Arbeitsrecht
Jahresurlaub für ausländische Arbeitnehmer in der Türkei
Veröffentlicht 28. Mai 2026·4 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer in der Türkei mit gültigem Arbeitsvisum beschäftigt ist, genießt in Bezug auf den Jahresurlaub dieselben Rechte wie türkische Staatsangehörige. Das türkische Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) unterscheidet nicht nach Nationalität — entscheidend ist allein, ob das Arbeitsverhältnis dem türkischen Recht unterliegt. Für ausländische Fach- und Führungskräfte, Expats und Saisonarbeiter in Antalya ist das ein wichtiger Ausgangspunkt: Wer seine Rechte kennt, kann Urlaub gezielt planen und bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber fundiert handeln.
Die Ein-Jahres-Wartezeit
Urlaub entsteht in der Türkei nicht ab dem ersten Arbeitstag. Artikel 53 des Arbeitsgesetzes knüpft den Urlaubsanspruch an eine ununterbrochene Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr beim selben Arbeitgeber. In diese zwölf Monate fließt auch eine etwaige Probezeit ein. Wer vor Ablauf des ersten Jahres Urlaub nehmen möchte, hat keinen gesetzlichen Anspruch — der Arbeitgeber kann ihn jedoch freiwillig gewähren.
Nach dem ersten Jahrestag entsteht der Urlaubsanspruch für den folgenden Zwölfmonatszeitraum und wird mit steigender Betriebszugehörigkeit jedes Jahr neu aufgebaut.
Gesetzliche Mindestansprüche nach Betriebszugehörigkeit
Das türkische Arbeitsgesetz legt Mindesturlaubstage in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer fest:
- 1 bis 5 Jahre (fünftes Jahr einschließlich): mindestens 14 Kalendertage
- 5 bis 15 Jahre: mindestens 20 Kalendertage
- 15 Jahre und mehr: mindestens 26 Kalendertage
- Arbeitnehmer unter 18 oder ab 50 Jahren: mindestens 20 Kalendertage, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit
Diese Werte sind gesetzliche Untergrenzen. Günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag haben Vorrang. Eine vertragliche Vereinbarung, die weniger Urlaub vorsieht als das Gesetz, ist unwirksam.
Gesetzliche Feiertage und Nationalfeiertage zählen in der Türkei nicht als Jahresurlaub; sie sind eigenständige Ansprüche.
Wer legt den Urlaubszeitpunkt fest?
Die Entscheidung, wann Urlaub genommen wird, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber — allerdings unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber den Urlaubstermin mindestens zehn Tage im Voraus ankündigt. Der Urlaub kann am Stück oder aufgeteilt genommen werden; mindestens ein zusammenhängender Block muss jedoch zehn Kalendertage umfassen.
Bei gleichzeitigen Urlaubswünschen mehrerer Mitarbeiter darf der Arbeitgeber die Urlaubszeiten staffeln, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Was er nicht tun darf: den Urlaub auf unbestimmte Zeit verschieben oder den Aufbau eines Urlaubsberges dulden. Das Recht auf Erholungsurlaub ist zwingend und kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden.
Nicht genommener Urlaub bei Vertragsende
Hier entstehen die häufigsten Streitigkeiten. Artikel 59 des Arbeitsgesetzes regelt: Endet das Arbeitsverhältnis aus irgendeinem Grund — Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber, Ablauf eines befristeten Vertrags, Rente — muss der Arbeitgeber alle nicht genommenen Urlaubstage zum letzten Lohnsatz auszahlen. Die Art der Beendigung ist dabei ohne Bedeutung.
Das Berufungsgericht der Türkei (Yargıtay, 9. Zivilkammer) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt: Die Beweislast dafür, dass Urlaub tatsächlich genommen wurde, liegt beim Arbeitgeber. Als Nachweis genügt nur eine unterzeichnete Urlaubskartei oder ein gleichwertiges Schriftstück — Zeugenaussagen reichen nicht aus. Fehlt eine solche Dokumentation, behandeln Gerichte den Urlaub als nicht genommen und sprechen dem Arbeitnehmer die entsprechende Zahlung zu. Diese Schutzregel gilt für ausländische Arbeitnehmer in Antalya und der gesamten Türkei genauso wie für inländische.
Ansprüche auf Urlaubsabgeltung verjähren nach einer gesetzlichen Frist, die mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt. Diese Zahlung ist unabhängig von einer etwaigen Abfindung oder Kündigungsentschädigung (kıdem/ihbar tazminatı) — beide Ansprüche bestehen nebeneinander. Bei arbeitgeberseitiger Kündigung empfehlen wir zusätzlich einen Blick auf Ihre Rechte bei Entlassung als ausländischer Arbeitnehmer.
Pflichten des Arbeitgebers und Streitbeilegung
Jeder Arbeitgeber, der unter das Arbeitsgesetz fällt, muss eine genaue Urlaubskartei führen und bei Vertragsende die Urlaubsabgeltung rechtzeitig zahlen. Wenn Sie glauben, dass Ihre Urlaubsrechte verletzt werden — sei es durch Verweigerung der Urlaubsgewährung, falsche Berechnung der Urlaubstage oder fehlende Auszahlung bei Vertragsende — können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Sichern Sie schriftliche Nachweise aller urlaubsbezogenen Kommunikation: Urlaubsanträge, Genehmigungen und etwaige Ablehnungen. Diese Unterlagen sind im Verfahren entscheidend. Unsere Kanzlei in Antalya berät Sie dazu, wie Sie Ihre Ansprüche am effektivsten durchsetzen können.
Häufig gestellte Fragen
F: Zählt die Probezeit zur Ein-Jahres-Wartezeit?
Ja. Das Gesetz rechnet die Probezeit für den Erwerb des Urlaubsanspruchs ausdrücklich mit ein.
F: Kann der Arbeitgeber statt Urlaub eine Geldabfindung zahlen, solange das Arbeitsverhältnis besteht?
Nein. Die Umwandlung von Urlaub in eine Geldleistung ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses gesetzlich unzulässig. Erst bei Beendigung des Vertrags darf nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden.
F: Mein Vertrag endete vor Ablauf des ersten Jahres. Habe ich Anspruch auf etwas?
Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Prüfen Sie jedoch Ihren Vertrag und einen etwaigen Tarifvertrag — manche Arbeitgeber gewähren auch bei kürzerer Beschäftigung eine anteilige Urlaubszahlung.
F: Der Arbeitgeber behauptet, ich habe meinen Urlaub genommen, kann es aber nicht belegen. Was kann ich tun?
Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Ohne unterzeichnete Urlaubsunterlagen wird das Arbeitsgericht sehr wahrscheinlich zu Ihren Gunsten entscheiden.
F: Ich arbeite in Antalya auf einem befristeten Projektvertrag. Habe ich Urlaubsanspruch?
Ja. Befristete Arbeitsverträge unterliegen demselben türkischen Arbeitsgesetz; die Urlaubsvorschriften gelten uneingeschränkt.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Mona Hukuk berät ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des türkischen Arbeitsrechts — von Jahresurlaubsansprüchen über Kündigungsstreitigkeiten bis hin zur Einhaltung der Arbeitsgenehmigungsvorschriften. Ob Sie Ihre Rechte vor Antritt einer neuen Stelle klären oder in einem laufenden Streit Unterstützung benötigen: Unser Team in Antalya bietet Ihnen klare, praxisnahe Beratung auf Deutsch.
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