Handelsrecht
Unternehmensgründung in der Türkei: Leitfaden für Investoren
Veröffentlicht 28 April 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akçakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Die Türkei ist mit ihrer geostrategischen Lage, dem qualifizierten Arbeitsmarkt und dem wachsenden Binnenmarkt zu einem attraktiven Standort für ausländische Investoren geworden. Die Zahl der Gesellschaften mit Auslandskapital — insbesondere in Antalya in den Sektoren Tourismus, Immobilien, Technologie und Dienstleistungen — wächst kontinuierlich. Auch wenn der Gründungsprozess für Ausländer in der Türkei vergleichsweise geordnet und zügig verläuft, beugt die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und die vollständige Erfüllung der Compliance-Pflichten späteren steuerlichen, rechtlichen und operativen Problemen vor. Dieser Leitfaden erläutert die wesentlichen Schritte und Schlüsselüberlegungen.
Allgemeiner Rahmen der Auslandsinvestition
Die Türkei fördert Auslandsinvestitionen grundsätzlich; nach dem Gesetz über direkte Auslandsinvestitionen werden auslandskapitalisierte Gesellschaften türkischen Gesellschaften gleichgestellt. In diesem Rahmen können ausländische Investoren:
- Gesellschaften mit 100 % Auslandskapital gründen,
- sich an türkischen Gesellschaften beteiligen,
- Niederlassungen, Verbindungsbüros oder Repräsentanzen eröffnen,
- Gesellschaftsanteile frei kaufen und verkaufen.
In manchen strategischen Sektoren (Verteidigung, Telekommunikation, Energie, Medien) können zusätzliche Genehmigungen oder Beschränkungen bestehen.
Gesellschaftsformen
Zwei Gesellschaftsformen werden von ausländischen Investoren im türkischen Recht am häufigsten gewählt:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / Limited)
- Flexible Struktur — geeignet für kleine und mittlere Unternehmen,
- Begrenzte Gesellschafterzahl,
- Einfachere und kostengünstigere Gründung,
- Vergleichsweise geringes Mindestkapital,
- Einfache Geschäftsführungsstruktur.
Aktiengesellschaft (AG / Anonim Şirket)
- Skalierbare Struktur — geeignet für größere Investitionen, IPO-Pläne,
- Einfache Anteilsübertragung,
- Verwaltungsrats-Struktur,
- Höheres Mindestkapital,
- System des genehmigten Kapitals möglich.
Niederlassung
Eine Niederlassung ist eine Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft in der Türkei. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; rechtlich ist sie mit der Mutter eine Einheit. Daraus ergeben sich besondere steuer- und haftungsrechtliche Folgen.
Verbindungsbüro
Das Verbindungsbüro darf in der Türkei keine kommerzielle Tätigkeit ausüben, sondern nur unterstützende Aktivitäten wie Marktforschung, Koordination, Werbung. Steuerlich vorteilhaft, da keine Einkünfte erzielt werden dürfen; die Hauptgrenze liegt im Verbot kommerzieller Verkäufe.
Typischer Gründungsprozess
Schritt 1: Festlegung von Gesellschaftsform und Struktur
Nach den Zielen des Investors werden bestimmt:
- Tätigkeitsfeld,
- Gesellschafterstruktur (ausländisch/inländisch, natürliche/juristische Person),
- Kapital,
- Geschäftsführungsmodell.
In dieser Phase ist es wichtig, neben rechtlicher auch steuerliche Beratung einzuholen.
Schritt 2: Steuernummer für ausländische Gesellschafter
Ausländische natürliche oder juristische Personen, die eine türkische Gesellschaft gründen oder sich beteiligen, müssen eine türkische Steuernummer beantragen. Der Vorgang ist schnell — mit Reisepass oder Unterlagen der ausländischen Gesellschaft zügig erledigt.
Schritt 3: Satzung
Die Satzung der Gesellschaft wird ausgefertigt. Sie umfasst:
- Firma, Sitz, Tätigkeitsbereich,
- Kapital und Anteilsverteilung,
- Geschäftsführungsstruktur, vertretungsberechtigte Personen,
- Gewinnverteilung und sonstige innere Regelungen.
Notarielle Beglaubigung oder konsularische Beurkundung der Unterschriften ausländischer Gesellschafter ist erforderlich; für ausländische juristische Personen sind Apostille und beglaubigte Übersetzung notwendig.
