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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Unsere Leistungen

  • Wiedereinstellungsklagen und Kündigungsstreitigkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzes
  • Berechnung, Einziehung und gerichtliche Durchsetzung von Abfindung und Kündigungsentschädigung
  • Feststellung und Geltendmachung von Überstunden-, Jahresurlaubs- und ausstehenden Lohnansprüchen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen für ausländische und einheimische Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Steuerung von Einstellungs- und Kündigungsprozessen im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnissen
  • Rechtliche Schritte gegen Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Gestaltung von und Streitigkeiten über Wettbewerbsverbote (Non-Compete)
  • Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens und Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Unser Vorgehen

Wir beginnen jeden Fall mit der Prüfung von Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Ein- und Austrittsnachweisen sowie der Kündigung und klären die tatsächliche Betriebszugehörigkeit, das Entgelt und die entstandenen Ansprüche des Arbeitnehmers. Das Schlichtungsverfahren, das bei den meisten individuellen Arbeitsstreitigkeiten ein obligatorischer vorgerichtlicher Schritt ist, führen wir sorgfältig durch und verhandeln Vergleichsbedingungen, sofern eine Einigung im Interesse des Mandanten liegt. Kommt keine Einigung zustande, klagen wir vor dem Arbeitsgericht Antalya und richten die Beweisstrategie bei Positionen wie Urlaub und Überstunden, bei denen die Beweislast weitgehend beim Arbeitgeber liegt, entsprechend aus. Unsere Mandanten werden durchgehend in ihrer eigenen Sprache informiert, und wir stehen ihnen an jedem Entscheidungspunkt zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Falle ich unter den Kündigungsschutz und kann ich eine Wiedereinstellungsklage erheben?+
Eine Wiedereinstellungsklage kann erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigten ohne Angabe eines gültigen Grundes gekündigt wird. Innerhalb der gesetzlichen Frist ab Zustellung der Kündigung (in der Regel ein Monat) erfolgt zunächst die obligatorische Schlichtung und, falls keine Einigung zustande kommt, die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Habe ich als ausländischer Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung und Kündigungsentschädigung?+
Ja. Ein Ausländer, der auf Grundlage einer Arbeitserlaubnis mit einem dem türkischen Recht unterliegenden Arbeitsvertrag beschäftigt ist, genießt hinsichtlich Abfindung und Kündigungsentschädigung denselben Schutz wie ein türkischer Arbeitnehmer. Die Abfindung wird für jedes volle Beschäftigungsjahr auf Grundlage des letzten Brutto-Gesamtentgelts berechnet; in bestimmten Fällen wie einer Eigenkündigung entsteht in der Regel jedoch kein Abfindungsanspruch.
Kann ich die Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub verlangen?+
Unabhängig davon, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis endet, ist die Vergütung für nicht gewährte Urlaubstage auf Grundlage des letzten Entgelts auszuzahlen. Nach gefestigter Praxis trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Urlaub gewährt wurde, und dies ist durch unterzeichnete Urlaubsnachweise und nicht allein durch Zeugenaussagen zu belegen; fehlen solche Nachweise, entscheidet das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers.

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