Erbrecht
Erbvertrag nach türkischem Recht: Bindende Verfügungen von Todes wegen
Veröffentlicht 12. Juni 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer sichergehen möchte, dass sein Vermögen in der Türkei nach dem Tod an eine bestimmte Person übergeht — und zwar unwiderruflich und nicht durch ein späteres Testament aufhebbar —, stößt unweigerlich auf das Instrument des Erbvertrags. Im deutschen Sprachraum ist der Erbvertrag aus dem deutschen und österreichischen Recht vertraut; das türkische Recht kennt ein vergleichbares Institut mit eigenständigen Besonderheiten. Wer als Ausländer Immobilien in der Türkei besitzt, sollte die Unterschiede kennen.
Was ist ein Erbvertrag nach türkischem Recht?
Artikel 527 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) definiert den positiven Erbvertrag (miras sözleşmesi): Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag verpflichten, seinen Nachlass oder ein bestimmtes Gut dem Vertragspartner oder einer dritten Person zu hinterlassen.
Die wesentlichen Merkmale dieses Vertrags sind:
- Zweiseitigkeit: Der Erbvertrag erfordert mindestens zwei Vertragsparteien; er ist kein einseitiges Rechtsgeschäft wie ein Testament.
- Bindungswirkung: Der Erbvertrag kann nicht einseitig widerrufen werden. Eine einvernehmliche Aufhebung durch beide Parteien ist jedoch möglich.
- Kein Eigentumsübergang zu Lebzeiten: Der Erblasser bleibt bis zu seinem Tod Eigentümer des Vertragsgegenstands und kann frei über sein Vermögen verfügen.
- Anfechtbarkeit unvereinbarer Verfügungen: Letztwillige Verfügungen oder Schenkungen, die mit dem Erbvertrag unvereinbar sind, können nach dem Tod des Erblassers angefochten werden.
Der Erbverzichtsvertrag
Artikel 528 TMK regelt die zweite Form des Erbvertrags: den Erbverzichtsvertrag (mirastan feragat sözleşmesi). Ein gesetzlicher Erbe verzichtet dabei bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf seine künftigen Erbrechte.
Der Verzicht kann entgeltlich (der Erbe erhält eine Gegenleistung) oder unentgeltlich sein. Beim entgeltlichen Verzicht erstreckt sich die Wirkung — sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht — auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden.
Typische Anwendungsfälle in der Praxis:
- Vorwegnahme der Erbfolge durch Ausgleichszahlungen an einzelne Erben
- Regelung der Erbfolge in türkische Immobilien bei deutsch-türkischen Paaren
- Absicherung der Unternehmensnachfolge durch Ausschluss bestimmter Erben von Gesellschaftsanteilen
Formvorschriften
Der Erbvertrag unterliegt denselben strengen Formvorschriften wie ein notarielles Testament: Er muss in der Form einer notariellen Urkunde in Anwesenheit von zwei Zeugen errichtet werden. Ein formwidriger Vertrag ist absolut nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkung.
Bei der Beurkundung:
- Müssen Erblasser und Vertragspartner persönlich anwesend sein
- Müssen beide Parteien voll geschäftsfähig und volljährig sein
- Wird der Vertrag auf Türkisch beurkundet; bei fehlenden Sprachkenntnissen kann ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden
Rechtswirkungen des positiven Erbvertrags
Der positive Erbvertrag nach Art. 527 TMK bewirkt zu Lebzeiten des Erblassers keinen Eigentumsübergang. Dennoch entstehen folgende Bindungen:
- Unvereinbare letztwillige Verfügungen: Errichtet der Erblasser nach Vertragsschluss ein Testament, das denselben Gegenstand einem anderen zuwendet, kann der Erbvertragspartner diese Verfügung nach dem Tod des Erblassers anfechten.
- Unvereinbare Schenkungen: Auch Schenkungen, die dem Erbvertrag zuwiderlaufen, können angefochten werden, soweit sie das Pflichtteilsrecht berühren.
- Pflichtteilsrechte: Der Erbvertrag kann die Pflichtteilsrechte der gesetzlichen Erben — insbesondere Abkömmlinge und Ehegatten — nicht aushöhlen. Wird der Pflichtteil durch die Erbvertragszuwendung verletzt, steht den Pflichtteilsberechtigten die Herabsetzungsklage (tenkis davası) zu.
