Familienrecht
Unverheiratete Paare in der Türkei: Eigentum und Erbschaft
Veröffentlicht 13. Juli 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Editorial Team - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Viele ausländische Paare, die gemeinsam in Antalya oder anderswo in der Türkei leben — als Rentner, als Fernarbeiter oder als Unternehmer —, stellen zu ihrem Erstaunen fest, wie wenig das türkische Recht sie ohne Trauschein schützt. Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in der Türkei weder eine eingetragene Lebenspartnerschaft noch eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft. Wer unverheiratet zusammenlebt, ist aus Sicht von Krankenhäusern, Gerichten, Banken und Notaren eine fremde Person.
Keine Anerkennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Das türkische Recht knüpft sämtliche Familienrechte an eine einzige Voraussetzung: die standesamtliche Eheschließung (nikah). Das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) enthält keine Schutzvorschrift für unverheiratete Partner. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft, eine Patchwork-Familie oder eine Wohngemeinschaft ohne Ehevertrag entfaltet keinerlei Rechtswirkung.
Das gilt auch dann, wenn Ihr Heimatland Ihre Beziehung anerkennt. Eine deutsche eingetragene Lebenspartnerschaft, ein französischer PACS oder eine britische Civil Partnership entfaltet in der Türkei keine Wirkung. Für gleichgeschlechtliche Paare gilt dasselbe: Die Türkei erkennt gleichgeschlechtliche Ehen und gleichwertige Verbindungen nicht an, sodass zwei Personen des gleichen Geschlechts, die in Antalya zusammenleben, rechtlich als einander Fremde behandelt werden.
Eigentum: Sie besitzen, was auf Ihren Namen eingetragen ist
Verheiratete Paare in der Türkei fallen unter ein gesetzliches Güterstandsrecht, das jedem Ehegatten einen Anspruch auf Vermögen sichern kann, das während der Ehe erworben wurde. Unverheirateten Partnern kommt dieser Schutz nicht zugute.
Jede Person ist Eigentümerin nur dessen, was auf ihren eigenen Namen registriert ist. Haben Sie die Hälfte des Kaufpreises für eine Wohnung gezahlt, steht aber nur der Name Ihres Partners im Grundbuch (tapu), hat das türkische Recht keine automatische Anspruchsgrundlage für Sie. Einen Bereicherungsanspruch gerichtlich durchzusetzen ist zwar denkbar, aber langwierig und mit ungewissem Ausgang.
Die Lösung ist einfach: Kaufen Sie gemeinsam eine Immobilie, sorgen Sie von Anfang an dafür, dass beide Namen im Grundbuch stehen. Auch für Bankkonten und andere bedeutende Vermögenswerte empfiehlt sich eine ausdrückliche Miteigentumsgestaltung. Mündliche Absprachen über gemeinsames Eigentum haben vor türkischen Gerichten keinen Bestand.
Erbschaft: Ohne Testament geht Ihr Partner leer aus
Das größte Risiko liegt im Erbrecht. Das türkische Zivilgesetzbuch legt eine feste Erbfolge fest: Zuerst erben die Kinder, dann die Eltern, dann die Großeltern. Der überlebende rechtmäßig verheiratete Ehegatte erbt neben diesen Blutsverwandten einen gesetzlich bestimmten Anteil.
Ein unverheirateter Partner taucht in dieser Erbfolge an keiner Stelle auf. Stirbt Ihr Partner ohne gültiges Testament in der Türkei, fällt der gesamte Nachlass an seine Blutsverwandten — selbst wenn Sie jahrzehntelang zusammengelebt und gemeinsam alles aufgebaut haben. Sie würden leer ausgehen.
Die einzige Möglichkeit, dieses Ergebnis zu vermeiden, ist ein Testament. Ausländische Staatsangehörige können vor einem türkischen Notar ein rechtsgültiges türkisches Testament (vasiyetname) errichten — ein überschaubarer Vorgang. Ein im Ausland errichtetes Testament kann türkische Vermögenswerte zwar grundsätzlich erfassen, bedarf zur Anerkennung aber zwingend rechtlicher Beratung. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Testament für Ausländer in der Türkei. Was ohne Testament passiert, erklärt unser Artikel zur gesetzlichen Erbfolge in der Türkei.
Kinder außerhalb der Ehe
Beim Kindschaftsrecht gelten andere Regeln. Gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch entsteht die rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zwischen Kind und Mutter automatisch mit der Geburt. Die Beziehung zwischen Kind und Vater erfordert dagegen eine von drei Voraussetzungen: eine Ehe mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt, eine freiwillige Anerkennung (tanıma) durch den Vater, oder ein gerichtliches Urteil zur Feststellung der Vaterschaft.
