Erbrecht
Erbrecht für Ausländer mit Vermögen in der Türkei
Veröffentlicht 28 April 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akçakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Mit der wachsenden Zahl ausländischer Staatsangehöriger, die in der Türkei Immobilien erworben, Bankkonten eröffnet oder Unternehmen gegründet haben, treten Erbverfahren im Todesfall häufiger auf. Das Vermögen eines Ausländers in der Türkei berührt das Recht des Heimatstaats und das türkische Recht zugleich und führt zu einem komplexen Verfahren für die Erben. Die langjährige Erfahrung unserer Antalya-Kanzlei bei ausländischen Erbsachen bildet die Grundlage dieses Leitfadens.
Welches Recht ist anwendbar?
Beim Erbe des in der Türkei belegenen Vermögens eines Ausländers ist die Frage, welches Landesrecht anwendbar ist, zentral. Nach dem türkischen Internationalen Privatrecht gilt:
- Für bewegliches Vermögen grundsätzlich das letzte Heimatrecht (Staatsangehörigkeit) des Erblassers,
- Für unbewegliches Vermögen das Recht des Belegenheitsorts, also türkisches Recht.
Das Erbe eines Ausländers, der in der Türkei Immobilien besaß, unterliegt demnach für den Immobilienteil türkischem Recht; für Bankkonten und sonstiges bewegliches Vermögen das Heimatrecht.
Grundzüge des türkischen Erbrechts
Das türkische Erbrecht beruht im Wesentlichen auf folgenden Prinzipien:
1. Gesetzliche Erben
Gesetzliche Erben des Erblassers:
- Erste Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel),
- Zweite Ordnung: Eltern und Geschwister,
- Dritte Ordnung: Großeltern und ihre Abkömmlinge,
- Bei deren Fehlen: der Staat.
Der Ehegatte erbt zusammen mit den anderen Erben; der Anteil hängt davon ab, mit welcher Ordnung er teilt.
2. Pflichtteil (Mahfuz Hisse)
Im türkischen Recht gibt es pflichtteilsberechtigte Erben: Kinder, Ehegatte und unter bestimmten Bedingungen Eltern. Der Pflichtteil kann auch durch Verfügung von Todes wegen nicht entzogen werden; andernfalls schützt eine Herabsetzungsklage den Pflichtteil.
3. Testament
Der Erblasser kann über den Pflichtteil hinaus durch Testament frei verfügen. Voraussetzungen für die Wirksamkeit nach türkischem Recht:
- Errichtung in einer der Formen — eigenhändiges Testament, öffentliches Testament oder Nottestament,
- Einhaltung der Formvorschriften,
- Testierfähigkeit des Erblassers.
Wirksamkeit ausländischer Testamente in der Türkei
Ein im Ausland errichtetes Testament:
- Wird in der Türkei formell anerkannt, wenn es nach ausländischem Recht formgerecht errichtet wurde,
- Darf inhaltlich dem türkischen ordre public nicht widersprechen,
- Bedarf zur Anwendung in der Türkei eines Anerkennungs- oder Erbscheinverfahrens.
Die Wirkung eines ausländischen Testaments auf türkische Immobilien ist begrenzt, weil das türkische Recht das Erbe an Immobilien dem türkischen Recht unterstellt.
Erbschein (Certificate of Inheritance)
Erster Schritt der Nachlassabwicklung ist die Erlangung eines Erbscheins. Der Erbschein:
- Bezeichnet die Erben,
- Bestimmt deren Erbquoten.
Er ist in der Türkei beim Friedensgericht oder beim Notar erhältlich. Für ausländische Erben ist der notarielle Erbschein häufig der schnellere Weg; bei Streitigkeiten ist hingegen der Gerichtsweg zwingend.
Dokumente für ausländische Erben
Erforderliche Unterlagen:
- Apostillierte Sterbeurkunde (bei Tod im Ausland),
- Türkisches Personenstandsregister (bei türkischen Erblassern),
- Apostillierte Verwandtschaftsnachweise (Eltern-Kind-Verhältnis, Eheschließung etc.),
- Beglaubigte türkische Übersetzung aller Dokumente,
- Ausweise und Steuernummern der Erben.
