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Rechtsgebiete

Erbrecht

Unsere Leistungen

  • Erteilung des Erbscheins
  • Nachlassinventar, Versiegelung und Nachlassbuchführung
  • Übertragungen von Grundbesitz, Bankkonten, Fahrzeugen und Geschäftsanteilen
  • Erbausschlagung und Erbansprüche
  • Errichtung und Auslegung von Testamenten (öffentlich, eigenhändig, mündlich)
  • Pflichtteils- und Herabsetzungsklagen
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Testamente in der Türkei
  • Erbschaft- und Übertragungssteuerplanung

Unser Vorgehen

Für ausländische Erben beginnt der Prozess in der Regel mit der amtlichen Erfassung des Todes und der Ausstellung des Erbscheins. Nach Erhalt erfolgen Einzelübertragungen für jedes Vermögensstück (Grundbuch, Bank, Versicherung, Aktionärsregister). Bei einem ausländischen Testament kann ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren erforderlich sein; bei Pflichtteilsverletzung sind Herabsetzungsklagen möglich. Durchgehend sind die korrekte Berechnung der Erbschafts- und Übertragungssteuer und die Prüfung der Ausschlagung wirtschaftlich bedeutsam.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin ausländischer Erbe einer Immobilie in der Türkei — was tun?+
Zunächst den Erbschein einholen, dann die Übertragung beim Grundbuchamt durchführen. Auch die Erbschafts- und Übertragungssteuererklärung ist innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben. Apostille und Übersetzung ausländischer Urkunden gehören zum Prozess.
Kann ein ausländisches Testament den türkischen Nachlass regeln?+
Nicht unmittelbar. Damit ein ausländisches Testament in der Türkei rechtliche Wirkung entfaltet, ist eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage erforderlich. Steht es nicht im Widerspruch zum türkischen ordre public, wird es anerkannt.
Kann ich die Erbschaft ausschlagen?+
Ja. Die Ausschlagung ist innerhalb der gesetzlichen Frist beim Friedensgericht einzulegen. Übersteigen die Schulden den Nachlass, kann die Ausschlagung wirtschaftlich schützend wirken.

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