Erbrecht
Pflichtteilsrechte in der Türkei: Was Erben wissen müssen
Veröffentlicht 11 May 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akçakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Eine Erbschaft in der Türkei verläuft oft reibungslos — bis es darum geht, wer was bekommt. Das türkische Recht setzt der Testierfreiheit enge Grenzen. Das Konzept des saklı pay — auf Deutsch in etwa „Pflichtteil" oder „reservierter Erbteil" — sichert bestimmten nahen Verwandten einen Mindestanteil am Nachlass, unabhängig davon, was im Testament steht. Für ausländische Staatsangehörige, die Immobilien in Antalya oder andernorts in der Türkei besitzen, kann das Verständnis dieser Regelung den Unterschied machen zwischen einer geordneten Erbabwicklung und einem langwierigen Gerichtsverfahren.
Was ist der Pflichtteil (saklı pay)?
In der Türkei können Sie Ihr Vermögen nicht beliebig verteilen. Das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) reserviert einen geschützten Anteil für bestimmte Familienmitglieder — die sogenannten saklı paylı mirasçılar, also Pflichtteilsberechtigte. Auch wenn ein Testament diese Personen enterbt oder Schenkungen zu Lebzeiten ihren Anteil schmälern, können Pflichtteilsberechtigte vor Gericht ziehen, um den gesetzlich garantierten Mindestanteil zurückzufordern.
Dieses Prinzip kennen die meisten kontinentaleuropäischen Rechtssysteme — das türkische Recht lehnt sich dabei stark an das Schweizer und deutsche Modell an. Das praktische Ergebnis ist das gleiche: Die Testierfreiheit ist real, stößt aber auf harte Grenzen, sobald nahe Familienangehörige betroffen sind.
Wer hat Pflichtteilsrechte in der Türkei?
Nicht jeder Verwandte ist pflichtteilsberechtigt. Das türkische Recht schützt drei Gruppen:
-
Kinder und andere Abkömmlinge — jedes Kind hat Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Hat die verstorbene Person zwei Kinder und hinterlässt kein Testament, erben beide je 50 %. Versucht ein Testament, eines der Kinder zu übergehen, kann dieses Kind noch immer mindestens 25 % des Nachlasses — die Hälfte seines 50 %-Erbteils — einfordern.
-
Eltern — gibt es keine lebenden Kinder oder Enkel, steht den Eltern der verstorbenen Person ein Pflichtteil in Höhe von einem Viertel ihres gesetzlichen Erbteils zu.
-
Überlebender Ehegatte — der gesamte gesetzliche Erbteil des Ehegatten ist geschützt, unabhängig davon, neben wem er erbt.
Geschwister, Großeltern und weiter entfernte Verwandte haben nach türkischem Recht keine Pflichtteilsansprüche. Ein Erblasser kann sie vollständig von der Erbfolge ausschließen.
Was passiert bei einer Verletzung des Pflichtteils?
Verringert ein Testament oder eine Schenkung zu Lebzeiten den Anteil eines Pflichtteilsberechtigten unter die gesetzlich garantierte Grenze, kann dieser eine tenkis davası — eine Herabsetzungsklage — vor einem türkischen Zivilgericht erheben. Das Gericht kürzt dann die betreffenden Verfügungen, bis der Pflichtteil vollständig wiederhergestellt ist.
Die Kürzungen erfolgen in einer festgelegten Reihenfolge: Zunächst werden testamentarische Zuwendungen, beginnend mit der jüngsten, reduziert. Reicht das nicht aus, werden auch Schenkungen zu Lebzeiten, wiederum beginnend mit der jüngsten, herabgesetzt. Die türkischen Gerichte halten diese Reihenfolge strikt ein.
Es gelten Fristen. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch verjährt das Recht auf Erhebung einer Herabsetzungsklage in der Regel ein Jahr nachdem der Pflichtteilsberechtigte von der Verletzung erfahren hat, und spätestens zehn Jahre nach Eröffnung des Erbfalls — also nach dem Todestag. Werden diese Fristen versäumt, erlischt der Anspruch dauerhaft. Wer den Verdacht hat, dass sein Pflichtteil verletzt wurde, sollte so früh wie möglich rechtlichen Rat einholen.
