Mietrecht
Mietvertragsverlängerung und Kündigungsschutz in der Türkei
Veröffentlicht 29. Juni 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Editorial Team - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Viele ausländische Mieter in der Türkei gehen davon aus, dass sie nach Ablauf eines einjährigen Mietvertrags die Wohnung räumen oder einen neuen Vertrag aushandeln müssen. Das türkische Mietrecht funktioniert grundlegend anders — und wer seine Rechte kennt, schützt sich vor unnötigen Umzügen, überhöhten Forderungen und unberechtigtem Räumungsdruck.
Ein befristeter Mietvertrag endet nicht einfach mit dem Ablaufdatum
Das türkische Schuldrecht (Türk Borçlar Kanunu, TBK) schreibt vor, dass befristete Mietverträge für Wohnräume und überdachte Geschäftsflächen (çatılı işyeri) nicht automatisch enden, wenn die vereinbarte Laufzeit abläuft. Vermieter können Mieter nicht allein damit, der Vertrag sei "ausgelaufen", zur Räumung auffordern.
Möchten Sie als Mieter das Mietverhältnis zum Vertragsende beenden, müssen Sie dem Vermieter spätestens fünfzehn Tage vor Ablauf der Mietzeit schriftlich kündigen. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag nach türkischem Recht automatisch um ein weiteres Jahr — zu denselben Konditionen, ohne neue Unterschriften und ohne Neuverhandlung.
Viele ausländische Mieter in der Türkei kennen diese Regel nicht. Manche Vermieter legen jedes Jahr einen neuen Mietvertrag vor und erwecken den Eindruck, eine Weiternutzung sei nur mit erneuter Unterzeichnung möglich. Rechtlich ist das nicht zutreffend.
Die automatische Verlängerung: Jahr für Jahr
Jedes Mal, wenn die Vertragslaufzeit endet, ohne dass der Mieter fristgerecht gekündigt hat, verlängert sich das Mietverhältnis um zwölf Monate. Die Miethöhe im Verlängerungsjahr unterliegt dabei der gesetzlichen Mieterhöhungsobergrenze — der Vermieter darf nicht nach Belieben erhöhen. Wie diese Obergrenze berechnet wird, erläutert unser Artikel über Mieterhöhungsgrenzen in der Türkei.
Die Verlängerung setzt sich fort, bis der Mieter ordnungsgemäß kündigt, ein anerkannter Räumungsgrund vorliegt oder die zehnjährige Verlängerungsperiode abgelaufen ist.
Auf Vermieterseite gibt es kein Äquivalent: Der bloße Ablauf eines befristeten Vertrags berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung. Diese Asymmetrie ist bewusst gewählt — das türkische Recht misst der Wohnstabilität von Mietern einen hohen Stellenwert bei.
Gesetzliche Räumungsgründe: Eine überschaubare Liste
Das türkische Recht ermöglicht Vermietern, ein Mietverhältnis vor Ablauf der zehnjährigen Verlängerungsfrist zu beenden — aber nur aus eng begrenzten Gründen. Der Vermieter muss einen gültigen Grund belegen und innerhalb eines Monats nach Ende der jeweiligen Mietperiode Klage erheben.
Eigenbedarf: Benötigt der Vermieter, sein Ehegatte, seine Kinder, Eltern oder eine Person, für die er gesetzlich zu sorgen verpflichtet ist, das Mietobjekt als Wohnung oder Betriebsstätte, kann er die Räumung verlangen. Der Bedarf muss ernsthaft und dringend sein — Gerichte prüfen solche Anträge sehr genau. Ausführliche Informationen bietet unser Artikel zur Eigenbedarfskündigung in der Türkei.
Grundlegende Instandsetzung oder Neubau: Erfordert das Mietobjekt wesentliche Baumaßnahmen, die eine Nutzung während der Bauzeit unmöglich machen, kann ebenfalls Räumung verlangt werden. Routine-Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen genügen dafür nicht.
