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Rechtsgebiete

Mietrecht

Unsere Leistungen

  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Mietfestsetzungs- und Mietanpassungsverfahren
  • Räumungsverfahren: Nichtzahlung, Vertragsverletzung, Eigenbedarf und Neubau
  • Mieterrechte: Anfechtung rechtswidriger Räumungen und überhöhter Mieterhöhungen
  • Kautionsrückgabe-Streitigkeiten und Schadensersatzansprüche
  • Gewerbemietverträge und Räumungsverfahren für Geschäftsräume
  • Kurzzeitmietverträge (täglich/wöchentlich) und Rechtsberatung
  • Rechte und Pflichten ausländischer Mieter und Vermieter

Unser Vorgehen

Bei Mietstreitigkeiten beginnen wir mit einer eingehenden Prüfung des Mietvertrags, des Schriftverkehrs zwischen den Parteien und der zugehörigen Unterlagen. Gemeinsam mit dem Mandanten werden die Ziele geklärt und der vorrangige Weg bestimmt — Räumung, Mietfestsetzung oder Anpassung. Wo möglich, werden Mediation oder eine verhandelte Einigung bevorzugt; andernfalls wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet und der Mandant auf jedem Schritt informiert.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Vermieter einen Mieter vor Ablauf des Mietvertrags kündigen?+
Nach türkischem Recht genießen Mieter in Wohn- und überdachten Gewerberaummietverhältnissen einen starken Schutz. Der bloße Ablauf der Vertragslaufzeit begründet noch keinen Räumungsanspruch. Eine Räumung ist nur im Klageweg auf der Grundlage der im Obligationenrecht aufgeführten Gründe möglich: Nichtzahlung der Miete, vertragswidrige Nutzung, Eigenbedarf des Vermieters oder eines nahen Angehörigen sowie Neubau oder umfassende Sanierung.
Welche gesetzliche Obergrenze gilt für die jährliche Mieterhöhung?+
Bei Wohnraummietverhältnissen ist die jährliche Mieterhöhung auf den 12-Monats-Durchschnitt des Verbraucherpreisindex begrenzt, den das Türkische Statistische Institut veröffentlicht. Forderungen, die diesen Satz überschreiten, sind rechtlich unwirksam; der Mieter hat das Recht, sie abzulehnen und bereits zu viel gezahlte Beträge zurückzuverlangen.
Kann ein Ausländer in der Türkei Mieter sein?+
Ja. Ausländische Staatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel können in der Türkei Mietverträge abschließen. Eine rechtliche Beratung in der Vertragsphase reduziert das Risiko künftiger Streitigkeiten erheblich.
Was kann ich tun, wenn meine Kaution nicht zurückgezahlt wird?+
Hat der Mieter die Mietsache vertragsgemäß zurückgegeben, die Kaution wird aber einbehalten, sollte zunächst eine schriftliche Mahnung versandt werden. Vor einem Gerichtsverfahren ist eine Mediation zwingend; schlägt sie fehl, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet oder Klage beim Friedensgericht erhoben werden.

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