Pflichtteil und ausländische Staatsangehörige in der Türkei
Ausländische Staatsangehörige, die Immobilien oder sonstiges Vermögen in der Türkei besitzen, unterliegen für diese Vermögenswerte dem türkischen Erbrecht — unabhängig davon, welches Rechtssystem in ihrem Wohnsitzland gilt.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland ein Testament errichten, das Ihre türkische Immobilie vollständig einem Enkel zukommen lassen soll und dabei Ihre Kinder übergeht, wird das türkische Recht diese Verfügung nicht anerkennen, soweit sie den Pflichtteil Ihrer Kinder verletzt. Die Kinder können in der Türkei eine Herabsetzungsklage erheben, um ihren geschützten Anteil zurückzufordern.
Umgekehrt genießen ausländische Staatsangehörige, die von einem in der Türkei befindlichen Nachlass erben — etwa die Kinder einer Person, die ein Appartement in Antalya besessen hat — dieselben Pflichtteilsschutzrechte wie türkische Staatsangehörige, soweit türkisches Recht auf diesen Teil des Nachlasses Anwendung findet.
Wenn Vermögen in mehreren Ländern verteilt ist, können unterschiedliche Rechtsordnungen für unterschiedliche Vermögenswerte gelten. Das schafft Überschneidungen und Komplexitäten, die sorgfältige grenzüberschreitende Planung erfordern.
Häufig gestellte Fragen
F: Kann ich mein Kind nach türkischem Recht enterben?
Das türkische Recht lässt eine Enterbung (ıskat) nur unter sehr engen Voraussetzungen zu — etwa wenn das Kind eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder nahe Verwandte begangen hat oder seinen Familienpflichten dauerhaft nicht nachgekommen ist. Eine bloße Bevorzugung einer anderen Person genügt nicht. Ohne gültige rechtliche Grundlage kann ein enterbtes Kind seinen Pflichtteil im Wege der Herabsetzungsklage zurückfordern.
F: Was gilt, wenn der Erblasser Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt hat, um den Nachlass zu reduzieren?
Schenkungen zu Lebzeiten können ebenfalls Gegenstand einer Herabsetzungsklage sein, wenn sie den Nachlass so weit aufgezehrt haben, dass Pflichtteilsberechtigte ihren Mindestanteil nicht mehr erhalten können. Das Gericht betrachtet die gesamte Situation — nicht nur das formale Testament.
F: Sind Enkel pflichtteilsberechtigt?
Enkel erben anstelle eines vorverstorbenen Elternteils durch Eintrittsrecht. Stirbt also Ihr Kind vor Ihnen, treten Ihre Enkel in die Rechtsstellung des Elternteils ein und haben denselben Pflichtteilsanspruch, den der Elternteil gehabt hätte.
F: Gilt ein ausländisches Testament in der Türkei?
Ein ausländisches Testament kann in der Türkei anerkannt werden, doch die Anerkennung setzt die türkischen Pflichtteilsvorschriften nicht außer Kraft. Verletzt das Testament den Pflichtteil einer nach türkischem Recht berechtigten Person, kann diese vor türkischen Gerichten eine Herabsetzungsklage erheben.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Ob Sie Ihren Nachlass planen, festgestellt haben, dass ein Testament oder eine Schenkung Ihren Pflichtteil verletzt, oder mit einer Herabsetzungsklage konfrontiert sind — unsere Kanzlei in Antalya steht Ihnen zur Seite. Wir beraten und vertreten sowohl türkische als auch ausländische Staatsangehörige in Erbschaftsangelegenheiten, einschließlich grenzüberschreitender Nachlassplanung und Gerichtsverfahren.
Kontaktieren Sie uns unter info@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
Möchten Sie eine wöchentliche Zusammenfassung der Entwicklungen im türkischen Recht?
Mitteilungen aus dem Amtsblatt, Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen — wöchentlich per E-Mail. Kostenlos und jederzeit kündbar.
Verwandte Artikel
Erbrecht
Erbschaftsteuer Türkei: Was ausländische Erben wissen müssen
19 May 2026 · 5 Min. Lesezeit
Artikel lesenErbrecht
Testament für Ausländer in der Türkei: Umfassender Leitfaden
28 Apr 2026 · 4 Min. Lesezeit
Artikel lesenErbrecht
Erbausschlagung in der Türkei: Voraussetzungen und Frist
28 Apr 2026 · 5 Min. Lesezeit
Artikel lesen