Antalya ist eine Stadt, die in den Bereichen Tourismus, Gesundheitswesen, Immobilien und Technologie sowohl ausländische als auch einheimische Arbeitnehmer in großer Zahl beschäftigt. Bei der Begründung, Aufrechterhaltung und vor allem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unser Team, tätig als Arbeitsrechtsanwälte in Antalya, steht sowohl Arbeitnehmern, die ihre Rechte schützen möchten, als auch Arbeitgebern, die ihren Pflichten rechtskonform nachkommen wollen, zur Seite.
Wiedereinstellungsklagen, Ansprüche auf Abfindung und Kündigungsentschädigung, Streitigkeiten über Überstunden und Jahresurlaub, die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Vorwürfe von Mobbing und Diskriminierung gehören zu den häufigsten Fragen, mit denen wir uns befassen. Das türkische Arbeitsrecht gewährt einem mit Arbeitserlaubnis beschäftigten Ausländer denselben Schutz wie einem türkischen Arbeitnehmer; wir beurteilen jeden Fall individuell und bestimmen gemeinsam vom bei den meisten Arbeitsstreitigkeiten obligatorischen Schlichtungsverfahren bis zum Arbeitsgericht den rechtlich stärksten Weg.
Unsere Leistungen
- Wiedereinstellungsklagen und Kündigungsstreitigkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzes
- Berechnung, Einziehung und gerichtliche Durchsetzung von Abfindung und Kündigungsentschädigung
- Feststellung und Geltendmachung von Überstunden-, Jahresurlaubs- und ausstehenden Lohnansprüchen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen für ausländische und einheimische Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Steuerung von Einstellungs- und Kündigungsprozessen im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnissen
- Rechtliche Schritte gegen Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Gestaltung von und Streitigkeiten über Wettbewerbsverbote (Non-Compete)
- Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens und Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Unser Vorgehen
Wir beginnen jeden Fall mit der Prüfung von Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Ein- und Austrittsnachweisen sowie der Kündigung und klären die tatsächliche Betriebszugehörigkeit, das Entgelt und die entstandenen Ansprüche des Arbeitnehmers. Das Schlichtungsverfahren, das bei den meisten individuellen Arbeitsstreitigkeiten ein obligatorischer vorgerichtlicher Schritt ist, führen wir sorgfältig durch und verhandeln Vergleichsbedingungen, sofern eine Einigung im Interesse des Mandanten liegt. Kommt keine Einigung zustande, klagen wir vor dem Arbeitsgericht Antalya und richten die Beweisstrategie bei Positionen wie Urlaub und Überstunden, bei denen die Beweislast weitgehend beim Arbeitgeber liegt, entsprechend aus. Unsere Mandanten werden durchgehend in ihrer eigenen Sprache informiert, und wir stehen ihnen an jedem Entscheidungspunkt zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Falle ich unter den Kündigungsschutz und kann ich eine Wiedereinstellungsklage erheben?+
Habe ich als ausländischer Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung und Kündigungsentschädigung?+
Kann ich die Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub verlangen?+
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