Schritt 4: Eintragung
Die Satzung wird beim Handelsregisteramt eingetragen. Die Eintragungsurkunde:
- Begründet die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft,
- Bildet die Grundlage für die Steuerregistrierung,
- Ist für die Eröffnung des Bankkontos erforderlich,
- Wird im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht.
In Antalya sind die Vorgänge des Handelsregisteramts oft innerhalb weniger Tage abgeschlossen; ein elektronischer Antrag über e-Eintragung ist ebenfalls möglich.
Schritt 5: Steuerliche Registrierung
Mit dem Antrag beim Finanzamt werden festgestellt:
- Körperschaftsteuernummer,
- Umsatzsteuerpflicht,
- Quellensteuerpflicht.
Ein Prüfer besucht den Geschäftssitz zur Bestätigung der tatsächlichen Tätigkeit.
Schritt 6: Sozialversicherung und Mitarbeiterregistrierung
Wenn die Gesellschaft Arbeitnehmer beschäftigen soll, wird die SGK-Arbeitgeberregistrierung eröffnet und Arbeitnehmermeldungen werden eingereicht.
Schritt 7: Bankkonto und Kapitaleinlage
Auf den Namen der Gesellschaft wird ein Bankkonto eröffnet; das gezeichnete Kapital ist per Banküberweisung auf dieses Konto einzuzahlen. Für Auslandsinvestitionen muss der Devisenankaufsbeleg (Döviz Alım Belgesi - DAB) dokumentiert werden — wichtig für spätere Gewinntransfers.
Steuerpflichten
Die neu gegründete Gesellschaft unterliegt insbesondere folgenden Steuerpflichten:
Körperschaftsteuer
Wird auf den Unternehmensgewinn erhoben; der Satz ergibt sich aus dem geltenden Recht. In bestimmten Branchen und Investitionsformen gelten reduzierte Sätze.
Mehrwertsteuer
Auf Waren- und Dienstleistungsumsätze berechnete, vereinnahmte und verrechnete Steuer. Die monatliche Umsatzsteuererklärung ist zwingend.
Quellensteuer
Steuerabzug bei Gehältern, Mieten, freiberuflichen Honoraren und ähnlichen Posten.
Stempelsteuer, Einkommensteuer und Sonstige
Anwendbar auf Verträge, Lohnabrechnungen, Rechnungen.
Für die Steuer- und Buchführung ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zwingend.
Beschäftigung von Mitarbeitern: Thema ausländisches Personal
Eine auslandskapitalisierte Gesellschaft kann türkische oder ausländische Arbeitnehmer einstellen. Bei ausländischen Arbeitnehmern:
- Ist eine Arbeitserlaubnis zu beantragen,
- Sind die inländischen Beschäftigungsquoten zu beachten,
- Müssen die Lohnbedingungen den Vorgaben entsprechen.
Die Einzelheiten der Arbeitserlaubnis sind ein eigenes Compliance-Thema und erfordern sorgfältige Planung.
Investitionsförderungen
In der Türkei kann für Investitionen in bestimmten Sektoren, Regionen und Größenordnungen eine Investitionsbescheinigung erlangt werden. Förderungen umfassen:
- Steuerermäßigung,
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung,
- Bereitstellung eines Investitionsgrundstücks,
- Zinsverbilligung,
- Befreiung von Einfuhrzöllen.
In Provinzen mit starkem Tourismus und Landwirtschaft wie Antalya sind die Förderungen anders konfiguriert.
Häufige Fehler ausländischer Investoren
- Falsche Wahl der Gesellschaftsform — Umstellung später schwierig,
- Unzureichende Regelung des Gesellschaftsverhältnisses in der Satzung — verursacht spätere Streitigkeiten,
- Kapitalzufluss ohne DAB-Beleg — Problem bei Gewinntransfer und Einbürgerung,
- Zu enger Tätigkeitszweck — Neueintragung für neue Geschäftsfelder erforderlich,
- Gründung ohne Steuerplanung — unnötig hohe Steuerlast.
Compliance nach der Gründung
Nach der Gründung sind regelmäßig durchzuführen:
- Monatliche und jährliche Steuererklärungen,
- SGK- und Mitarbeitermeldungen,
- Jahreshauptversammlungen (bei Aktiengesellschaften),
- Aktualisierungen im Handelsregister,
- KVKK-Compliance (türkisches Datenschutzrecht),
- ggf. Verfolgung der Investitionsbescheinigung.
Rechtsbeistand
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Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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