Können Ausländer in der Türkei einen Erbvertrag schließen?
Ja. Ausländische Staatsangehörige, die Eigentum in der Türkei besitzen, können nach türkischem Recht einen Erbvertrag schließen. Dies ist besonders relevant für:
- Ausländer mit türkischen Immobilien, die einen bestimmten Begünstigten rechtsverbindlich einsetzen möchten
- Deutsch-türkische oder österreichisch-türkische Paare, die ihren türkischen Nachlass verbindlich regeln wollen
- Personen, die ihr türkisches Unternehmen oder ihre Gesellschaftsanteile gezielt vererben möchten
Wichtiger Hinweis für EU-Bürger: Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 ermöglicht es EU-Staatsangehörigen, die Anwendung ihres Heimatrechts auf den gesamten Nachlass zu wählen. Diese Rechtswahl kann mit einem türkisch-rechtlichen Erbvertrag in Konflikt geraten. Wer Vermögen in Deutschland und in der Türkei besitzt, sollte unbedingt in beiden Ländern anwaltlichen Rat einholen, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.
Vergleich: Erbvertrag und Testament
| Merkmal | Erbvertrag | Testament | |---|---|---| | Parteien | Mindestens zwei | Einseitig | | Widerruflichkeit | Kein einseitiger Widerruf möglich | Jederzeit frei widerrufbar | | Form | Notarielle Urkunde, zwei Zeugen | Handschriftlich oder notariell | | Bindungswirkung | Für beide Parteien | Nur für den Erblasser |
Häufige Fragen
Kann der Erblasser das vertraglich gebundene Gut noch zu Lebzeiten verkaufen? Ja — der Erbvertrag bewirkt keinen sofortigen Eigentumsübergang. Ist das Gut beim Tod des Erblassers jedoch nicht mehr in der Erbmasse vorhanden, kann der Erbvertragspartner Schadensersatzansprüche geltend machen oder eine Herabsetzungsklage erheben.
Was passiert bei Formmängeln? Der Vertrag ist absolut nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung — unabhängig davon, welchen Inhalt er hat.
Erfasst ein entgeltlicher Erbverzicht auch die Kinder des Verzichtenden? Im Regelfall ja, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Beim unentgeltlichen Verzicht erstreckt sich die Wirkung nicht automatisch auf Abkömmlinge.
Kann ein Erbvertrag den Pflichtteil ausschließen? Nein. Pflichtteilsberechtigte — Abkömmlinge, Ehegatte und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern — behalten ihren gesetzlichen Mindestanteil. Verletzt die Erbvertragszuwendung den Pflichtteil, steht eine Herabsetzungsklage offen.
Gilt ein türkischer Erbvertrag auch für Vermögen in Deutschland? Das richtet sich nach dem internationalen Erbrecht. Für Personen mit Vermögen in mehreren Ländern ist eine abgestimmte Beratung in allen betroffenen Rechtssystemen unerlässlich.
Wie Mona Hukuk Ihnen helfen kann
Der Erbvertrag ist eines der anspruchsvollsten Instrumente des türkischen Erbrechts. Formvorschriften, Pflichtteilsberechnung und — gerade bei internationalen Sachverhalten — das Zusammenspiel mit dem Heimatrecht erfordern fachkundige Beratung. Unser Kanzleiteam in Antalya berät deutschsprachige Mandanten auf Deutsch in allen Fragen des türkischen Erbrechts und der Nachlassplanung.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an.
Möchten Sie eine wöchentliche Zusammenfassung der Entwicklungen im türkischen Recht?
Mitteilungen aus dem Amtsblatt, Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen — wöchentlich per E-Mail. Kostenlos und jederzeit kündbar.
Verwandte Artikel
Erbrecht
Nießbrauchrecht des überlebenden Ehegatten in der Türkei
27. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit
Artikel lesenErbrecht
Testament für Ausländer in der Türkei: Umfassender Leitfaden
28. Apr. 2026 · 4 Min. Lesezeit
Artikel lesenErbrecht
Pflichtteilsrechte in der Türkei: Was Erben wissen müssen
11. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit
Artikel lesen