Arbeitsrecht
Probezeit in der Türkei: Rechte ausländischer Arbeitnehmer
Veröffentlicht 20 May 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akcakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer in der Türkei — etwa als Expat in Antalya — eine neue Stelle antritt, unterschreibt häufig einen Arbeitsvertrag mit Probezeitklausel, ohne deren genaue rechtliche Wirkung zu kennen. Das türkische Arbeitsgesetz (İş Kanunu) regelt die Probezeit klar und verbindlich; ausländische Arbeitnehmer unterliegen denselben Vorschriften wie türkische Staatsangehörige.
Was ist eine Probezeit nach türkischem Recht?
Die Probezeit (deneme süresi) ist eine optionale Klausel, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich in den Arbeitsvertrag aufnehmen können. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gilt keine Probezeit. Ihr Zweck ist es, beiden Seiten Zeit zu geben, die Zusammenarbeit zu erproben, bevor der volle Kündigungsschutz des türkischen Arbeitsrechts einsetzt.
Für ausländische Staatsangehörige gelten keine Sonderregelungen: Das İş Kanunu erfasst alle Arbeitnehmer eines Betriebs gleichermaßen.
Die Zwei-Monats-Grenze: Was Arbeitgeber dürfen und was nicht
Artikel 15 des türkischen Arbeitsgesetzes (İş Kanunu m. 15) legt fest: Eine Probezeit darf höchstens zwei Monate dauern. Eine Verlängerung auf bis zu vier Monate ist ausschließlich durch einen Tarifvertrag (toplu iş sözleşmesi) möglich — nicht durch eine individuelle Vertragsklausel oder eine einseitige Arbeitgeberentscheidung.
Während der Probezeit kann jede Seite das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Zahlung von Abfindung (kıdem tazminatı) oder Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) beenden. Diese Freiheit gilt symmetrisch: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer sofort entlassen, und der Arbeitnehmer kann ebenso ohne Ankündigungspflicht kündigen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur regulären Beschäftigung. Wer die Probezeit überstanden hat und mindestens sechs Monate im Betrieb tätig ist, genießt Kündigungsschutz — der Arbeitgeber braucht einen sachlichen Grund und muss Fristen einhalten. Was an Abfindung (kıdem tazminatı) und Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) entstehen kann, lesen Sie in unserem separaten Leitfaden.
Welche Rechte bleiben in der Probezeit erhalten?
Flexibilität bedeutet nicht Schutzlosigkeit. Drei wesentliche Rechte bleiben während der gesamten Probezeit vollständig bestehen.
Vergütungsanspruch: Artikel 15 des İş Kanunu stellt ausdrücklich klar, dass dem Arbeitnehmer für jeden tatsächlich geleisteten Arbeitstag sein Lohn sowie alle weiteren vereinbarten Leistungen zustehen. Wer am 40. Tag einer Zwei-Monats-Probezeit entlassen wird, hat Anspruch auf vollständige Vergütung für diese 40 Tage — kein Arbeitgeber darf diese Ansprüche einbehalten.
Sozialversicherungspflicht (SGK): Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeitnehmer ab dem ersten Beschäftigungstag bei der türkischen Sozialversicherung (SGK) anzumelden. Die Probezeit ändert daran nichts. Eine spätere Anmeldung nach Ablauf der Probezeit ist rechtswidrig und kann den Zugang zu Gesundheitsleistungen sowie künftige Rentenansprüche gefährden.
Anrechnung auf den Urlaubsanspruch: Nach Artikel 53 des İş Kanunu wird die Probezeit auf das Mindestbeschäftigungsjahr angerechnet, das Voraussetzung für den bezahlten Jahresurlaub ist. In der Probezeit selbst wird kein Urlaub gewährt — doch diese Zeit geht nicht verloren; sie zählt zum Qualifikationszeitraum.
Diskriminierungsverbot gilt auch in der Probezeit
Für ausländische Arbeitnehmer in Antalya und ganz in der Türkei ist dies der entscheidende Punkt: Das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 5 des İş Kanunu gilt während der gesamten Probezeit und bei deren Beendigung.
Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, politischer Überzeugung, Religion oder ähnlicher Merkmale entlassen. Gelingt es dem Arbeitnehmer, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots glaubhaft darzulegen, kehrt sich die Beweislast um — der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Bei festgestelltem Verstoß kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu vier Monatsgehältern verlangen, zuzüglich aller vorenthaltenen Ansprüche.
Diese Schutzregel ist in der Praxis bedeutsam: Ausländische Arbeitnehmer, die den Verdacht hegen, wegen ihrer Herkunft oder ihres Glaubens entlassen worden zu sein, haben konkrete rechtliche Möglichkeiten. Unser Leitfaden zur Kündigung ausländischer Arbeitnehmer in der Türkei erläutert, was nach der Probezeit gilt.
Häufig gestellte Fragen
F: Muss der Arbeitgeber mich vor der Kündigung in der Probezeit informieren?
Nein. Nach Artikel 15 des İş Kanunu kann jede Seite das Arbeitsverhältnis in der Probezeit ohne Vorankündigungsfrist beenden. Die Kündigung wirkt sofort. Liegt ein Verhalten des Arbeitgebers vor, das Ihnen einen wichtigen Grund zur Eigenkündigung gibt, können sich daraus allerdings weitere Ansprüche ergeben.
F: Kann die Probezeit länger als zwei Monate vereinbart werden?
Nur durch einen Tarifvertrag und auch dann auf maximal vier Monate. Im individuellen Arbeitsvertrag kann kein längerer Zeitraum wirksam festgelegt werden; solche Klauseln sind über die gesetzliche Grenze hinaus unverbindlich.
F: Habe ich Anspruch auf Abfindung (kıdem tazminatı), wenn ich in der Probezeit entlassen werde?
Nein. Abfindung (kıdem tazminatı) und Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) werden bei Beendigung in der Probezeit nicht geschuldet. Sie haben jedoch Anspruch auf vollständige Vergütung für alle tatsächlich geleisteten Arbeitstage.
F: Zählt die Probezeit für den gesetzlichen Urlaubsanspruch?
Ja. Nach Artikel 53 des İş Kanunu wird die Probezeit in die einjährige Mindestbeschäftigung eingerechnet, die Voraussetzung für den bezahlten Jahresurlaub ist.
F: Kann ich wegen meiner Nationalität oder Religion in der Probezeit entlassen werden?
Nein. Dies ist nach Artikel 5 des İş Kanunu als Diskriminierung ausdrücklich verboten — auch innerhalb der Probezeit. Bei einem nachgewiesenen Verstoß können Sie eine Entschädigung von bis zu vier Monatsgehältern geltend machen.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya berät ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des türkischen Arbeitsrechts — von der Vertragsprüfung vor der Unterzeichnung bis zur rechtlichen Begleitung bei problematischen Probezeitkündigungen. Ob Sie gerade eine neue Stelle antreten oder sich in einer schwierigen Lage befinden: Wir helfen Ihnen, Ihre Rechtslage zu verstehen und Ihre Interessen zu schützen.
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