Erbrecht
Erbschaft in der Türkei: Fahrzeuge und Bankkonten übertragen
Veröffentlicht 17. Juni 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Editorial Team - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wenn ein Angehöriger in der Türkei stirbt, stehen Erben schnell vor zwei sehr konkreten Fragen: Wie übertrage ich das Auto? Und wie komme ich an die Bankguthaben? Beide Fragen gehören zum selben Erbfall, verlangen aber unterschiedliche Wege. Weder Banken noch die Fahrzeugzulassungsstelle werden tätig, solange die richtigen Dokumente fehlen.
Der Erbfall nach türkischem Recht
Das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) legt fest, dass die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Die Erben erwerben die gesamte Erbschaft — einschließlich aller Vermögenswerte und Schulden — in diesem Moment von Gesetzes wegen. Das bedeutet: Eigentum an einem Fahrzeug oder einem Bankguthaben geht unmittelbar auf die Erben über, ohne dass ein gesonderter Übertragungsakt notwendig ist.
Was fehlt, ist der Nachweis. Banken und Behörden handeln erst dann, wenn die Erbberechtigung urkundlich belegt ist und etwaige Steuerverbindlichkeiten aus dem Erbfall geregelt wurden. Der Schlüssel dazu ist das Erbberechtigungszeugnis (veraset ilamı).
Das Erbberechtigungszeugnis (Veraset İlamı)
Das Erbberechtigungszeugnis bestätigt offiziell, wer die Erben sind und welche Anteile ihnen zustehen. In der Türkei stellen es entweder ein Notar oder das Friedenszivilgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) aus — der Notarweg ist in der Regel schneller.
Ausländische Erben benötigen dabei häufig übersetzte und apostillierte Dokumente: Reisepass, Geburtsurkunde, gegebenenfalls ausländische Sterbeurkunden. Ohne dieses Zeugnis werden weder Fahrzeuge umgemeldet noch Konten freigegeben.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag Erbberechtigungszeugnis für ausländische Erben in der Türkei.
Übertragung eines geerbten Fahrzeugs
Fahrzeuge in der Türkei sind im nationalen Fahrzeugregister (trafik sicili) eingetragen. Nach dem Tod des Fahrzeughalters entsteht kein automatischer Eintrag auf die Erben — die Ummeldung muss aktiv beantragt werden.
Zunächst bringen alle Erben das Erbberechtigungszeugnis und die Fahrzeugpapiere zusammen. Dann müssen sich alle Erben über das weitere Vorgehen einigen: Soll das Fahrzeug auf einen Erben übertragen, verkauft oder aufgeteilt werden? Bei Einigkeit wird ein notarieller Übertragungsvertrag erstellt, anschließend wird die Ummeldung beim zuständigen Straßenverkehrsamt (il trafik tescil müdürlüğü) beantragt.
Wichtig: Solange die Erbschaft nicht aufgeteilt ist, steht das Fahrzeug im Gesamteigentum (elbirliği mülkiyeti) aller Erben. Kein einzelner Erbe kann das Fahrzeug ohne Zustimmung der anderen übertragen oder verkaufen. Scheitert die Einigung, kann jeder Erbe beim Friedenszivilgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) auf Erbteilung klagen.
Darüber hinaus muss die türkische Kfz-Haftpflichtversicherung (trafik sigortası) gültig bleiben. Läuft die Police des Verstorbenen aus, sollte sie umgehend auf die Erben umgestellt werden — das Fahrzeug sollte bis dahin nicht genutzt werden.
Zugang zu geerbten Bankkonten
Sobald eine Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, sperrt sie das Konto. Für die Freigabe der Guthaben an die Erben verlangt die Bank üblicherweise:
- Das Erbberechtigungszeugnis (veraset ilamı)
- Ein Schreiben des Finanzamts, das bestätigt, dass der Erbfall steuerlich bereinigt wurde und einer Auszahlung an die Erben nichts entgegensteht
Dieser zweite Punkt ist entscheidend: Türkische Gerichte haben in zahlreichen Entscheidungen bestätigt, dass Banken allein auf Grundlage des Erbberechtigungszeugnisses keine Auszahlungen vornehmen dürfen — die steuerliche Freigabe ist zwingend notwendig.
