Erbrecht
Erbschein in der Türkei: Leitfaden für ausländische Erben
Veröffentlicht 28 April 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akçakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Nach dem Verlust eines Angehörigen ist der erste Schritt zur Übertragung von in der Türkei belegenem Vermögen die Erlangung eines Erbscheins (veraset ilamı / mirasçılık belgesi). Dieses Dokument stellt amtlich fest, wer Erbe ist und in welcher Quote; es bildet anschließend die Grundlage für Grundbuch-, Bank- und Anteilsumschreibungen. Für ausländische Erben wirkt der Ablauf oft unübersichtlich; dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Rechtsnatur des Erbscheins
Der Erbschein:
- Bestimmt Identitäten und Erbquoten der Erben,
- Enthält Angaben wie letzten Wohnsitz und Sterbedatum des Erblassers,
- Zeigt, ob es sich um gesetzliche oder eingesetzte Erben handelt,
- Bildet die Grundlage aller Übertragungen in der Türkei.
Der Erbschein kann auf zwei Wegen erlangt werden: über den Notar oder das Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi).
Erbschein über den Notar
Seit 2011 sind auch Notare zur Ausstellung des Erbscheins befugt. Diese Variante:
- Ist schnell (oft am selben Tag oder innerhalb weniger Tage),
- Ist kostengünstiger,
- Eignet sich für unstreitige Konstellationen — also wenn unter den Erben kein Streit besteht,
- Ist auch bei ausländischen Erblassern möglich.
Sind ausländische Erblasser oder Erben beteiligt, prüft der Notar die Akte sorgfältig und verweist nötigenfalls an das Gericht.
Erbschein über das Gericht
Der Weg über das Friedensgericht wird beschritten in Fällen wie:
- Streit unter den Erben,
- Streitige Erbenbestimmung,
- Erforderliche Anerkennung eines ausländischen Testaments,
- Komplexe Verwandtschaftsverhältnisse,
- Prüfung der Wirkungen ausländischer Entscheidungen (Sorgerecht, Adoption etc.).
Das Gericht braucht länger, ist aber bei Streit oder Komplexität zwingend.
Unterlagen für ausländische Erben
Üblicherweise einzureichen:
1. Sterbeurkunde des Erblassers
- Bei Tod in der Türkei: aus dem türkischen Personenstandsregister,
- Bei Tod im Ausland: Sterbeurkunde mit Apostille und vereidigter Übersetzung,
- In Staaten ohne Apostille-Übereinkommen: konsularische Beglaubigung.
2. Personenstandsdokumente des Erblassers
Bei türkischem Erblasser: Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister. Bei ausländischem Erblasser: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und ähnliche Dokumente, die die familiären Bindungen belegen.
3. Identitätsnachweise der Erben
- Reisepass- oder Ausweiskopien,
- Notarielle Vollmacht für die Vertretung in der Türkei,
- Ausländer-ID oder Steuernummer.
4. Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft
- Für Ehegatten: Heiratsurkunde (apostilliert und übersetzt),
- Für Kinder: Geburtsurkunden (apostilliert und übersetzt),
- Für andere Erben: Dokumente der Stammbaum-Verbindung.
5. Testament (sofern vorhanden)
Apostille und vereidigte Übersetzung für ausländische Testamente.
Apostille-Verfahren
Damit im Ausland ausgestellte Urkunden in der Türkei gelten, ist eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung erforderlich.
Apostille
In Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens wird die Apostille durch die zuständige Behörde im Ausstellungsstaat angebracht. Die Apostille:
- Bestätigt die Echtheit des Dokuments,
- Wird in der Türkei direkt anerkannt,
- Beschleunigt das Verfahren mit nur einem Stempel.
Konsularische Beglaubigung
In Nicht-Vertragsstaaten erfolgt die Beglaubigung in Stufen:
- Zunächst durch die ausstellende Behörde,
- Dann durch das Außenministerium des Heimatstaats,
- Schließlich durch das türkische Konsulat.
Vereidigte Übersetzung
Die türkische Übersetzung der apostillierten Urkunde muss durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen; häufig ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Erbschaftsteuererklärung
Nach Erhalt des Erbscheins ist die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung abzugeben. Sie:
- Muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod eingereicht werden,
- Die Frist kann für ausländische Erben verlängert werden,
- Ein Steuerzahlungsplan ist möglich.
Ohne Erklärung können Grundbuch- und Bankvorgänge nicht abgeschlossen werden. Daher ist es entscheidend, nach dem Tod zeitnah tätig zu werden.
Mehrere Erben
Bei mehreren Erben kann der Erbschein:
- Auf gemeinsamen Antrag aller Erben oder
- Auf Antrag eines einzelnen Erben — mit Benachrichtigung der Übrigen
ausgestellt werden. Jeder Erbe kann auch einen eigenen Antrag stellen; dann wird ein Erbschein auf seinen Namen ausgestellt.
Vertretung von im Ausland lebenden Erben in der Türkei
Ausländische Erben können den Erbschein erlangen, ohne in die Türkei zu reisen:
- Das Verfahren wird durch einen Anwalt oder Bevollmächtigten mit apostillierter notarieller Vollmacht geführt,
- Die Vollmacht muss ausdrücklich Befugnisse wie "Erbschein erlangen, Grundbuchumschreibung, Bankvorgänge" enthalten,
- Bei fremdsprachiger Vollmacht ist eine türkische Übersetzung beizufügen.
So können ausländische Erben alle Übertragungen erledigen lassen, ohne persönlich nach Antalya zu reisen.
Häufige Probleme
1. Unvollständige Unterlagen
Das häufigste Problem sind im Heimatstaat zu beschaffende Unterlagen, die unvollständig sind oder die Beglaubigungsanforderungen nicht erfüllen. Eine detaillierte Liste sollte zu Beginn erstellt und nachverfolgt werden.
2. Anerkennung ausländischer Familienverhältnisse in der Türkei
Ausländische Testamente, Adoptions- oder Scheidungsentscheidungen können eine Anerkennungsklage in der Türkei erfordern. Das kann zusätzliche Monate dauern.
3. Streit unter Erben
Bestreitet ein Erbe den Anteil eines anderen, ist der Notarweg verschlossen; das Gericht ist zwingend. In streitigen Akten können Verfahren über Jahre laufen.
4. Fristversäumnis bei der Steuererklärung
Eine versäumte Frist führt zu Bußgeldern und Zinsen; daher empfehlen wir, kurz nach dem Tod fachlichen Beistand einzuholen.
Schritte nach Erlangung des Erbscheins
Nach Erlangung des Erbscheins:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer erklären und zahlen,
- Grundbuchumschreibung — bei Immobilien,
- Bankvorgänge — Schließung bestehender Konten, Verteilung des Restguthabens,
- Anteilsumschreibung — sofern vorhanden,
- Fahrzeugzulassung — sofern vorhanden.
Jede Stufe folgt eigenen Verfahren; der Erbschein ist die Grundlage aller.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
In Antalya begleitet MONA HUKUK ausländische Erben ganzheitlich bei der Erlangung des Erbscheins, der Apostille- und Übersetzungs-Koordination, der Steuererklärung und den Übertragungsvorgängen. Wir sorgen dafür, dass im Ausland lebende Erben alle Schritte reibungslos erledigen können, ohne in die Türkei reisen zu müssen — und dass Sie zu den Werten Ihrer Angehörigen rechtzeitig und vollständig gelangen.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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