Fehlt es daran, besteht zwischen Kind und Vater im türkischen Recht keinerlei rechtliche Verbindung. Die Folgen sind erheblich: kein Erbrecht vom Vater, kein Anspruch auf seinen Nachnamen, keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Die freiwillige Anerkennung ist unkompliziert: Der Vater gibt eine Erklärung beim Standesamt ab. Verweigert er die Anerkennung, können Mutter oder Kind (nach Volljährigkeit) vor dem Familiengericht eine Vaterschaftsklage (babalık davası) erheben. Ist die Vaterschaft einmal auf einem der beiden Wege rechtskräftig festgestellt, erlangt das Kind dieselben Erb- und Namensrechte wie ein eheliches Kind.
Praktische Schritte zum gegenseitigen Schutz
Mit einigen gezielten Maßnahmen lassen sich die rechtlichen Risiken des unverheirateten Zusammenlebens in der Türkei erheblich verringern:
- Testament errichten: der wichtigste Schritt überhaupt. Regeln Sie mindestens Ihre türkischen Vermögenswerte; idealerweise klären Sie Ihren gesamten Nachlass mit Anwälten in jedem Land, in dem Sie Vermögen haben.
- Vollmacht erteilen: bevollmächtigen Sie Ihren Partner, in Notfall- und Krankheitssituationen für Sie zu handeln. Ohne dieses Dokument darf ein türkisches Krankenhaus Ihrem Partner möglicherweise keine Auskunft erteilen. Wie das Verfahren abläuft, erläutert unser Artikel zur Vollmacht für Ausländer in der Türkei.
- Grundbucheintrag prüfen: überprüfen Sie, ob beide Namen im Grundbuch eingetragen sind. Nachträgliche Eintragung eines Miteigentümers ist möglich, aber mit Kosten verbunden.
- Begünstigten benennen: tragen Sie Ihren Partner ausdrücklich als Begünstigten in Lebensversicherungen, Rentenplänen und anderen entsprechenden Produkten ein.
- Standesamtliche Eheschließung erwägen: für viele Paare ist die einfachste Lösung eine standesamtliche Ehe in der Türkei, die sofort alle ehelichen Schutzrechte aktiviert.
Häufig gestellte Fragen
F: Gilt unsere im Ausland eingetragene Partnerschaft in der Türkei?
Nein. Die Türkei erkennt nur die nach eigenem Recht geschlossene Zivilehe als Grundlage ehelicher Rechte an. Ausländische Partnerschaften, Civil Unions oder vergleichbare Verbindungen entfalten in der Türkei keine Rechtswirkung.
F: Können wir einen Partnerschaftsvertrag abschließen?
Ein gesetzlicher Rahmen für Lebensgemeinschaftsverträge fehlt in der Türkei, doch ein notariell beurkundeter Vertrag kann finanzielle Absprachen zwischen den Partnern dokumentieren. Erbrechte lassen sich damit allerdings nicht begründen — das ist allein Sache eines gültigen Testaments.
F: Wir besitzen gemeinsam eine Wohnung. Was passiert beim Tod eines Partners?
Der überlebende Partner behält seinen eigenen Eigentumsanteil. Der Anteil des Verstorbenen fällt gemäß Testament oder — fehlt ein solches — gemäß gesetzlicher Erbfolge an seine Erben, zu denen ein unverheirateter Partner nicht gehört.
F: Wir haben ein gemeinsames Kind. Muss die Vaterschaft förmlich festgestellt werden?
Wenn Sie als Vater nicht mit der Mutter verheiratet waren, ist das erforderlich. Nach erfolgter Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung hat das Kind volle Erbrechte gegenüber beiden Elternteilen.
F: Wir trennen uns. Kann mein Partner einen Anteil an meinem Vermögen beanspruchen?
Nur dann, wenn eine rechtliche Grundlage besteht — gemeinsames Grundbucheigentum, eine vertragliche Vereinbarung oder ein Bereicherungsanspruch. Eine automatische hälftige Vermögensteilung wie bei einer Scheidung gibt es nicht.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya begleitet unverheiratete ausländische Paare regelmäßig bei der Errichtung von Testamenten und Vollmachten, bei der Gestaltung von Miteigentumsstrukturen sowie bei Vaterschaftsanerkennungsverfahren. Wir helfen Ihnen, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Ihre Beziehung auch ohne Trauschein absichert.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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