Gibt es mehrere Erben, gehört das Bankguthaben zum Gesamtnachlass (tereke) und kann nicht von einem Erben allein abgerufen werden. Einigen sich die Erben nicht, muss ein Gericht über die Aufteilung entscheiden.
Mehr zur Erbschaftsteuer in der Türkei erfahren Sie in unserem Ratgeber Erbschaftsteuer in der Türkei.
Wenn Erben keine Einigkeit erzielen
Streitigkeiten unter Erben sind häufig, besonders wenn manche im Ausland leben oder ein Erbe Nachlassgegenstände bereits nutzt. Das türkische Recht sieht in solchen Fällen die Erbteilung (tereke taksimi) vor. Entweder einigen sich alle Erben notariell, oder jeder Erbe kann beim Gericht eine Teilungsklage einreichen.
Während ein Streit läuft, kann das Gericht einen Nachlassverwalter (tereke kayyımı) bestellen, um das Vermögen zu sichern — etwa um das Fahrzeug versichert zu halten oder Bankzinsen zu verwahren. Mehr dazu in unserem Artikel Erbnachlassverwalter in der Türkei bestellen.
In Antalya und ganz in der Türkei werden solche Erbstreitigkeiten regelmäßig gerichtlich gelöst. Ausländische Erben, die nicht persönlich vor Ort sind, kommen ohne rechtliche Vertretung nur schwer durch das Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
F: Kann ein Erbe das Fahrzeug ohne die anderen übertragen?
Nein. Bis zur Erbteilung steht das Fahrzeug im Gesamteigentum aller Erben. Für jeden Übertragungsakt ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Bei Uneinigkeit kann jeder Erbe das Gericht anrufen.
F: Wie lange dauert die Fahrzeugummeldung?
Bei kooperierenden Erben und vollständigen Unterlagen einige Wochen. Streitigkeiten oder Erben im Ausland verlängern den Prozess erheblich.
F: Kann eine Bank das Guthaben nur an einen Erben auszahlen?
Nein, nicht ohne Zustimmung aller Miterben oder einen Gerichtsbeschluss. Das Guthaben gehört zum ungeteilten Nachlass.
F: Was passiert mit einem laufenden Fahrzeugkredit?
Schulden gehören ebenfalls zum Nachlass. Erben, die die Erbschaft annehmen, übernehmen auch die Verbindlichkeiten. Übersteigt die Restschuld den Fahrzeugwert, sollte die Ausschlagung der Erbschaft geprüft werden.
F: Muss ich persönlich in die Türkei reisen?
Nicht zwingend. Mit einer im Ausland notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht (vekaletname) kann ein türkischer Anwalt alle Schritte in Ihrem Namen erledigen.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya berät ausländische Erben in allen Fragen des türkischen Erbrechts — von der Ausstellung des Erbberechtigungszeugnisses über die Fahrzeugummeldung bis zur gerichtlichen Erbteilung und Kontofreigabe. Wir arbeiten auf Türkisch, Englisch, Deutsch, Russisch und Arabisch.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
Möchten Sie eine wöchentliche Zusammenfassung der Entwicklungen im türkischen Recht?
Mitteilungen aus dem Amtsblatt, Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen — wöchentlich per E-Mail. Kostenlos und jederzeit kündbar.
Verwandte Artikel
Erbrecht
Erbvertrag nach türkischem Recht: Bindende Verfügungen von Todes wegen
12. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit
Artikel lesenErbrecht
Ausgleichungspflicht im türkischen Erbrecht
12. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Artikel lesenErbrecht
Nachlasspfleger in der Türkei: Leitfaden für ausländische Erben
11. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit
Artikel lesen