Erbrecht
Erbschaftsteuer Türkei: Was ausländische Erben wissen müssen
Veröffentlicht 19 May 2026·5 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akcakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer Vermögen in der Türkei erbt — eine Wohnung in Antalya, ein Bankkonto oder Gesellschaftsanteile —, steht früher oder später vor einer Behördenpflicht, die viele unterschätzen. Erbschaftsteuer in der Türkei (Veraset ve İntikal Vergisi) gilt für alle Vermögensübergänge durch Erbfall, aber auch für Schenkungen unter Lebenden. Ausländische Staatsangehörige unterliegen denselben Regeln wie türkische Staatsbürger. Wer die Fristen kennt und den Ablauf versteht, spart Zeit, Geld und Nerven.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerschuldner ist nach dem türkischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Veraset ve İntikal Vergisi Kanunu) nicht der Nachlass, sondern der jeweilige Empfänger. Jeder Miterbe erklärt seinen eigenen Anteil und zahlt die Steuer darauf. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und akkreditierte Diplomaten (auf Gegenseitigkeitsbasis) sind befreit. Private Erben — gleich welcher Staatsangehörigkeit — sind dagegen steuerpflichtig.
Wer als Ausländer Immobilien in der Türkei besitzt, sollte schon zu Lebzeiten sicherstellen, dass seine Erben über diese Pflichten informiert sind.
Freibeträge: Was bleibt steuerfrei?
Das Gesetz sieht persönliche Freibeträge vor, die jedes Jahr an die Inflation angepasst werden. Für 2026 wurden folgende Beträge im türkischen Resmî Gazete (Amtsblatt) veröffentlicht:
- Für jedes Kind und den überlebenden Ehegatten: 2.907.136 TL des jeweiligen Erbanteils bleiben steuerfrei
- Erbt der Ehegatte allein ohne Kinder: steigt der Freibetrag auf 5.817.845 TL
Unabhängig vom Wert vollständig befreit sind: Hausrat, persönliche Kleidung und Gegenstände sowie Familienandenken wie Fotos, Orden und Erinnerungsstücke.
Die Freibeträge gelten pro Erbe — bei mehreren Kindern wächst die steuerfreie Gesamtsumme des Nachlasses entsprechend.
Steuersätze
Auf den nach Abzug des Freibetrags verbleibenden Betrag wird ein progressiver Tarif angewendet. Für Erbschaften gelten in 2026 die folgenden Sätze:
- 1% auf die ersten 3.000.000 TL
- 3% auf die nächsten 7.000.000 TL
- 5% auf die nächsten 15.000.000 TL
- 7% auf die nächsten 30.000.000 TL
- 10% auf den Betrag über 55.000.000 TL
Im Vergleich zur deutschen Erbschaftsteuer sind diese Sätze gering. Wer eine mittelgroße Wohnung in Antalya erbt, zahlt nach Abzug des Freibetrags in vielen Fällen effektiv zwischen einem und zwei Prozent.
Schenkungen unter Lebenden (unentgeltliche Übertragungen ohne Gegenleistung) sind deutlich höher besteuert — mit Sätzen zwischen 10% und 30%. Schenkungen an oder von Eltern, Ehegatten und Kindern werden allerdings nur zum halben Satz besteuert.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Verspätete Erklärungen ziehen Verzugszinsen und Steuersanktionen nach sich. Das Gesetz richtet sich bei den Fristen nach dem Ort des Todesfalls und dem Aufenthaltsort der Erben:
- Tod in der Türkei, Erben in der Türkei: 4 Monate ab Todestag
- Tod in der Türkei, Erben im Ausland: 6 Monate ab Todestag
- Tod im Ausland, Erben in der Türkei: 6 Monate ab Todestag
- Tod im Ausland, Erben im selben Land wie der Verstorbene: 4 Monate
- Tod im Ausland, Erben in einem anderen Land: 8 Monate
Die Erklärung wird beim türkischen Finanzamt (vergi dairesi) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen oder beim Finanzamt der bedeutendsten Vermögenswerte eingereicht. Für ausländische Erben ist das meist die Dienststelle im Bezirk der türkischen Immobilie.
Zahlung der Steuer
Die veranlagte Steuer wird nicht auf einmal fällig. Das Gesetz erlaubt die Zahlung über drei Jahre in sechs gleichen Raten, die jeweils im Mai und November eines jeden Jahres fällig sind. Das macht die Belastung auch bei größeren Nachlässen überschaubar.
Für Immobilien gilt ein wichtiger Vorbehalt: eine ererbte Immobilie kann weder verkauft noch belastet werden, solange die Erbschaftsteuer nicht vollständig beglichen ist. Das Grundbuchamt (Tapu) verlangt vor jeder Eigentumsübertragung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerbehörde. Wer eine Immobilie aus einem Nachlass kaufen möchte, sollte diesen Status im Voraus prüfen.
Ablauf für ausländische Erben
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die türkisches Vermögen erben, sieht der typische Prozess so aus:
- Türkischen Erbschein (veraset ilamı) beim türkischen Gericht oder Notar beantragen
- Eigentumsübertragung beim Katasteramt beantragen
- Türkische Steuernummer (vergi numarası) beantragen, sofern noch nicht vorhanden
- Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen
- Steuer in Raten über drei Jahre zahlen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen anschließenden Verkauf einholen
Da die meisten Schritte notariell beglaubigte Dokumente oder Vollmachten erfordern, empfiehlt es sich, frühzeitig eine türkische Vollmacht an einen Anwalt vor Ort zu erteilen. Wer ein Testament für in der Türkei befindliche Vermögenswerte aufgesetzt hat, erleichtert seinen Erben diesen gesamten Prozess erheblich.
Häufig gestellte Fragen
F: Muss ich persönlich in die Türkei reisen?
Nein. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann ein türkischer Anwalt alle Schritte in Ihrem Namen erledigen. Unsere Kanzlei in Antalya begleitet ausländische Erben regelmäßig durch diesen Prozess.
F: Gilt die Steuer auch für Guthaben auf einem türkischen Bankkonto?
Ja. Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Immobilien sind gleichermaßen von der Erbschaftsteuer erfasst.
F: Besteht das Risiko der Doppelbesteuerung?
Möglicherweise. Ob ein Abkommen zwischen der Türkei und Ihrem Wohnsitzland dieses Risiko mindert, sollte ein auf grenzüberschreitende Erbschaft spezialisierter Anwalt prüfen.
F: Wie verhält sich die Steuer zum Pflichtteilsrecht im türkischen Erbrecht?
Das türkische Pflichtteilsrecht bestimmt, welcher Mindestanteil an bestimmte Erben gehen muss. Die Erbschaftsteuer wird anschließend auf den tatsächlich empfangenen Anteil berechnet.
F: Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?
Eine frist- und formgerechte Ausschlagung beendet jede Haftung — für Erbschulden wie für Erbschaftsteuer. Die Ausschlagungsfrist ist gesetzlich festgelegt und muss genau eingehalten werden.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Ein Erbfall in der Türkei, wenn man in Deutschland oder der Schweiz lebt, ist selten ein Selbstläufer. Unsere Kanzlei in Antalya übernimmt den gesamten Prozess für ausländische Erben: vom türkischen Erbschein über die Grundbuchübertragung und die Steuererklärung bis hin zur Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Verkauf.
Kontaktieren Sie uns unter info@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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