Am schwierigsten ist häufig der Nachweis von im Ausland begründeten Verwandtschaftsbeziehungen ohne türkische Registrierung — insbesondere alte Eheschließungen und Geburten.
Übertragungsvorgänge
Nach Erlangung des Erbscheins:
1. Eintragung im Grundbuch
Bei türkischen Immobilien erfolgt die Übertragung beim Grundbuchamt. Die Erben werden zu Bruchteilseigentümern in ihrer jeweiligen Quote. In dieser Phase werden:
- Der Erbschein vorgelegt,
- Erbschaft- und Schenkungsteuer gezahlt,
- Grundbuchgebühren entrichtet.
2. Bankkonten
Mit dem Erbschein erhalten die Erben Zugriff auf die Bankkonten. Banken verlangen typisch:
- Erbschein,
- Beleg über die Erbschaftsteuer,
- Verfügung mit den Unterschriften aller Erben.
3. Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Hielt der Erblasser Anteile an türkischen Gesellschaften:
- Erfolgt die Übertragung über die Hauptversammlung,
- Greifen vorrangig die Erbnachfolgeregelungen der Satzung,
- Ist die Übertragung in Aktiengesellschaften vergleichsweise einfach,
- Kann bei GmbHs die Zustimmung der Mitgesellschafter erforderlich sein.
4. Fahrzeuge und sonstige Aktiva
Für Fahrzeuge mit Verkehrszulassung, Hausrat, Kunstwerke werden gesonderte Übertragungen vorgenommen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
In der Türkei wird auf den unentgeltlichen Erwerb Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben. Die Steuer:
- Bemisst sich nach dem auf den jeweiligen Erben entfallenden Wert,
- Hat einen progressiven Tarif, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Wert,
- Sieht bestimmte Freibeträge vor.
Für ausländische Erben ist parallel die Erbschaftsteuerpflicht im Heimatstaat zu prüfen; eine Doppelbesteuerung kann auftreten.
Erbauseinandersetzung
Bei mehreren Erben erfolgt die Auseinandersetzung auf zwei Wegen:
Vereinbarte Auseinandersetzung
Die Erben können einvernehmlich einen Auseinandersetzungsvertrag schließen. Er muss schriftlich, bei Immobilien notariell errichtet werden. Die einvernehmliche Auseinandersetzung ist schnell und kostengünstig.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Können sich die Erben nicht einigen, wird Auseinandersetzungsklage erhoben. Das Gericht:
- Prüft den Nachlass,
- Holt Sachverständigengutachten ein,
- Bestimmt die Verteilung oder ordnet Verwertung durch Verkauf an.
Das gerichtliche Ergebnis ist häufig für alle Erben weniger befriedigend als die einvernehmliche Lösung; daher sollte einer Einigung Vorrang gegeben werden.
Praktische Empfehlungen für ausländische Erben
- Apostille- und Übersetzungsprozesse früh einleiten — sie können Monate dauern.
- Steuerpflichten in Heimatstaat und Türkei gemeinsam planen.
- Vor Zahlung der Erbschaftsteuer Sachverständigengutachten einholen — ein zu hoch erklärter Wert ist später nicht reduzierbar.
- Kommunikation mit den Miterben aufrechterhalten — die Vereinbarung ist schneller als das Gericht.
- Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen — ausländische Erbsachen sind ein technischer Bereich.
Rechtsbeistand
Für ausländische Erben mit Vermögen in der Türkei betreut MONA HUKUK in Antalya Erbschein, Übertragungsvorgänge, Auseinandersetzungsverträge und gegebenenfalls Auseinandersetzungsklagen ganzheitlich. Von der Koordination aller Formalitäten — einschließlich Apostille und Übersetzung — über die Vertretung vor den Antalyaer Grundbuchämtern, Banken und Finanzämtern hinweg arbeiten wir auf den vollständigen Zugang zu den Rechten ausländischer Erben in der Türkei hin.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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