Viele Ausländer, die Immobilien, Bankkonten oder Beteiligungen in der Türkei besitzen, müssen sich irgendwann mit der Frage befassen, wie diese Vermögenswerte auf ihre Erben übergehen. Dass Erben in verschiedenen Ländern leben, möglicherweise keine türkische Staatsangehörigkeit haben und in manchen Akten ausländische Gerichtsbeschlüsse erforderlich sind, erhöht die Komplexität erheblich. Ohne fundierte Informationen und rechtliche Begleitung können solche Akten Monate oder Jahre dauern.
Als Erbrechtsanwalt in Antalya begleiten wir ausländische Erben durch jede Phase — Erbschein, Nachlassinventar, Übertragungsverfahren, Aufteilung des Nachlasses und Anerkennung ausländischer Testamente in der Türkei. Auch beraten wir Personen, die zu Lebzeiten ihre türkischen Vermögenswerte rechtssicher an Familienangehörige übertragen möchten — mittels Testament und Erbverträgen.
Unsere Leistungen
- Erteilung des Erbscheins
- Nachlassinventar, Versiegelung und Nachlassbuchführung
- Übertragungen von Grundbesitz, Bankkonten, Fahrzeugen und Geschäftsanteilen
- Erbausschlagung und Erbansprüche
- Errichtung und Auslegung von Testamenten (öffentlich, eigenhändig, mündlich)
- Pflichtteils- und Herabsetzungsklagen
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Testamente in der Türkei
- Erbschaft- und Übertragungssteuerplanung
Unser Vorgehen
Für ausländische Erben beginnt der Prozess in der Regel mit der amtlichen Erfassung des Todes und der Ausstellung des Erbscheins. Nach Erhalt erfolgen Einzelübertragungen für jedes Vermögensstück (Grundbuch, Bank, Versicherung, Aktionärsregister). Bei einem ausländischen Testament kann ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren erforderlich sein; bei Pflichtteilsverletzung sind Herabsetzungsklagen möglich. Durchgehend sind die korrekte Berechnung der Erbschafts- und Übertragungssteuer und die Prüfung der Ausschlagung wirtschaftlich bedeutsam.
Häufig gestellte Fragen
Ich bin ausländischer Erbe einer Immobilie in der Türkei — was tun?+
Kann ein ausländisches Testament den türkischen Nachlass regeln?+
Kann ich die Erbschaft ausschlagen?+
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