Familienrecht
Schutzanordnung bei häuslicher Gewalt in der Türkei
Veröffentlicht 28. Mai 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer in der Türkei häusliche Gewalt erlebt — oder ernsthaft damit rechnen muss — hat das Recht auf sofortigen Schutz, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Das türkische Gesetz Nr. 6284 (Ailenin Korunması ve Kadına Karşı Şiddetin Önlenmesine Dair Kanun — Gesetz zum Schutz der Familie und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen) bildet die rechtliche Grundlage für Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt in der Türkei. Schützende Maßnahmen können noch am Tag der Antragstellung erlassen werden, ohne dass frühere Gewaltvorfälle nachgewiesen werden müssen. Ausländische Staatsangehörige in Antalya und anderen Landesteilen sind dabei türkischen Bürgern gleichgestellt.
Wer vom Gesetz erfasst wird
Das Gesetz schützt Frauen, Kinder, alle Familienmitglieder sowie Opfer von Stalking. Gewalt wird weit gefasst: körperliche, sexuelle, psychologische, verbale und wirtschaftliche Schäden, Drohungen, Nötigung und willkürliche Freiheitseinschränkungen sind allesamt eingeschlossen. Häusliche Gewalt (ev içi şiddet) beschränkt sich nicht auf Ehepaare — sie umfasst jede Person, die mit dem Täter einen Haushalt teilt oder früher geteilt hat.
Das Gesetz stellt keinerlei Anforderungen an die Staatsangehörigkeit oder den Aufenthaltsstatus. Wer in der Türkei lebt, eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder sich nur vorübergehend dort aufhält, ist gleichermaßen schutzberechtigt.
Schützende Maßnahmen für die betroffene Person
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Anordnungen. Die erste Gruppe — schützende Maßnahmen (koruyucu tedbir) — dient der Unterstützung der gefährdeten Person.
Gemäß Artikel 3 kann der zuständige Provinz- oder Bezirksgouverneur (mülkî amir) eine Notunterkunft für die betroffene Person und begleitende Kinder bereitstellen, vorübergehende finanzielle Hilfe gewähren sowie psychologische, rechtliche und soziale Beratung vermitteln. Bei unmittelbarer Lebensgefahr ist vorübergehender Schutzgewahrsam möglich.
Ein Familienrichter kann ergänzend nach Artikel 4 eingreifen: durch Zuweisung einer separaten Meldeadresse, Eintragung eines Familienheimvermerks im Grundbuch (Tapu) zur Verhinderung einer Veräußerung oder — in extremen Fällen — Ermöglichung eines Identitätswechsels nach den Zeugenschutzregeln.
Präventive Maßnahmen gegen die gewaltausübende Person
Die zweite Gruppe — präventive Maßnahmen (önleyici tedbir) — richtet sich unmittelbar gegen die Täterseite. Artikel 5 verleiht dem Richter weitreichende Befugnisse: Er kann anordnen, dass die gewaltausübende Person die gemeinsame Wohnung sofort verlässt, während die geschützte Person dort verbleiben darf; Annäherungsverbote rund um Wohnung, Arbeitsplatz und Schule der Kinder einführen; jeglichen Kontakt per Telefon oder auf anderem Weg untersagen; und die Abgabe aller legal besessenen Schusswaffen bei der Polizei fordern. Diese Pflicht gilt auch für Beamte, die eine Dienstwaffe tragen. Bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit kann das Gericht eine medizinische Behandlung anordnen. Bestehende Besuchsregelungen für Kinder können eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn ihre Sicherheit es verlangt.
In dringenden Fällen darf die Polizei bestimmte Maßnahmen sofort anwenden, ohne auf eine Verhandlung zu warten. Die Unterlagen müssen noch am selben Arbeitstag einem Richter vorgelegt werden. Maßnahmen, die nicht innerhalb von 24 Stunden gerichtlich bestätigt werden, erlöschen automatisch.