Bedarf des neuen Eigentümers: Wer eine vermietete Immobilie in der Türkei kauft, kann Räumung verlangen, wenn er das Objekt selbst oder für Familienangehörige benötigt. Er muss den Mieter jedoch innerhalb eines Monats nach dem Erwerb schriftlich informieren und darf erst mindestens sechs Monate nach dieser Mitteilung klagen. Was das für Mieter bei einem Eigentümerwechsel bedeutet, erklärt unser Artikel zu Mieterrechten beim Immobilienverkauf in der Türkei.
Andere Beweggründe — etwa der Wunsch des Vermieters, die Wohnung leerstehend zu verkaufen, oder Meinungsverschiedenheiten über die Miethöhe — reichen allein nicht für eine Räumungsklage aus.
Der Zehn-Jahres-Schutz und was sich danach ändert
Während der ersten zehn aufeinanderfolgenden Verlängerungsjahre sind die Räumungsmöglichkeiten des Vermieters auf die oben genannten Gründe beschränkt.
Nach Ablauf dieser zehn Jahre ändert sich die Rechtslage leicht. Der Vermieter kann das Mietverhältnis dann zum Ende eines jeden weiteren Verlängerungsjahres — ohne Angabe von Gründen — beenden, vorausgesetzt, er kündigt spätestens drei Monate vor Ende des jeweiligen Verlängerungsjahres schriftlich. Mündliche Mitteilungen sind rechtlich ohne Wirkung; die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem ursprünglichen Vertragsbeginn — nicht mit der ersten Verlängerung. Wer seine Wohnung in Antalya im Juni 2016 gemietet hat, erreicht die Zehnjahresgrenze im Juni 2026.
Häufig gestellte Fragen
F: Mein Jahresvertrag ist letzten Monat ausgelaufen. Kann der Vermieter mich zur Räumung zwingen?
Nicht ohne einen gesetzlich anerkannten Räumungsgrund und eine fristgerechte Klage. Der bloße Ablauf eines befristeten Vertrags genügt nach türkischem Recht nicht für eine zwangsweise Räumung.
F: Der Vermieter legt mir jedes Jahr einen neuen Vertrag vor. Bin ich verpflichtet, ihn zu unterschreiben?
Nein. Wenn Sie die fünfzehntägige Kündigungsfrist ungenutzt lassen und weiter im Mietobjekt bleiben, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch. Eine Neu-Unterzeichnung ist rechtlich nicht erforderlich und kann in bestimmten Fällen erworbene Schutzrechte beeinträchtigen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben.
F: Was passiert, wenn der Vermieter die Miete stark erhöhen will?
Jährliche Mieterhöhungen sind gesetzlich begrenzt. Forderungen, die diese Grenze überschreiten, sind rechtlich nicht durchsetzbar — unabhängig davon, was ein neuer oder verlängerter Vertrag vorsieht.
F: Gilt der Zehn-Jahres-Schutz auch bei Gewerbemietverträgen?
Ja. Das türkische Schuldrecht gewährt Mietern überdachter Geschäftsräume denselben Schutz wie Wohnraummietern.
F: Ich möchte am Ende meiner Mietzeit ausziehen. Was muss ich tun?
Kündigen Sie dem Vermieter spätestens fünfzehn Tage vor Ende der aktuellen Mietperiode schriftlich. Mündliche Kündigungen entfalten in der Türkei keine Rechtswirkung.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Ob Sie unberechtigtem Räumungsdruck ausgesetzt sind, ein Schreiben Ihres Vermieters prüfen lassen möchten oder schlicht Ihre Rechte vor der nächsten Vertragsverlängerung verstehen wollen — das Team von Mona Hukuk in Antalya berät ausländische Staatsangehörige in allen Fragen des Wohn- und Gewerbemietrechts in der Türkei.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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