Handels- & Gesellschaftsrecht
Zweigstelle, Verbindungsbüro oder Tochter in der Türkei
Veröffentlicht 10. Juni 2026·6 Min. Lesezeit
RA Mona Hukuk Redaktionsteam - Antalya · Antalya Rechtsanwaltskammer
Wer als ausländisches Unternehmen in die Türkei expandieren möchte, steht vor einer strukturellen Weichenstellung: Welche Rechtsform der Präsenz ist die richtige? Das türkische Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Doğrudan Yabancı Yatırımlar Kanunu, Gesetz Nr. 4875) garantiert ausländischen Investoren Gleichbehandlung mit inländischen und erkennt drei Hauptwege an — das Verbindungsbüro (irtibat bürosu), die Zweigniederlassung (şube) und die türkische Tochtergesellschaft. Die Wahl hat direkte Folgen für Steuerlast, Haftungsrisiko und operative Handlungsfreiheit.
Das Verbindungsbüro: Präsenz ohne kommerzielles Risiko
Das Verbindungsbüro ist die schlankste Form, die das türkische Recht zulässt. Gesetz Nr. 4875 ermächtigt das Ministerium für Industrie und Technologie, ausländischen Unternehmen die Eröffnung eines Verbindungsbüros zu genehmigen — allerdings ausschließlich unter der Bedingung, dass das Büro keine kommerziellen Tätigkeiten in der Türkei ausübt.
Was das konkret bedeutet: Ein Verbindungsbüro darf Marktforschung betreiben, das Mutterunternehmen auf Messen vertreten, die Kommunikation zwischen der Türkei und dem Stammsitz koordinieren und administrative Aufgaben übernehmen. Es darf keine umsatzgenerierenden Verträge mit türkischen Kunden schließen, keine Rechnungen ausstellen und keine Bestellungen im eigenen oder fremden Namen annehmen. Überschreitet das Büro diese Grenzen, agiert es als nicht genehmigtes Unternehmen.
Die Genehmigungen werden typischerweise für drei Jahre erteilt und auf Antrag verlängert. Das Büro wird vollständig durch Transfers aus dem Ausland finanziert und unterliegt keiner türkischen Körperschaftsteuer. Jährliche Tätigkeitsberichte an das Ministerium sind gleichwohl Pflicht.
Geeignet für: Unternehmen, die den türkischen Markt sondieren, bevor sie sich verbindlich festlegen, sowie Koordinationsstellen ohne eigenständige Geschäftstätigkeit.
Die Zweigniederlassung: Vollständige Geschäftstätigkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Eine Zweigniederlassung ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine im Handelsregister (Ticaret Sicili) eingetragene Außenstelle des Mutterunternehmens, die dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu) unterliegt. Diese rechtliche Einheit hat erhebliche praktische Konsequenzen.
Da Zweigniederlassung und Muttergesellschaft dieselbe juristische Person bilden, haftet das Mutterunternehmen unmittelbar und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der türkischen Niederlassung. Es gibt keinen haftungsbegrenzenden Schutzschild. Im Gegenzug kann die Zweigniederlassung den vollen Umfang kommerzieller Tätigkeiten ausüben — Vertragsabschlüsse, Personaleinstellung, Rechnungsstellung.
Steuerlich gilt die Zweigniederlassung als beschränkt steuerpflichtige Institution (dar mükellef kurum): Besteuert werden nur türkische Einkünfte, nicht die weltweiten Gewinne des Mutterunternehmens. Gewinnabführungen an die Mutter können einem Quellensteuerabzug unterliegen. Für die Gründung sind die Gesellschaftsdokumente des Mutterunternehmens ins Türkische zu übersetzen, zu beglaubigen und mit Apostille zu versehen. Zusätzlich muss ein lokal bevollmächtigter Vertreter bestellt werden.
Geeignet für: Unternehmen, die eine vollständige Geschäftspräsenz in der Türkei wünschen, ohne eine neue Gesellschaft zu gründen, und deren Muttergesellschaft bereit ist, die direkte Haftung für türkische Verbindlichkeiten zu tragen.
Die Tochtergesellschaft: Eigenständige türkische Rechtsform
Eine Tochtergesellschaft ist eine nach türkischem Recht selbstständig gegründete juristische Person — in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Ltd. Şti.) oder eine Aktiengesellschaft (anonim şirket, A.Ş.). Das ausländische Mutterunternehmen hält Anteile, aber die Tochter ist rechtlich unabhängig: Sie kann Grundbesitz erwerben, Verträge schließen und Klagen führen.
Der entscheidende Vorteil ist die Haftungsbeschränkung. Das finanzielle Risiko des Mutterunternehmens ist grundsätzlich auf das eingelegte Stammkapital begrenzt. Das Türkische Handelsgesetzbuch sieht für eine GmbH (limited şirket) ein Mindeststammkapital von 10.000 TL und mindestens einen Gesellschafter vor — ein schlankes und flexibles Modell für kleine und mittelgroße Vorhaben. Die Aktiengesellschaft (anonim şirket) erfordert ein Mindestkapital von 50.000 TL und eine formellere Organisationsstruktur; sie ist das Standardvehikel für größere Operationen, regulierte Branchen wie Banken und Versicherungen sowie potenzielle Börsengänge.
Eine Tochtergesellschaft gilt steuerlich als unbeschränkt steuerpflichtig (tam mükellef kurum) und wird auf ihr weltweites Einkommen veranlagt, wobei Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Türkei und zahlreichen Ländern eine erhebliche Entlastung bieten.
Für den vollständigen Ablauf einer Unternehmensgründung als ausländischer Investor empfehlen wir unseren Leitfaden zur Unternehmensgründung in der Türkei für ausländische Investoren.