Wie und wo ein Antrag gestellt wird
Artikel 8 schafft mehrere niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten:
- Das nächstgelegene Familiengericht (aile mahkemesi)
- Die zuständige Gouverneursbehörde (mülkî amirlik)
- Jede Polizeidienststelle
Antragsberechtigt sind die betroffene Person selbst, ein Familienmitglied, die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Ministerium. Für schützende Anordnungen ist kein Nachweis früherer Gewalttaten erforderlich — das bloße Risiko genügt. Präventive Anordnungen müssen unverzüglich erlassen werden.
Eine erste Anordnung gilt bis zu sechs Monate lang und kann bei fortbestehender Gefahr verlängert werden. Ihre Bedingungen lassen sich jederzeit anpassen. Auf Wunsch werden Identität und Adresse der betroffenen Person in sämtlichen Amtsregistern vertraulich behandelt — eine wichtige Option für ausländische Staatsangehörige, die verhindern möchten, dass die gewaltausübende Person ihre Daten abrufen kann.
Weiterführende Informationen zu gerichtlichen Eilmaßnahmen im Scheidungsverfahren finden Sie in unserem Beitrag zu einstweiligen Verfügungen in türkischen Scheidungsverfahren. Bei Fällen mit Kindern erläutert unser Artikel zum Sorgerecht für ausländische Mandanten in der Türkei, wie Schutzanordnungen und Sorgerechtsverfahren zusammenwirken können.
Folgen bei Verstößen gegen eine Anordnung
Artikel 13 regelt die Konsequenzen eindeutig: Ein erster Verstoß zieht einen Zwangsgewahrsam (zorlama hapsi) von drei bis zehn Tagen nach sich. Jeder weitere Verstoß führt zu einem Gewahrsam von fünfzehn bis dreißig Tagen; die Gesamtdauer darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Maßnahme greift unabhängig davon, ob der Verstoß einen eigenständigen Straftatbestand erfüllt.
Die Vollstreckung obliegt der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht, kein Ermessen.
Häufig gestellte Fragen
F: Können ausländische Staatsangehörige in der Türkei eine Schutzanordnung beantragen?
Ja. Das Gesetz Nr. 6284 stellt weder Anforderungen an die Staatsangehörigkeit noch an den Aufenthaltsstatus. Jede Person in der Türkei, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht ist, kann Schutz beantragen.
F: Benötige ich einen Anwalt für den Antrag?
Nein. Sie können sich direkt an eine Polizeidienststelle oder die Gouverneursbehörde wenden. Ein Anwalt erleichtert jedoch die Auswahl der richtigen Maßnahme, sichert die Vollständigkeit des Antrags und vertritt Sie, falls die Gegenseite Widerspruch einlegt.
F: Wie schnell wird eine Anordnung erlassen?
Schützende Anordnungen können noch am selben Tag ohne Beweisanforderung erlassen werden. Polizeiliche Sofortmaßnahmen greifen umgehend und werden innerhalb von 24 Stunden gerichtlich bestätigt oder erlöschen automatisch.
F: Kann die gewaltausübende Person Widerspruch einlegen?
Ja. Das Gesetz sieht ein Widerspruchsrecht vor. Ein Widerspruch setzt die Anordnung jedoch nicht automatisch außer Kraft — sie bleibt während der Prüfung in Kraft.
F: Kann ich gleichzeitig Unterhalt beantragen?
Ja. Wenn die gewaltausübende Person der Hauptverdiener des Haushalts ist, kann das Gericht nach Artikel 5 auch ohne förmlichen Antrag einen Eilunterhalt (tedbir nafakası) festsetzen. Details zu den Unterhaltsarten finden Sie in unserem Artikel zu Unterhalt für ausländische Mandanten in der Türkei.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya begleitet ausländische Staatsangehörige in häuslichen Gewaltsituationen durch das gesamte Verfahren: von der Auswahl der richtigen Maßnahmen über die Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung. Bei Fällen mit Kindern koordinieren wir Schutz- und Sorgerechtsverfahren eng miteinander.
Kontaktieren Sie uns unter info@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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