übertragen werden muss.
- Einreichung bei der ÇHGM. Die Vermittlungsstelle leitet die vollständigen Unterlagen an die ÇHGM weiter. Diese prüft die Eignung und entscheidet über eine mögliche Zuweisung.
- Gerichtliche Adoptionsentscheidung. Nach Art. 315 TMK ergeht der Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht am Wohnsitz der Adoptiveltern. Mit Rechtskraft des Beschlusses entsteht das Adoptionsverhältnis.
- Nachgelagerte Formalitäten. Standesamtliche Eintragung und Reisedokumente für das Kind werden nach Rechtskraft des Beschlusses beantragt.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepasskopien (apostilliert, beglaubigte Übersetzung ins Türkische)
- Heiratsurkunde bzw. Ledigenzeugnis
- Führungszeugnis beider Antragsteller aus dem Heimatland
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Ärztliche Gesundheitszeugnisse
- Home-Study-Bericht (apostilliert)
- Wohnsitznachweis
- Bestätigungsschreiben der akkreditierten Vermittlungsstelle
Wichtige Hinweise
Kommerzielle Adoptionsvermittlung ist in der Türkei strikt verboten. Wer Geld für die Beschaffung eines Kindes verlangt, handelt illegal. Das Kind darf die Türkei erst verlassen, wenn der Adoptionsbeschluss rechtskräftig ist. Parallel läuft das deutsche Anerkennungsverfahren, das das Bundesamt für Justiz begleitet — beide Verfahren müssen koordiniert geführt werden.
Häufige Fragen
Können Deutsche in der Türkei adoptieren? Grundsätzlich ja, da sowohl Deutschland als auch die Türkei Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind. Die Vermittlung erfolgt über das Bundeszentralamt und die türkische ÇHGM.
Wie lange dauert das Verfahren? Erfahrungsgemäß zwei bis vier Jahre, je nach Auslastung der ÇHGM und Bearbeitungszeit auf deutscher Seite.
Wird die türkische Staatsangehörigkeit des Kindes aufgegeben? Diese Frage richtet sich nach türkischem Staatsangehörigkeitsrecht und muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann ein Einzelner ohne Ehe adoptieren? Ja, sofern die Person das dreißigste Lebensjahr vollendet hat (Art. 307 TMK).
Erkennt Deutschland den türkischen Adoptionsbeschluss an? Im Haager-Verfahren grundsätzlich ja, sofern alle Verfahrensvoraussetzungen eingehalten wurden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist dennoch empfehlenswert.
Wie Mona Hukuk Ihnen helfen kann
Internationale Adoptionen verbinden türkisches Familienrecht mit dem Recht des Herkunftslandes der Adoptiveltern. Mona Hukuk übernimmt die Koordination mit der ÇHGM, begleitet das Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht Antalya und unterstützt bei der Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Dokumente.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an.
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