Die Türkei zählt zu den wenigen Ländern, in denen die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital vergleichsweise einfach und transparent ist. Investoren können zwischen GmbH und AG, Niederlassungen oder Verbindungsbüros wählen, je nach Steuerplanung und langfristiger Strategie. Neben der richtigen Struktur ist die rechtskonforme Gestaltung kommerzieller Verträge entscheidend für nachhaltiges Wachstum.
Als Wirtschaftsanwalt in Antalya beraten wir vom Firmenaufbau über Joint-Venture-, Vertriebs- und Franchise-Verträge bis hin zu Gesellschafterstreitigkeiten. Steuereffizienz, Führungskontrolle und Ausstiegsstrategie sind Faktoren, die wir bei jedem Vertrag berücksichtigen.
Unsere Leistungen
- Gründung von GmbH und AG, Entwurf der Satzung
- MERSİS-Registrierung und Handelsregistereintragungen für ausländisch finanzierte Gesellschaften
- Errichtung von Niederlassungen, Verbindungsbüros und Franchise-Strukturen
- Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen, Ausschlussverfahren
- Vertriebs-, Händler-, Joint-Venture- und Gesellschafterverträge
- Prüfung, Verhandlung und Überarbeitung von Handelsverträgen
- Handelsprozesse, Mediation und Schiedsverfahren
- Insolvenz-, Konkordat- und Überschuldungsberatung
Unser Vorgehen
Für einen ausländischen Investor beginnt der Prozess mit der Zielanalyse und der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform. Anschließend werden die erforderlichen Schritte bei Notar, MERSİS, Handelsregister und Finanzamt durchgeführt; Bankkonten, elektronische Signaturen und Handelsbücher werden eingerichtet. Zur Erhaltung der Gesellschafterbeziehung empfiehlt sich neben der Satzung ein Gesellschaftervertrag, der Mitspracherechte und Ausstiegsszenarien klar regelt. Bei einem Streit gehen Mediation und Verhandlung vor; gelingt dies nicht, folgen Handelsprozess oder Schiedsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Muss ein ausländischer Investor einen türkischen Partner haben, um zu gründen?+
GmbH oder AG?+
Im Ausland wurde gegen meine türkische Gesellschaft Klage erhoben — was tun?+
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