Handels- & Gesellschaftsrecht
KKM-Einlagenauflösung in der Türkei: Leitfaden für Ausländer
Veröffentlicht 16. Juni 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Editorial Team - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer in der Türkei ein KKM-Konto (kur korumalı mevduat — wechselkursgesichertes Einlagenkonto) besitzt, steht jetzt vor einer wichtigen Entscheidung. Das Programm, das einst Einlagen im Gegenwert von mehreren hundert Milliarden US-Dollar umfasste, wird schrittweise abgewickelt. Für ausländische Staatsangehörige und international tätige Unternehmen mit Konten bei türkischen Banken bedeutet das: jetzt handeln, bevor Fristen ablaufen oder ungewollte Steuerfolgen eintreten.
Was war das KKM-System?
Ende 2021 führte die Türkei das KKM-System als Teil einer unkonventionellen Geldpolitik ein. Privatpersonen und Unternehmen konnten ihre Devisen- oder Goldguthaben in türkische Lira-Termineinlagen umwandeln. Im Gegenzug garantierte die türkische Zentralbank (TCMB): Wenn die Lira während der Laufzeit stärker abwertete als der vereinbarte Zinssatz, glich der Staatshaushalt die Differenz aus.
Für Unternehmen schuf Gesetz 7352 die steuerliche Grundlage, indem es einen vorübergehenden Artikel — Geçici Madde 14 — in das Körperschaftsteuergesetz (5520 sayılı Kurumlar Vergisi Kanunu) einfügte. Dieser Artikel befreite qualifizierte Wechselkursgewinne, die aus der Umwandlung von Devisen in KKM-Konten entstanden, von der Körperschaftsteuer. Privatpersonen profitierten über einen anderen Rahmen, gesteuert durch Regulierungen der Bankenaufsichtsbehörde und der Zentralbank.
Wer konnte ein KKM-Konto in der Türkei eröffnen?
Alle Personen — türkische Staatsangehörige wie auch Ausländer —, die bei einer türkischen Bank ein Konto führten und Devisen- oder Goldguthaben besaßen, konnten teilnehmen. Bei Unternehmen kamen vor allem Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Gemeinschaftsunternehmen ausländischer Investoren in Frage, die zum Stichtag Ende 2021 förderfähige Fremdwährungsbestände in ihrer Bilanz auswiesen.
Wer sein Kapital durch eine Gesellschaft in der Türkei investiert hat oder eine Kapitalpartnerschaft mit türkischen Partnern eingegangen ist, sollte prüfen, ob KKM-Einlagen in der Unternehmensstruktur vorhanden sind. Auch der Rahmen der türkischen Kapitalmarktbehörde (SPK) für ausländische Anleger ist in diesem Kontext relevant.
Wie die Abwicklung funktioniert
Ab 2023 kehrte die Türkei zur orthodoxen Geldpolitik zurück: drastisch erhöhte Leitzinsen und eine stabilisierte Währung. Die Kosten der Staatsgarantie wurden für den Haushalt zu hoch. Banken wurden angewiesen, keine neuen KKM-Konten mehr anzubieten und auslaufende Konten nicht zu verlängern.
In der Praxis bedeutet das: Ihr Konto läuft zum vertraglich vereinbarten Termin aus, und Sie erhalten Kapital sowie den geschützten Ertrag ausbezahlt. Danach entscheiden Sie, was mit dem freigewordenen Betrag geschieht — Verbleib in Lira, Umtausch in eine Fremdwährung oder Transfer ins Ausland. Für Letzteres empfehlen wir unseren Leitfaden zur Gewinnrückführung und Dividendenentnahme aus der Türkei.
Steuerliche Konsequenzen beim Ausstieg
Bei Unternehmenskonten ist besondere Vorsicht geboten. Der Staatsrat (Danıştay) — Türkeis oberstes Verwaltungsgericht — hat in mehreren Entscheidungen bestätigt: Wenn ein Unternehmen seine TL-KKM-Einlage vor Fälligkeit abzieht, entfällt die Körperschaftsteuerbefreiung rückwirkend. Die ausständigen Steuern werden sofort fällig gestellt, ergänzt um eine Steuerstrafzahlung (vergi ziyaı cezası) und Verzugszinsen (gecikme faizi). Ein falsches Timing kann den gesamten Steuervorteil zunichtemachen und zu erheblichen Mehrkosten führen.
Bei privaten Kontoinhabern ist die Sachlage anders. Das KKM-System bot Privatpersonen in erster Linie eine Renditegarantie, keine direkte Steuerbefreiung. Die Kontoauflösung löst daher keine vergleichbaren Strafzahlungen aus. Zu beachten ist jedoch, ob auf erzielte Zinserträge in der Türkei Quellensteuer einbehalten wird und ob das Doppelbesteuerungsabkommen Ihres Heimatlandes mit der Türkei eine Anrechnung ermöglicht.
Praktische Schritte für ausländische Kontoinhaber
Klären Sie zunächst, ob es sich um ein persönliches oder ein Unternehmenskonto handelt — die rechtlichen Regeln unterscheiden sich erheblich. Dann prüfen Sie das Fälligkeitsdatum: Konten, die bis zum Laufzeitende gehalten werden, vermeiden die Vorfälligkeitssanktionen. Planen Sie einen vorzeitigen Ausstieg, holen Sie vorab eine steuerliche Einschätzung ein. Sobald die Gelder frei sind, bewerten Sie Ihre Optionen — Wiederanlage in Lira, Umtausch in Devisen oder Auslandstransfer — unter Berücksichtigung der jeweils geltenden türkischen Steuer- und Regulierungsvorschriften.
Häufig gestellte Fragen
F: Ist es noch möglich, ein neues KKM-Konto in der Türkei zu eröffnen?
Nein. Das Programm nimmt keine neuen Einlagen mehr auf. Standardmäßige TL- oder Deviseneinlagen können weiterhin bei türkischen Banken eröffnet werden, vorbehaltlich der üblichen Anforderungen für die Kontoeröffnung.
F: Was passiert, wenn mein Unternehmen KKM-Gelder vorzeitig abhebt?
Die beim Eintritt in das KKM-System gewährte Körperschaftsteuerbefreiung entfällt. Die Steuerschuld entsteht sofort, verbunden mit einer Steuerstrafe und Verzugszinsen. Der Danıştay hat diese Rechtsfolge in mehreren Urteilen bestätigt.
F: Muss ich als Nicht-Resident auf KKM-Erträge in der Türkei Steuern zahlen?
Türkische Zinserträge unterliegen für Nicht-Residenten in der Regel der Quellensteuer. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und der Türkei, kann der Steuersatz reduziert werden. Ein Steuerberater mit Kenntnissen beider Rechtssysteme sollte Ihren konkreten Fall prüfen.
F: Mein Unternehmenskonto läuft in Kürze aus — reicht der normale Jahresabschluss?
Wenn das Konto ordnungsgemäß zum Fälligkeitstermin aufgelöst wird und alle Voraussetzungen erfüllt wurden, bleibt die Steuerbefreiung bestehen. Die Kontoauflösung muss korrekt in der Körperschaftsteuererklärung erfasst werden. Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine rechtliche Prüfung vor der Abgabe der Erklärung.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei in Antalya berät ausländische Staatsangehörige und internationale Unternehmen in den Bereichen türkisches Gesellschaftsrecht, Steuerkonformität und Investitionsstrukturen. Wir können Ihren KKM-Kontostatus prüfen, steuerliche Risiken identifizieren und Sie Schritt für Schritt durch die Abwicklung begleiten.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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