Erbrecht
Zuständiges Gericht und Vollmacht für ausländische Erben in türkischen Erbverfahren
Veröffentlicht 14. Juli 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Erben, die einen ausländischen Angehörigen mit Immobilienbesitz in der Türkei verlieren, stellen sich meist zwei dringende Fragen: Welches Gericht verhandelt den Fall, und muss ich für jeden Termin in die Türkei reisen? Allgemeine Erbratgeber beantworten beides oft nur am Rande – dabei entscheidet gerade die richtige Bestimmung des zuständigen Gerichts und eine sauber formulierte Vollmacht darüber, ob das Verfahren Monate gewinnt oder verliert. Dieser Leitfaden beruht auf der Erfahrung unserer Kanzlei in Antalya mit Akten für im Ausland lebende Erben.
Wann sind türkische Gerichte zuständig? Der MÖHUK-Rahmen
Das anwendbare Recht und die Zuständigkeit türkischer Gerichte in grenzüberschreitenden Erbstreitigkeiten regelt das Gesetz über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718). Nach Artikel 20 unterliegt die Erbfolge grundsätzlich dem Heimatrecht des Erblassers – dem Recht des Staates seiner Staatsangehörigkeit –, jedoch gilt: „Auf in der Türkei belegene Immobilien wird türkisches Recht angewandt." Das bedeutet: Selbst wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Ausland war, unterliegt die Erbfolge der türkischen Immobilie dem türkischen Recht.
Zur Zuständigkeit bestimmt Artikel 40, dass sich die internationale Zuständigkeit türkischer Gerichte nach den innerstaatlichen örtlichen Zuständigkeitsregeln richtet. Artikel 43, speziell zum Erbrecht, ist eindeutig: Erbrechtliche Klagen werden am Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers in der Türkei verhandelt; hatte der Erblasser keinen Wohnsitz in der Türkei, am Gericht des Ortes, an dem die Nachlassgegenstände belegen sind. Da ein im Ausland lebender ausländischer Erblasser keinen türkischen Wohnsitz hat, wird der Fall in der Praxis am Gericht des Belegenheitsorts der Immobilie eingereicht. Bei einer Wohnung oder Villa in Antalya ist der zuständige Ort Antalya.
Welches Gericht ist sachlich zuständig: Friedensgericht oder erstinstanzliches Zivilgericht?
Ist der Ort bestimmt, bleibt die Frage der sachlichen Zuständigkeit – sie hängt vom jeweiligen Schritt ab:
- Friedensgericht in Zivilsachen (Sulh Hukuk Mahkemesi): Die Erteilung des Erbscheins (veraset ilamı), die Feststellung und Inventarisierung des Nachlasses sowie Sicherungsmaßnahmen fallen in dessen Zuständigkeit. Ein Erbschein kann auch bei einem Notar erlangt werden.
- Erstinstanzliches Zivilgericht (Asliye Hukuk Mahkemesi): Die Herabsetzungsklage (tenkis) bei Verletzung des Pflichtteils, die Teilungsklage, wenn sich die Erben nicht einigen, Scheingeschäftseinwände und streitige Auseinandersetzungen über die Erbenstellung werden hier verhandelt.
In der Praxis verläuft der Weg des ausländischen Erben meist so: Zunächst wird der Erbschein im nichtstreitigen Verfahren erlangt; entsteht dann Streit über die Aufteilung, folgt ein streitiges Verfahren vor dem erstinstanzlichen Zivilgericht.
Warum braucht ein ausländischer Erbe eine Vollmacht?
Ein Erbverfahren ist keine einzelne Verhandlung; Zustellung, Sachverständigenprüfung, Ortsbesichtigung, Zeugenvernehmung und Zwischenentscheidungen ziehen es über Monate, mitunter Jahre. Für einen im Ausland lebenden Erben ist es weder praktikabel noch erforderlich, jeden dieser Termine persönlich wahrzunehmen. Das türkische Verfahrensrecht erlaubt die Vertretung einer Partei durch einen Rechtsanwalt; das dafür nötige Dokument ist eine im Ausland ausgestellte und in der Türkei wirksam gemachte Vollmacht.
Ohne Vollmacht kann der Anwalt weder Akteneinsicht nehmen noch die Grundbuchumschreibung oder Bankgeschäfte vornehmen. Der wichtigste erste Schritt ist deshalb eine Vollmacht mit korrekt abgegrenztem Umfang. Eine Vollmacht, der eine Befugnis fehlt, zwingt den Erben mitten im Verfahren zurück zum Konsulat und verursacht Wochen der Verzögerung.