Geeignet für: Die meisten ausländischen Unternehmen mit dauerhafter und substanzieller Geschäftstätigkeit in der Türkei — Handel, Produktion, Dienstleistungen, Immobilienverwaltung oder regulierte Aktivitäten.
Die drei entscheidenden Fragen bei der Strukturwahl
Werden Sie Umsätze in der Türkei erzielen? Falls ja, scheidet das Verbindungsbüro aus — kommerzielle Tätigkeit ist dort ausdrücklich untersagt. Eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft ist dann zwingend.
Wie viel Haftungsrisiko kann das Mutterunternehmen tragen? Die Zweigniederlassung exponiert das Mutterunternehmen vollständig. Die Tochtergesellschaft schützt es durch die Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital. Wenn die türkische Aktivität die Unternehmensgruppe als Ganzes gefährden könnte, ist die Tochtergesellschaft meist die sicherere Wahl.
Wie langfristig ist das Engagement geplant? Das Verbindungsbüro lässt sich schnell auf- und abbauen. Die Schließung einer Zweigniederlassung ist mit Handelsregisterformalitäten verbunden. Die Tochtergesellschaft ist das vollständige Langfristvehikel — mehr Aufwand bei der Gründung, dafür maximale operative Flexibilität im Betrieb.
Zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern in einer türkischen GmbH empfehlen wir unseren Artikel zu Minderheitsgesellschaftern in türkischen GmbHs.
Neu 2026: Das Nitelikli Hizmet Merkezi (Qualified Service Centre)
Mit einer Änderung des Gesetzes Nr. 4875 im Juni 2026 wurde ein neues Instrument eingeführt: das Nitelikli Hizmet Merkezi (Qualifiziertes Dienstleistungszentrum). Es richtet sich an multinationale Konzerne, die Finanz-, Rechts-, HR-, F&E- oder Marketing-Servicefunktionen zentral von der Türkei aus verwalten möchten. Voraussetzung ist, dass das Zentrum verbundene Unternehmen in mindestens drei Ländern betreut und mindestens 80 % seiner Erlöse von nicht-türkischen verbundenen Gesellschaften erzielt. Die Detailregelungen und etwaige Steuervorteile werden derzeit vom Ministerium ausgearbeitet. Wer ein Shared-Services-Modell in der Türkei plant, sollte dieses Instrument genau beobachten.
Häufig gestellte Fragen
F: Darf ein Verbindungsbüro einen Vertrag mit einem türkischen Kunden unterzeichnen?
Nein. Gesetz Nr. 4875 verbietet Verbindungsbüros jede kommerzielle Tätigkeit ausdrücklich. Ein umsatzgenerierender Vertrag mit einer türkischen Partei würde die Genehmigungsbedingungen verletzen. Zuvor müsste das Büro in eine Zweigniederlassung oder Gesellschaft umgewandelt werden.
F: Kann ein Urteil gegen meine türkische Zweigniederlassung das Vermögen meines Mutterunternehmens gefährden?
Ja, dem Grundsatz nach. Da Zweigniederlassung und Mutter dieselbe juristische Person sind, kann ein Urteil gegen die türkische Niederlassung nach den Regeln der internationalen Urteilsvollstreckung grundsätzlich auch gegen das Vermögen des Mutterunternehmens vollstreckt werden. Das ist der wichtigste Haftungsunterschied zwischen Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft.
F: Kann eine vollständig im Ausland kontrollierte Tochtergesellschaft Grundstücke in der Türkei erwerben?
Ja. Eine nach türkischem Recht gegründete juristische Person gilt grundbuchrechtlich als türkische Einheit, auch wenn sämtliche Gesellschafter Ausländer sind. Die für natürliche Personen geltenden Eigentumsbeschränkungen finden auf türkische Kapitalgesellschaften keine direkte Anwendung. Sektorspezifische Beschränkungen — militärische Sperrzonen, Obergrenzen für Landwirtschaftsflächen — sind jedoch auch auf Gesellschaftsebene zu beachten.
F: Wie lange dauert die Gründung einer GmbH oder die Registrierung einer Zweigniederlassung?
Eine türkische limited şirket lässt sich in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen gründen, sofern alle Unterlagen vorliegen. Die Handelsregisteranmeldung einer Zweigniederlassung folgt einem ähnlichen Zeitplan, sobald die apostillierten und übersetzten Gesellschaftsdokumente des Mutterunternehmens bereit sind. Eine Verbindungsbürogenehmigung vom Ministerium kann einige Wochen länger dauern.
F: Können ausländische Mitarbeiter in einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft angestellt werden?
Ja. Das türkische Arbeitsrecht gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse auf türkischem Hoheitsgebiet. Ausländische Staatsangehörige benötigen eine Arbeitserlaubnis, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß Gesetz Nr. 4875 erteilt wird.
Wie Mona Hukuk Sie unterstützen kann
Die Wahl zwischen Verbindungsbüro, Zweigniederlassung und Tochtergesellschaft ist selten nur eine rechtliche Frage — sie hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Steuerposition, Ihren langfristigen Plänen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Unsere Kanzlei berät ausländische Investoren und Unternehmen in Antalya und der gesamten Türkei bei allen Fragen der Markteintrittsstrukturierung — von der Auswahl der Gesellschaftsform über die Handelsregisteranmeldung bis hin zur laufenden Compliance. Einen guten Einstieg in Schiedsklauseln und Streitbeilegung bietet unser Überblick zur Schiedsgerichtsbarkeit in der Türkei (ICC und ISTAC).
Kontaktieren Sie uns unter contact@monahukuk.com oder rufen Sie +90 (242) 606 14 32 an, um einen Beratungstermin in Antalya zu vereinbaren.
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