Mietrecht
Mietkaution in der Türkei (TBK Art. 342): Regeln und Rückgabepflichten
Veröffentlicht 15 May 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mustafa Akçakuş · Antalya Rechtsanwaltskammer
Die Mietkaution — in der Türkei als güvence bedeli bekannt — ist ein Standardelement von Wohn- und Gewerbemietverträgen. Das türkische Recht regelt streng, wie hoch die Kaution sein darf, wo sie aufzubewahren ist und unter welchen Bedingungen sie einbehalten oder zurückgegeben werden muss. Viele Vermieter und Mieter — insbesondere ausländische Staatsangehörige, die mit der türkischen Praxis nicht vertraut sind — verstoßen unbewusst gegen diese Regeln.
Die Dreimonatsgrenze
TBK Art. 342/1 legt eine verbindliche Obergrenze fest: Die Kaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Jede Vereinbarung, die eine höhere Kaution vorsieht, ist insoweit nichtig; der Mieter kann einen überzahlten Betrag jederzeit zurückfordern.
Beispiel: Monatliche Miete 10.000 TRY → maximale Kaution 30.000 TRY.
Pflicht zur Bankverwahrung
Die am häufigsten verletzte Vorschrift im türkischen Mietrecht ist die Pflicht, die Kaution auf einem Bankkonto, das auf den Namen des Mieters lautet, zu verwahren (TBK Art. 342/2):
- Wird die Kaution in bar geleistet, muss sie auf einem Terminspareinlagekonto hinterlegt werden.
- Wird die Kaution durch Wertpapiere (Schuldschein, Scheck usw.) geleistet, sind diese bei der Bank zur Verwahrung zu hinterlegen.
Auf das Konto kann nur auf drei Arten zugegriffen werden:
- Einvernehmliche Zustimmung beider Parteien,
- ein rechtskräftiges Gerichtsurteil,
- ein vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid.
In der Praxis halten die meisten Vermieter in der Türkei die Kaution in bar, ohne sie bei einer Bank zu hinterlegen. Dies ist gesetzwidrig. Der Mieter kann jederzeit die ordnungsgemäße Hinterlegung verlangen; die Nichterfüllung stellt eine Vertragsverletzung dar, die Ansprüche begründet.
Rückgabepflichten
Nach Beendigung des Mietverhältnisses, sobald der Mieter die Wohnung geräumt und die Schlüssel zurückgegeben hat, ist die Kaution zurückzugeben — sofern der Vermieter keinen berechtigten Anspruch darauf hat. Der Vermieter darf die Kaution (oder einen Teil davon) nur für folgende Zwecke einbehalten:
- Ausstehende Miete: zum Ende des Mietverhältnisses noch geschuldete Miete,
- Schäden über normale Abnutzung hinaus: körperliche Schäden, die der Mieter während des Mietverhältnisses verursacht hat,
- Vertragliche Entschädigung: Verluste aus der Verletzung anderer Mietvertragspflichten durch den Mieter.
Liegen diese Gründe nicht vor, muss der Vermieter die Kaution vollständig zurückgeben.
Die Dreimonatsfrist für Ansprüche
TBK Art. 342/3 legt dem Vermieter eine besondere Pflicht auf: Innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter der Bank schriftlich mitteilen, dass er einen Anspruch gegen die Kaution geltend macht. Versäumt der Vermieter diese Dreimonatsfrist, muss die Bank die Kaution auf Verlangen an den Mieter auszahlen — ungeachtet etwaiger späterer Ansprüche des Vermieters.
Normale Abnutzung vs. Schäden
Die Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und mieterseitig verursachten Schäden ist der am häufigsten streitige Aspekt bei Kautionsstreitigkeiten. Nach der Rechtsprechung des Yargıtay gilt:
Normale Abnutzung (nicht dem Mieter anzulasten):
- Neu streichen und Tünchen nach normalem Mietgebrauch
- Allgemeiner Verschleiß von Einrichtungsgegenständen im Laufe der Zeit
- Alterung von Kücheneinrichtungen, Leitungen und Sanitäranlagen
Schäden (dem Mieter anzulasten):
- Gebrochene Scheiben
- Löcher in Wänden von Befestigungen
- Brandflecken oder Flecken auf Teppichen oder Böden
- Beschädigte Einrichtungsgegenstände, die nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind
Je länger das Mietverhältnis und je älter das Objekt bei Beginn, desto breiter ist der Bereich normaler Abnutzung. Ein Übergabeprotokoll mit datiertem Fotobericht ist das wirksamste Mittel zum Schutz beider Parteien.
Praktische Empfehlungen
Für Mieter
- Leisten Sie die Kaution per Banküberweisung und bewahren Sie den Beleg auf; vermeiden Sie Barzahlungen ohne Dokumentation.
- Falls der Vermieter die Kaution nicht bei einer Bank hinterlegt, fordern Sie ihn schriftlich zur Erfüllung auf.
- Gehen Sie beim Einzug mit dem Vermieter durch die Immobilie, dokumentieren Sie vorhandene Mängel in einem unterzeichneten Übergabeprotokoll und fotografieren Sie alles.
- Erstellen Sie beim Auszug ein Rückgabeprotokoll zum Vergleich mit dem ursprünglichen.
Für Vermieter
- Verwahren Sie die Kaution auf einem Konto bei einer Bank, das auf den Namen des Mieters lautet — das ist gesetzliche Pflicht, keine Wahlmöglichkeit.
- Wenn Sie am Ende des Mietverhältnisses einen Anspruch gegen die Kaution geltend machen möchten, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, Rechnungen und Sachverständigengutachten.
- Versäumen Sie nicht die dreimonatige Meldefrist — ihre Versäumnis führt zum vollständigen Verlust des Zugangs zur Kaution.
Kautionserhöhungen im Laufe der Zeit
Manche Mietverträge sehen vor, dass die Kaution proportional zur Mieterhöhung steigt. Das türkische Recht verbietet dies nicht ausdrücklich, sofern die anfängliche Kaution die Dreimontasgrenze einhält und der Gesamtbetrag zu keinem Zeitpunkt drei Monatsmieten übersteigt. In der Praxis beurteilen Gerichte jeden Fall nach seinen Besonderheiten.
Ausländische Mieter in der Türkei
Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei zur Miete wohnen, haben Anspruch auf dieselben gesetzlichen Schutzrechte wie türkische Staatsbürger. In der Praxis schafft die Sprachbarriere zusätzliche Risiken: Ausländische Mieter lesen möglicherweise nicht die türkische Korrespondenz, die Kautionsansprüche oder Aufforderungen zur Räumung ankündigt. Einen deutschsprachigen Rechtsvertreter hinzuzuziehen, der die Korrespondenz überwacht, ist eine praktische Sicherheitsmaßnahme.
Rechtliche Beratung
Kautionsstreitigkeiten können kurz nach Beendigung eines Mietverhältnisses entstehen und unterliegen engen Verfahrensfristen. MONA HUKUK berät Vermieter und Mieter in Antalya bei Kautionsansprüchen — einschließlich Rückforderungen, unrechtmäßiger Einbehaltung und Vollstreckungsverfahren.
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie uns an unter +90 (242) 606 14 32, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
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