Befugnisse, die eine türkische Erbrechtsvollmacht enthalten sollte
Damit ein ausländischer Erbe das gesamte türkische Erbverfahren aus der Ferne abwickeln kann, sollte die Vollmacht mindestens folgende Befugnisse ausdrücklich enthalten:
- Prozessvollmacht (dava vekâleti): den Erbschein zu erlangen, Herabsetzungs- und Teilungsklagen zu erheben, in einem anhängigen Verfahren zu vertreten, gegebenenfalls einen Vergleich zu schließen und Rechtsmittel einzulegen.
- Befugnis zu Handlungen im Grundbuch (tapuda işlem yapma yetkisi): die Immobilie auf die Erben umzuschreiben, Erklärungen vor der Grundbuchdirektion abzugeben und bei Bedarf Verkaufs- oder Übertragungsgeschäfte durchzuführen.
- Befugnis zur Geldabhebung und zu Bankgeschäften (bankadan para çekme yetkisi): auf das Guthaben der Bankkonten des Erblassers zuzugreifen, das Konto aufzulösen und den Restbetrag einzuziehen.
- Vertretung bei Steuer- und Behördenangelegenheiten: die Erbschaft- und Übertragungsteuererklärung abzugeben und den Erben vor dem Finanzamt und anderen amtlichen Stellen zu vertreten.
Werden diese Befugnisse in einer einzigen Vollmacht zusammengefasst, kann der Erbe den gesamten Ablauf – vom Erbschein bis zur Grundbuchumschreibung – abwickeln, ohne je nach Antalya zu kommen.
Apostille, konsularische Legalisation und beeidigte Übersetzung
Damit eine im Ausland ausgestellte Vollmacht in der Türkei anerkannt wird, muss sie eine formale Beglaubigungskette durchlaufen:
- Ausstellung beim türkischen Konsulat: Der sicherste Weg ist, die Vollmacht direkt auf Türkisch beim türkischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ausstellen zu lassen. Ein solches Dokument kann in der Türkei ohne weitere Legalisation oder Übersetzung verwendet werden.
- Ausländischer Notar + Apostille: Wird die Vollmacht vor einem ausländischen Notar errichtet, erhält sie in Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens eine Apostille. In Nichtvertragsstaaten wird das Dokument stattdessen der Reihe nach von der zuständigen Behörde, dem Außenministerium und dem türkischen Konsulat legalisiert.
- Beeidigte Übersetzung: Eine in einer Fremdsprache errichtete und apostillierte Vollmacht muss in der Türkei von einem beeidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und in den meisten Fällen notariell beglaubigt werden.
Da diese Schritte Wochen dauern können, sollten Erben bereits im frühesten Stadium nach dem Todesfall mit der Vorbereitung der Vollmacht beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Wo wird der Fall bei einem ausländischen Erblasser ohne Wohnsitz in der Türkei eingereicht? Nach Artikel 43 MÖHUK wird der Fall, wenn der Erblasser keinen Wohnsitz in der Türkei hatte, am Gericht des Ortes eingereicht, an dem die Nachlassgegenstände – in der Regel die Immobilie – belegen sind. Für eine Immobilie in Antalya ist der zuständige Ort Antalya.
Unterliegt der gesamte Nachlass eines ausländischen Erblassers dem türkischen Recht? Nein. Nach Artikel 20 MÖHUK unterliegt die Erbfolge grundsätzlich dem Heimatrecht des Erblassers; nur in der Türkei belegene Immobilien unterliegen dem türkischen Recht. Für bewegliches Vermögen wie Bankkonten kann das Recht des Heimatstaates maßgeblich sein.
Muss ich an jedem Termin teilnehmen? Nein. Mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Vollmacht vertritt Ihr Anwalt Sie in allen Verhandlungen; in der Regel müssen Sie nicht in die Türkei kommen.
Was geschieht, wenn in meiner Vollmacht eine Befugnis fehlt? Der Anwalt darf nur die in der Vollmacht genannten Handlungen vornehmen. Fehlt etwa die Grundbuchbefugnis, kann die Umschreibung nicht erfolgen, und Sie benötigen eine neue Vollmacht. Einen von Anfang an weit gefassten Umfang zu wählen, spart daher Zeit.
Wie Mona Hukuk helfen kann
Bei MONA HUKUK in Antalya wickeln wir das gesamte Verfahren für ausländische Erben aus der Ferne ab – von der Bestimmung des zuständigen Gerichts und der Formulierung der Vollmacht bis zum Erbschein und zur Grundbuchumschreibung. Wir senden Ihnen einen auf das Konsulats- oder Apostilleverfahren abgestimmten Vollmachtsentwurf und übernehmen anschließend die vollständige Vertretung vor den Gerichten in Antalya, den Grundbuchdirektionen und den Banken – so gelangen Sie zu Ihren Rechten, ohne in die Türkei zu reisen.
Für eine Beratung in Antalya schreiben Sie an contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an.
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