Mietrecht
Genehmigung für Kurzzeitvermietung in der Türkei: Was Sie wissen müssen
Veröffentlicht 11. Juni 2026·3 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Eine Wohnung in der Türkei über Airbnb oder eine ähnliche Plattform zu vermieten, ist seit dem 1. Januar 2024 mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Für jede kurzfristige Wohnraumvermietung von 100 Tagen oder weniger pro Kalenderjahr ist seitdem eine Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus Pflicht. Wer ohne diese Genehmigung handelt, riskiert erhebliche Bußgelder und in manchen Fällen strafrechtliche Konsequenzen.
Der gesetzliche Rahmen: Gesetz Nr. 7464
Das am 2. November 2023 verabschiedete und seit dem 1. Januar 2024 in Kraft befindliche Gesetz Nr. 7464 führte ein umfassendes Lizenzierungssystem für touristische Kurzzeitvermietungen (kısa dönemli turistik kiralama) ein. Das Gesetz definiert eine Kurzzeitvermietung als jede Wohnraumvermietung für 100 Tage oder weniger im jeweiligen Kalenderjahr.
Die Genehmigung (izin belgesi) wird vom Ministerium für Kultur und Tourismus erteilt — nicht von der Gemeindeverwaltung. Dieser Unterschied ist wesentlich: Eine kommunale Gewerbeerlaubnis ersetzt die Ministeriumsgenehmigung nicht, und das Vorhandensein der einen befreit nicht von der Pflicht zur Einholung der anderen.
Der Danıştay (Staatsrat) hat die Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungspflicht in seinen Urteilen von 2025 bestätigt und den Verwaltungsrahmen bekräftigt.
Wer braucht eine Genehmigung?
Jede natürliche oder juristische Person, die eine Wohnimmobilie für touristische Kurzaufenthalte von insgesamt 100 Tagen oder weniger im Kalenderjahr vermietet, benötigt die Ministeriumsgenehmigung. Wird dieselbe Immobilie im Jahr für mehr als 100 Tage vermietet, gilt ein anderes rechtliches Regime (allgemeines Mietrecht).
Die Genehmigung muss am Eingang des Mietobjekts ausgehängt werden. Die Genehmigungsnummer muss außerdem in jeder Anzeige angegeben werden, einschließlich aller Online-Inserate.
Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft
Dies ist die Regelung, die von Eigentümern am häufigsten übersehen wird: Befindet sich die Immobilie in einem Wohngebäude mit Wohnungseigentum (kat mülkiyetine tabi bina), ist vor der Erteilung der Genehmigung die schriftliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (kat malikleri kurulu) erforderlich. Die Zustimmung muss in Form eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer erfolgen.
Diese Anforderung hat in der Praxis zahlreiche Genehmigungsanträge blockiert. Hausverwaltungen in etablierten Wohngebäuden — besonders in beliebten Touristengebieten — verweigern die Zustimmung häufig, da die bestehenden Bewohner den kontinuierlichen Wechsel von Kurzzeitgästen ablehnen. Ohne Zustimmung kann keine Genehmigung erteilt und die Vermietung nicht rechtmäßig durchgeführt werden.
Strafen bei Betrieb ohne Genehmigung
Das Gesetz Nr. 7464 sieht erhebliche Verwaltungsstrafen vor:
- Vermietung ohne Genehmigung: Bußgelder in Höhe von mehreren Zehntausend türkischen Lira pro Verstoß, mit Steigerung bei Wiederholung
- Werbung ohne Genehmigungsnummer: separate Bußgelder für jedes Inserat
- Nichtaushängen der Genehmigung am Objekt: zusätzliche Bußgelder
Online-Plattformen sind ebenfalls verpflichtet, Genehmigungsnummern zu überprüfen, und dürfen keine Objekte ohne gültige Genehmigung auflisten. Plattformen, die wissentlich nicht lizenzierte Objekte inserieren, riskieren eigene Sanktionen.
Über Bußgelder hinaus riskieren Eigentümer, die wiederholt ohne Genehmigung tätig sind, einen Vermerk im Grundbuch und den Verlust der Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum eine Genehmigung zu beantragen.
Praktische Schritte für Eigentümer
Wenn Sie eine Wohnimmobilie in der Türkei besitzen und Kurzzeitvermietungen durchführen möchten:
- Zustimmung der WEG prüfen: Befindet sich die Immobilie in einem Wohngebäude, prüfen Sie die Verwaltungsunterlagen und berufen Sie bei Bedarf eine Versammlung ein, um einen förmlichen Zustimmungsbeschluss zu erwirken.
- Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Identitätsdokument, WEG-Zustimmung (falls erforderlich) und relevante Steuerregistrierung.
- Antrag beim Ministerium stellen: Die Antragstellung erfolgt über das offizielle E-Government-Portal (e-Devlet).
- Genehmigung am Objekt aushängen und die Genehmigungsnummer in allen Inseraten angeben.
- Vermietungstage protokollieren: Sicherstellen, dass die Gesamtzahl der Vermietungstage im Jahr 100 nicht überschreitet, bzw. das Arrangement bei Überschreitung neu klassifizieren.
Wie Mona Hukuk Ihnen helfen kann
Das Genehmigungsverfahren, die Zustimmungserfordernisse der Wohnungseigentümergemeinschaft und Plattform-Compliance berühren sowohl Verwaltungs- als auch Immobilienrecht. Unser Team in Antalya unterstützt Immobilieneigentümer bei Genehmigungsanträgen, Zustimmungsverfahren der WEG und der Einhaltung des Gesetzes Nr. 7464 sowie bei der Abgrenzung zwischen touristischer Kurzzeitvermietung und allgemeinem Mietrecht.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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