Erbrecht
Erbschaft ohne Testament in der Türkei: Wer erbt was?
Veröffentlicht 4. Juni 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Editorial Team - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
In der Türkei stirbt eine erstaunlich hohe Zahl von Menschen ohne Testament. Das bedeutet nicht, dass ihr Nachlass ungeregelt bleibt — das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) legt die gesetzliche Erbfolge, die Erbquoten und die Reihenfolge der Berechtigten klar fest. Für ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Immobilie besitzen, ein Bankkonto führen oder ein Unternehmen betreiben, sind diese Regeln besonders relevant: Das türkische Erbrecht gilt für alle in der Türkei belegenen Vermögenswerte — unabhängig von der Nationalität des Erblassers.
Die gesetzliche Erbfolge
Das Gesetz ordnet die Erben nach Verwandtschaftsgrad. An erster Stelle stehen die Abkömmlinge: Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten seine eigenen Kinder an seine Stelle und teilen seinen Anteil untereinander auf — das Repräsentationsprinzip (halefiyet) stellt sicher, dass kein Erbteil verloren geht.
Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, fällt der Nachlass an die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Sind auch diese nicht mehr am Leben, erben die Großeltern und ihre Linien. Erst wenn keinerlei Verwandte mehr ermittelt werden können, fällt der gesamte Nachlass dem türkischen Staat (Hazine) zu.
Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Der überlebende Ehegatte steht neben den Blutsverwandten — wie viel er erhält, hängt davon ab, welche Verwandten noch leben. Neben Abkömmlingen erbt er ein Viertel des Nachlasses. Neben Eltern und deren Nachkommen beträgt sein Anteil die Hälfte. Neben Großeltern erhält er drei Viertel. Gibt es überhaupt keine Verwandten mehr, erbt der Ehegatte alles.
Diese Regelung spiegelt das Ziel des türkischen Gesetzgebers wider: Der überlebende Partner soll versorgt werden, ohne dass das Familienvermögen langfristig aus der Blutslinie verschwindet. Im Alltag teilen Ehegatte und Kinder den Nachlass am häufigsten miteinander.
Ausländische Staatsangehörige und grenzüberschreitende Nachlässe
Für in der Türkei belegene Immobilien gilt das türkische Erbrecht ohne Ausnahme — das Grundbuch (Tapu) und alle damit verbundenen Rechte unterliegen türkischem Recht, unabhängig davon, wo der Erblasser gelebt hat oder welche Staatsangehörigkeit er besaß. Bei beweglichem Vermögen (Bankkonten, Fahrzeuge, Unternehmensanteile) können internationale Privatrechtsgrundsätze dazu führen, dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers Anwendung findet.
Hat jemand Vermögen in mehreren Ländern, muss in der Regel in jedem Land ein eigenes Nachlassverfahren geführt werden. Wer eine Wohnung in Antalya und gleichzeitig Immobilien im Ausland hinterlässt, muss mit zwei parallelen Verfahren nach unterschiedlichen Rechtsordnungen rechnen. Ein notariell beglaubigtes Testament ist das einfachste Mittel, um diese Komplexität erheblich zu reduzieren.
Der Erbschein (Veraset İlamı)
Bevor Erben auf türkische Bankkonten zugreifen, Grundbuchübertragungen vornehmen oder sonstige behördliche Schritte einleiten können, benötigen sie einen türkischen Erbschein — den sogenannten veraset ilamı. Dieses Dokument wird von einem türkischen Notar oder Gericht ausgestellt und weist aus, wer zu welchem Anteil erbt.
Für im Ausland ansässige Erben ist das Zusammenstellen der nötigen Unterlagen — Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Apostillen, beglaubigte Übersetzungen — oft aufwändig. Unsere Kanzlei in Antalya begleitet ausländische Erben von der ersten Dokumentenbeschaffung bis zur abgeschlossenen Grundbuchumschreibung.
Sind Erben unbekannt oder umstritten, kann das Gericht einen Nachlassverwalter (tereke kayyımı) einsetzen, um das Vermögen bis zur Klärung zu sichern.
Warum ein Testament trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn das türkische Gesetz klare Antworten gibt, entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht immer dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Ein langjähriger Lebensgefährte ohne Trauschein hat kein gesetzliches Erbrecht. Stiefkinder stehen der Blutslinie rechtlich nicht gleich. Enge Freunde oder Pflegepersonen gehen leer aus, wenn sie nicht ausdrücklich bedacht wurden.
Darüber hinaus ermöglicht ein Testament die Benennung eines Testamentsvollstreckers, die Bündelung des Vermögens und eine deutliche Entlastung der Hinterbliebenen. Es darf die gesetzlich geschützten Pflichtteile (saklı pay) nicht unterschreiten, gibt aber innerhalb dieser Grenzen erhebliche Freiheit. Wer türkische Vermögenswerte besitzt und noch kein Testament verfasst hat, findet in unserem Artikel über das Verfassen eines Testaments in der Türkei nützliche Hinweise.
Häufig gestellte Fragen
F: Gilt mein ausländisches Testament auch für meine türkische Immobilie?
Ein ausländisches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden, muss bei türkischen Immobilien jedoch ein förmliches Anerkennungsverfahren durchlaufen. Details finden Sie in unserem Beitrag über die Anerkennung ausländischer Testamente in der Türkei.
F: Kann ein unverheirateter Lebenspartner nach türkischem Recht erben?
Nein. Das türkische Erbrecht kennt keine Rechte für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Wer seinen Partner absichern möchte, muss ihn ausdrücklich in einem Testament benennen — allerdings innerhalb der durch die Pflichtteile (saklı pay) gesetzten Grenzen.
F: Was passiert, wenn sich die Erben über die Aufteilung nicht einigen?
Jeder Miterbe kann eine gerichtliche Erbauseinandersetzung (paylaşma davası) beantragen. Das Gericht bewertet den Nachlass, begleicht Schulden und verteilt das Verbleibende nach den gesetzlichen Quoten. Diese Verfahren dauern oft lang — sorgfältige Vorsorge verhindert sie am verlässlichsten.
F: Wie lange dauert das gesetzliche Erbverfahren in der Türkei?
Bei überschaubaren Nachlässen ohne Auslandsberührung und ohne Streit kann ein türkischer Notar den Erbschein in wenigen Wochen ausstellen. Sobald Erben im Ausland leben, mehrere Immobilien betroffen sind oder Konflikte bestehen, können Monate bis Jahre vergehen.
F: Fällt der Nachlass wirklich dem Staat zu, wenn keine Erben vorhanden sind?
Ja. Werden trotz gründlicher Suche keine lebenden Verwandten und kein überlebender Ehegatte gefunden, fällt der gesamte Nachlass an die Hazine. In der Praxis tritt dies selten ein, kann aber bei älteren ausländischen Staatsangehörigen vorkommen, die den Kontakt zu ihrer Familie verloren haben.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya begleitet ausländische Staatsangehörige bei Nachlassverfahren nach gesetzlicher Erbfolge: Beschaffung des Erbscheins (veraset ilamı), Vertretung vor türkischen Gerichten sowie Koordination der Übertragung von Immobilien, Bankkonten und sonstigen türkischen Vermögenswerten. Wir helfen unseren Mandanten auch dabei, die Risiken einer ungeregelten Erbfolge durch ein rechtzeitig verfasstes türkisches Testament zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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